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Alt 04.06.2005, 22:59   #1
TP-Junior
 
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Hosting - Gewerbeschein erforderlich?


Also, ich habe 2 Rootserver auf denen ich Privat einige Gameserver verkaufe. Ich würde das jetzt nun etwas professioneller machen (will so auf 100-200 € gewinn im monat kommen). Weis nur nicht ob man dafür einen Gewerbeschein braucht. Also lizensen brauche ich nicht, Valve verlangt dies zumindest nicht auf ihrer Homepage. Ich habe bereits einen Hoster in meiner Kontaktliste, welcher auch nich minderjährig ist (bin erst 16 ) und rund 3000 € im Monat mit Hosting verdient.

Das man als Minderjähriger einenen Gewerbeschein beantragen kann weis ich ja, bin mir nur nicht siche ob das für mich erforderlich ist. Und wenn ja was kostet so ein Gewerbeschein?
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Alt 05.06.2005, 08:36   #2
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Ab dem Moment, wo Du auch nur einen EUR "verdienst", brauchst Du einen Gewerbeschein. Und zum Thema "Selbststdändig und Minderjährig" haben wir http://www.traum-projekt.com/html/tr...ur/agentur.php
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Alt 05.06.2005, 09:25   #3
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also auch noch vors gericht *kotz* ich hasse diese bürokratie... sowas ist einfach nur kontraproduktiv...

aber mal davon abgesehen... ist das dann eine richtige Verhandlung wie bei Barbara Salesch oder reichts da nen Brief hinzuschicken, der dann bearbeitet wird und gut ists?

Wenn das eine richtige Verhandlung ist kommen dann ja noch mehr kosten auf mich zu oder?
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Alt 05.06.2005, 09:32   #4
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Zitat:
ich hasse diese bürokratie... sowas ist einfach nur kontraproduktiv
Kann man so oder so sehen - es schützt aber viele Jugendliche auch davor, sich finanziell das Genick zu brechen.
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Alt 05.06.2005, 09:42   #5
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die 2. frage war eigentlich wichtiger

über den sinn kann man ja immer noch streiten... aber wenn ich dafür keinen anwalt usw. brauche und das auch nicht soviel zeit kostet isses ja kein problem
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Alt 05.06.2005, 09:50   #6
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Einen Gewerbeschein brauchst Du, weil ein Gewerbebetrieb geführt wird. Boris hat ja schon angesprochen, dass Du ab dem ersten EUR Gewerbetreibender bist und ab diesem Zeitpunkt den Gewinn versteuern musst bzgl. der Einkommensteuer. Umsatzsteuerlich hast Du ja die Möglichkeit Kleinunternehmer zu werden (vgl. die FAQ Kleinunternehmer).
Zum Vormundschaftsgericht kann ich nur sagen ohne damit irgendwelche Erfahrungen gemacht zu haben, dass es zu keiner Verhandlung kommt. Das ist "einfacher" Papierkrieg und kostet sicherlich auch nicht die Welt.
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Alt 05.06.2005, 11:49   #7
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Stewo
also auch noch vors gericht *kotz* ich hasse diese bürokratie... sowas ist einfach nur kontraproduktiv...
Es gibt sicher viele überflüssige Verordnungen und Gesetze, aber die Anmeldung eines Gewerbebetriebes (dauert 15 Minuten) und der Antrag beim Vormundschaftsgericht, der wie gesagt eher zu deinem Schutz gedacht ist, gehört ganz sicher nicht dazu
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Alt 05.06.2005, 13:21   #8
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im klahrtext:

selbst wenn meine eltern das genemigen kann das gericht sich dagegen aussprechen, wenn ihnen nicht passt was ich vorhabe?

ich habe eben auch schon auf der seite des amtsgerichts frankfurt am main gesucht... wo finde ich die adresse dieser abteilung?

oder muss ich zu erst einen gewerbeschein beantragen und den dann bestätigen lassen oder wie nun?


bitte nochmal helfen hab davon echt keine ahnung
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Alt 05.06.2005, 13:27   #9
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Wenn Du "allein" trotz unserer Starthilfe nicht weiter kommst, solltest Du es Dir ehrlich gesagt nochmal ganz genau überlegen, dich Selbstständig zu machen. Da kommt nämlich noch viel mehr auf Dich zu ...
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Alt 05.06.2005, 13:44   #10
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aja... für die vollährigen gibts ja guides die sowas behandeln... aber ich will ja eigentich nur n bissl was dazuverdienen... nur da muss der staat so einen mist einführen, dass man als minderjähriger schön an mamas brust nuckeln muss, anstatt sich selbst seine zukunft aufzubauen...

naja rot-grün hat eh nix drauf...

aber ich hab keine lust mit meinen eltern von einer behörde zur nächsten zu fahren, damit sie kurz vor dem ziel sagen "komm 10€ mehr taschengeld und du bist ruhig"
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Alt 05.06.2005, 14:10   #11
TP-Moderator
 
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Sehr interessante Aussage. Ich glaube Du hast nichts verstanden von dem was wir Dir versuchen beizubringen.

