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Thema: Grenznutzen?

  1. #1
    TP-Insider newtronic macht alles soweit korrekt Avatar von newtronic
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    Grenznutzen?

    Hallo Liebe TP´ler

    ich weiss das hier ist kein BWL Forum aber vielleicht wissen es dennoch Einige.

    Was ist denn in der VWl der "Grenznutzen"?

    Habe schon viele Definitionen bei Google gefunden, die finde ich aber sehr kompliziert kann es mir jemand "einfach" erklären?

    Grüße

    Armin

  2. #2
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    Der Verbrauch eines Gutes stiftet Nutzen. Nutzen ist die Eignung eines Gutes zur Erfüllung von Bedürfnissen.
    Die Volkswirtschaftler gehen davon aus, dass jeder Haushalt ein Maximum an Bedürfnisbefriedigung erreichen will (ist ja auch klar man will ja rundum glücklich sein) und daher aus der Fülle gebotener Güter diejenigen auswählen muss, die ihm den größten Nutzen (Genuss) bringen.

    Mit zunehmender Bedürfnisbefriedigung nimmt der zusätzliche Nutzen, den die letzte Einheit eines Gutes stiftet (Grenznutzen), ab bis irgendwann einmal eine Sättigung eintritt.

    Dieser Zusammenhang wurde in der VWL erstmals von Hermann Heinrich Gossen formuliert und daher als „1. Gossensche Gesetz“ bezeichnet:
    „Der Grenznutzen nimmt mit steigender Bedürfnisbefriedigung ab“

    Beispiel:
    Man kommt vom Sport und draußen ist es glühend heiß so wie jetzt und man freut sich auf ein schönes kühles Pils. Man ist total erschöpft und hat solch einen Durst, dass das erste Bier einen riesigen Nutzen erzielt. Man verspürt eine Last die von einem abfällt - eine richtige Wohltat ist das. Wenn man dann noch mit seinen Kumpels gemütlich in der Runde sitzt trinkt man ja nicht nur eins, sondern auch 2 oder 3 aber diese Biere sind bei weitem nicht so erfrischend wie das erste (naja gut, bei manchen vielleicht schon). Der Nutzen nimmt also ab und irgendwann nach dem x-ten Pils ist man satt bzw. voll. Dann ist das Nutzenmaximum erreicht - man will kein Pils in die alte Karkasse mehr hinein prügeln, weil man sonst vom Stuhl fällt oder rückwärts isst. Der Nutzen hat somit seinen Höhepunkt erreicht und fällt ab.

    Der Grenznutzen stellt somit dar, inwieweit ein Nutzenzuwachs oder eine Nutzenabnahme zu verzeichnen ist. Er ist daher mathematisch die 1. Ableitung der Nutzenkurve U'(x). Schau dazu mal die angehängte Grafik an.


    Dann gibt es aber noch ein "2. Gossensches Gesetz"
    Das 1. Gossensche Gesetz beschreibt lediglich, wie sich Gesamtnutzen und Grenznutzen entwickeln, wenn der private Haushalt ein Bedürfnis befriedigen will. I.d.R. muss er aber zwischen der Befriedigung mehrer Bedürfnisse wählen.

    Das „2. Gossensche Gesetz“ besagt:
    „Der private Haushalt maximiert dann seinen Nutzen, wenn sich die Grenznutzen der von ihm verwendeten Güter ausgleichen“

    Was das genau heißt müsste ich mir jetzt auch wieder anlesen, weil dies mitlerweile auch schon 4 Jahre her ist seitdem ich dies zuletzt gehört habe.

    Ich hoffe Du konntest ein bisschen was damit anfangen.

    MfG
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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