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Thema: Reisekosten

  1. #1
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    Reisekosten

    hallo tp`ler

    ich habe morgen einen Termin außerhalb, den ich ausnahmsweise mal mit dem auto besuchen werde. da ich keinen pkw für meine selbständigkeit nutze, kommt bei mir jetzt die frage auf, wie kann ich die kosten für das benzin so abrechnen, das ich diese als Ausgabe in meiner EÜR ansetzen kann... auch so das das FA damit einverstanden ist. reicht der tankbeleg?

    ich danke euch
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wofür habe ich eigentlich die Linkliste erstellt?????

    Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht und dort den Link der "Handelskammer Hamburg" unter 1.
    Geändert von SvenWeb (05.06.2005 um 18:41 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von knud
    hallo tp`ler

    ich habe morgen einen Termin außerhalb, den ich ausnahmsweise mal mit dem auto besuchen werde. da ich keinen pkw für meine selbständigkeit nutze, kommt bei mir jetzt die frage auf, wie kann ich die kosten für das benzin so abrechnen, das ich diese als Ausgabe in meiner EÜR ansetzen kann... auch so das das FA damit einverstanden ist. reicht der tankbeleg?

    ich danke euch
    Du kannst die gefahrnen Kilometer als Pauschale ansetzen.... und den Link von Saxoflyer beachten...

  4. #4
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    In der Praxis werden auch diese Pauschalen angesetzt. Ich habe bisher noch niemanden gesehen, der die tatsächlichen Kosten nachweist. Ist auch zu umständlich.

    Einfach 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer rechnen (also Hin- und Rückfahrt)
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  5. #5
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    danke für die info. die pauschale ist mir ja bekannt, wollte halt wissen ob eine andere möglichkeit in diesem fall eventuell ratsammer ist bzw. sinn macht.
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  6. #6
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von knud
    ... wollte halt wissen ob eine andere möglichkeit in diesem fall eventuell ratsammer ist bzw. sinn macht.
    ob der pauschale Ansatz oder die tatsächlichen Kosten günstiger sind kann man erst sagen, wenn man diese beiden Methoden gegenüber gestellt hat. Dazu musst du allerdings wissen, wieviel KM du im Jahr insgesamt fährst und dann die Kosten pro gefahrenen KM ermitteln....

    viel Spaß dabei, ich nehme lieber die Pauschale....allerdings habe ich das mal für einen Freund berechnet, bei ihm kam dann 0,60 EUR pro Km raus.... = "kleiner" Unterschied nicht wahr!!

    Gruß
    Stefan

  7. #7
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    es geht mir ja bei dem ansatz um eine einmalige sache. das fahrzeug gehört nicht zur firma und wurde mehr oder weniger nur ausgeliehen. warum sollte ich jetzt die pauschale ansetzten? ich nehme an, das FA glaubt mir dies dann sowieso nicht. wenn ich dagegen den tankbeleg habe... siehts da vllt schon anders aus? hülfe :>
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  8. #8
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    nee nee knud,

    genau umgedreht wird was draus. wenn du kfz-kosten geltend machst, weil du beruflich unterwegs warst und du das auto nicht im betriebsvermögen hast, dann kannst du die pauschale ansetzen.

    die müsste deutlich höher sein in deinem fall als die benzinrechnung. Beispiel. Wenn du das auto volltankst kommen so um die 60 EUR zusammen, damit fährst du dann sagen wir mal 500 km ==>> 500 km x 0,30 EUR = 150 EUR als Betriebsausgaben geltend machen und nicht 60 EUR. Der einzige Nachteil, Du kannst dir aus der Pauschale keine Vorsteuer ziehen.

    Das Finanzamt kann das nicht beanstanden und behaupten deine kosten wären niedriger, weil es sich um eine gesetzliche pauschale handelt und zwar für den fall, dass die kfz-kosten grundsätzlich nicht im betrieb entstehen....

    EDIT: noch was: den Tankbeleg wirst du in soweit brauchen, als dass du damit nachweisen kannst, überhaupt gefahren zu sein, aber auch nur dafür....du machst in deiner bilanz/übrschussrechnung/werbungskosten die pauschale geltend, und beleg aufheben (am besten hinten dran heften)..dat jeht so..
    Geändert von fridge (08.06.2005 um 16:32 Uhr)

  9. #9
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    Der einzige Nachteil, Du kannst dir aus der Pauschale keine Vorsteuer ziehen.
    Könnte er sich denn ansonsten die Vorsteuer ziehen, zumal sich der PKW nicht im Betriebsvermögen befindet?
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Könnte er sich denn ansonsten die Vorsteuer ziehen, zumal sich der PKW nicht im Betriebsvermögen befindet?

    na klar, tanken=lieferung für das unternehmen, richtige rechnung = vorsteuerabzug

    das wurde in den letzten 2-3 jahren so oft durch die fachwelt durchgekaut..

    EDIT: Voraussetzung ist natürlich, das der komplette Tankinhalt bzw. die "lieferung" betrieblich verfahren wird...
    Geändert von fridge (08.06.2005 um 17:48 Uhr)

  11. #11
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    Danke fridge. Ich glaube, dass ich mir da mal eine kleine geistige Auszeit gegönnt habe.

    Schaut euch das mal an. Vor allem mit der Tankquittung. Auf was für Ideen die Leute kommen. Also knud, noch ist das Gesetz nicht beschlossen, noch hast du Zeit bei eBay zuzuschlagen.
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  12. #12
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    das mit den ersteigerten Tankquittungen ist ja der hammer...

    aber wenn man weiß, wie ein system funktioniert, kann man es umgehen und durch das internet wird dieser wissensvorteil viel viel schneller verbreitet als früher

    EDIT: ich weiß das ist OFF-TOPIC, aber schaut euch mal diese Quittungen an, die kann keiner mehr dem FA vorhalten
    Geändert von fridge (08.06.2005 um 18:33 Uhr)

  13. #13
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    muuhhhhha

    da eröffnet sich ja ein ganz neuer markt
    ich hab hier noch zahlreiche tankbeleg herum zu liegen.......

    manche leute machen aber auch aus sch**** geld
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