Dieser Thread sagt mal wieder alles aus. Den solltest Du unbedingt vorher lesen.

Die Zeit für die Selbstständigkeit solltest Du glaube ich besser in andere Dinge investieren wenn Dich diese kleinen Sachen schon aus der Ruhe bringen.


Zitat:
selbst wenn meine eltern das genemigen kann das gericht sich dagegen aussprechen, wenn ihnen nicht passt was ich vorhabe?
Richtig so in etwa, nimm dies aber nicht zu ernst und betrachte es eher als eine reine Formalität.

Zitat:
ich habe eben auch schon auf der seite des amtsgerichts frankfurt am main gesucht... wo finde ich die adresse dieser abteilung?
Das Vormundschaftsgericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und somit müsste es dort zu finden sein, frag' mich allerdings nicht in welchem Stock und welche Zimmernummer.

Zitat:
oder muss ich zu erst einen gewerbeschein beantragen und den dann bestätigen lassen oder wie nun?
Rein von der Logik liegt es nahe zuerst die Bestätigung vom Vormundschaftsgericht einzuholen und dann den Gewerbeschein zu beantragen und so ist es auch.

Zitat:
aja... für die vollährigen gibts ja guides die sowas behandeln...
Glaubst Du wirklich in der Selbstständigkeit läuft alles nach einem bestimmten Schema, dass man nur abhaken muss?
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Geändert von Sven (05.06.2005 um 14:14 Uhr).
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Alt 05.06.2005, 14:42   #12
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nein aber es gibt halt bestimmte sachen, die getan werden sollten, bzw. müssen wenn man das als erwachsener macht (z.B. Sozialversicherungen).

ich will mich auch nicht direkt selbstständig machen, sondern nur legal meine server verkaufen!


also ich klär das dann noch mal mit meinen eltern, dass ich vorher das noch das vormundschaftsgericht um erlaubniss bitten muss und ruf dann am montag beim amtsgricht frankfurt an und lass mir dann eine adresse von denen geben...


ich schätz mal der brieg wird dann wie folgt aufgebaut oder?

Zitat:
Liebe Damen und Herren:

Ich möchte mir demnächst mit dem hosten von gameservern (also Dienstleistungen im IT Bereich) ein wenig Geld dazuverdienen. Da dafür zwingend ein Gewerbeschein benötigt wird, ich aber erst 16 bin, brauche ich nun ihre Einwilligung einen Gewerbeschein zu beantragen. Bitte schicken sie mir eine Einwilligung an folgende Adresse:

...

Ich bin auch für ein direktes Gespräch unter ... zu erreichen


Mit freundlichen grüßen ...
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Alt 05.06.2005, 15:40   #13
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Benutzerbild von knud
 
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Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
den text würde ich nochmal überarbeiten....



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich selbstständig im bereich IT-Dienstleistungen machen.
Da dafür zwingend ein Gewerbeschein benötigt wird, ich aber erst 16 bin, brauche ich nun ihre
Einwilligung einen Gewerbeschein zu beantragen.

Für die weitere verfahrensweise stehe ich ihnen unter telefon ... zur verfügung.

Mit freundlichen grüßen ...





etwas mehr detail wären sicher auch angebracht.
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wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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Alt 05.06.2005, 15:57   #14
TP-Junior
 
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war ja nur so ein erster vorschlag
aber danke für die textvorlage

ich werde dann noch meinen genauen tätigkeitsbereich etwas besser beschrieben.

muss sonst noch etwas dazu, z.B. Lebenslauf oder sowas ?
Glaub mal nicht aber falls das doch erforderlich ist sagts einfach

Geändert von Stewo (05.06.2005 um 16:03 Uhr).
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Alt 05.06.2005, 16:01   #15
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Der deutschen Rechtschreibung nicht mächtig aber ein Gewerbe führen wollen *rolleyes*.
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Liebe Grüße Felix
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Geändert von Xilef (05.06.2005 um 16:04 Uhr).
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