Ohne groß darüber nachzudenken würde ich die Zahlung von einem Dritten als Privateinlage behandeln.
Hallo,
ich bin in DE ansässiger Unternehmer mit UST-ID Nr.
Ich muss dringend elektronische Leistungen von einem Unternehmen mit gültiger UST-ID-Nr aus einem EU Land beziehen. Leider bietet das Unternehmen nur die Zahlung mittels Kreditkarte an. Meine Karte ist in Arbeit, dauert aber noch.
Ist es in Bezug auf das Finanzamt ok, wenn ich die Rechnung von dem Unternehmen aus der EU, von der Kreditkarte einer mir bekannten Privatperson begleichen lasse ?
Den Zahlungsbetrag überweise ich der privaten Person, die mit der Kreditkarte bezahlt.
Die erbrachte elektronische Leistung geht selbstverständlich in meinem unternehmerischen Besitz über, die bezahlende Person hat davon keinen Nutzen.
Die Rechnung ist mit den beiden Ust-ID-Nummern versehen und ohne Ust auf meinen Namen ausgestellt.
Kann ich das so machen, und diesen Vorgang korrekt in meiner EÜR verbuchen ?
Oder sollte ich davon lieber absehen, in den saueren Apfel beissen und diese Kosten nicht für mein Unternehmen geltend machen und auch die Ust privat bezahlen ?
Danke für eure Einschätzungen im vorraus.
Schönen Gruss
DomPromo
Ohne groß darüber nachzudenken würde ich die Zahlung von einem Dritten als Privateinlage behandeln.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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