§ 11 EStG gilt, er besagt jedoch etwas anderes. Es kommt auf die tatsächliche Vereinnahmung des Geldes an. Dies ist der Zeitpunkt in dem die Verfügungsmacht über das Geld verschafft wird und somit der Tag der Wertstellung auf dem Kontoauszug. Dies wird denke ich mal im Jahr 2003 sein.Gilt denn nicht §11 - und zwar der Zeitpunkt der Feststellung über die Höhe der tats. Umsatzsteuer, also der Steuererstattung?


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren