+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Zufluss §11 - wann muss ich die Einnahme erfassen?

  1. #1
    TP-Junior lexa2002 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    6

    Zufluss §11 - wann muss ich die Einnahme erfassen?

    Hallo zusammen .. vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Im Jahr 2004 erhielt ich aufgrund einer Umsatzsteuersonderprüfung für das Jahr 2002 einen berichtigten Bescheid. Das Finanzamt ist nun der Auffassung, dass die Erstattung der Umsatzsteuer 2002 im Jahr 2003 als Einnahme zu erfassen ist (lt. Kontoauszug des FA wurde die Werstellung auf März 2003 datiert). Ich versteuere nach vereinnahmten Entgelten, Einnahme-Überschussrechnung.
    Gilt denn nicht §11 - und zwar der Zeitpunkt der Feststellung über die Höhe der tats. Umsatzsteuer, also der Steuererstattung? Meiner Meinung wäre die Umsatzsteuer als Einnahme im Jahr 2004 (Datum des Béscheides) zu erfassen. Liege ich hier wohl falsch??

    Würd mich über eine *verständliche* Antwortwort echt freuen - bevor ich dem Finanzamt meine Ansicht vortrage ;-))

    Grüsse, Eure Lexa

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Gilt denn nicht §11 - und zwar der Zeitpunkt der Feststellung über die Höhe der tats. Umsatzsteuer, also der Steuererstattung?
    § 11 EStG gilt, er besagt jedoch etwas anderes. Es kommt auf die tatsächliche Vereinnahmung des Geldes an. Dies ist der Zeitpunkt in dem die Verfügungsmacht über das Geld verschafft wird und somit der Tag der Wertstellung auf dem Kontoauszug. Dies wird denke ich mal im Jahr 2003 sein.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior lexa2002 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    6
    Guter Spruch .. dann verrenke ich mir mal mein Hirn ..

    Der Kontoauszug, welchen ich ansprach, war der des Finanzamtes. Darauf sehe ich, dass der mit Bescheid (von Dez. 04) festgesetzte UST-Erstattungsanspruch mit Wertstellung März 03 auf die bis dato gestundete Einkommensteuer umgebucht wurde.

    Verfügungsmacht kann ich doch erst dann haben, wenn der Erstattungsanspruch mit Bescheid festgestellt ist. Oder?

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Mal zum Sachverhalt, nur das ich Dich richtig verstanden habe.

    Das Finanzamt ist nun der Auffassung, dass die Erstattung der Umsatzsteuer 2002 im Jahr 2003 als Einnahme zu erfassen ist (lt. Kontoauszug des FA wurde die Werstellung auf März 2003 dhatiert).
    Du meinst damit sicherlich die Erstattung aus der Umsatzsteuerjahreserklärung, die wahrscheinlich im März abgegeben wurde und dann erst einmal als Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (erkennt man daran, dass kein Brief vom Finanzamt gekommen ist oder doch ein Brief, wo irgendetwas von Zustimmung drinsteht).
    Das Guthaben wurde also im März 2003 ausgezahlt, obwohl es eigentlich dem Veranlagungszeitraum 2002 zuzuordnen wäre. Da § 11 EStG jedoch gilt wird die Betriebseinnahme im Jahr 2003 erfasst, nämlich im März.
    Der Vorbehalt der Nachprüfung besagt, dass der gesamte Fall weiterhin offen gehalten wird und somit noch Änderungen ergehen können, die dann im Jahr 2004 aufgrund der USt-Sonderprüfung stattfanden. Verbesser mich wenn der Sachverhalt anders gelaufen ist.

    Der Kontoauszug, welchen ich ansprach, war der des Finanzamtes.
    Kontoauszug vom Finanzamt??? Was heißt das? Es gibt tausend verschiedene Zettel, die man evtl. als Kontoauszug bezeichnen könnte.

    Mit Kontoauszug bei der Verfügungsmacht meinte ich den von der Bank.
    Geändert von SvenWeb (06.06.2005 um 22:26 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Junior lexa2002 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    6
    Hallo nocheinmal ..

    nein, ganz so war es nicht ..
    Die Umsatzsteuer für 2002 wurde aufgrund einer Sonderprüfung berichtigt. Die Mitteilung über die Umsatzsteuer erhielt ich im Dezember 2004. Zu der Zeit hatte ich eine offene Einkommensteuerforderung (ebenfalls aus dem Jahr 2002). Da ich wusste, dass ich bei der USt 2002 eine Erstattung zu erwarten hatte, habe ich Stundung für die EST beantragt.

    Der Kontoauszugug der Finanzkasse (!), den ich mir angefordert habe, dokumentiert nun, dass die mit Bescheid von Dez. 04 festgesetzte UST verrechnet wurde. Über die Verrechnung erhielt ich dann gesondert Post (ebenfalls im Dez. 04) .. dann wurde halt verrechnet mit EST 02, den Zinsen etc.

    Meiner Meinung gilt §11 insoweit, dass die UST-Erstattung, welche ich als 4-3-Rechner ja als Einnahme versteuern muss - erst dann *zugeflossen* ist, wenn ich sog. Verfügungsmacht habe. Dies kann doch erst im Dez. 04 sein, wenn das FA feststellt, was ich tats. an Erstattung rausbekomme .. Das Datum der Wertstellung (März 03) ist vielleicht *zivilrechtlich* der Tag, an dem die ESt-Forderung entstanden ist. Aber zu diesem Zeitpunkt hatt ich doch noch keine Verfügungsmacht über die bis dato noch nicht veranlagte USt.

    Habe ich wohl doch noch einen Denkfehler???

    .. achso .. ich denke: sofern ich dem FA nichts mehr geschuldet hätte, wäre mir der UST-Erstattungs-Betrag nach Zugang des Bescheides im Dez 04 überwiesen worden ..- dann hätte ich m.E. erstmalig Verfügungsgewalt ;-))
    Geändert von lexa2002 (07.06.2005 um 16:47 Uhr)

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    So ganz schlau werde ich daraus nicht. Worauf willst Du denn hinaus?
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Junior lexa2002 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    6
    In 2003 habe ich - im Gegensatz zu 2004 - einen wesentlich höheren Steuersatz, das heisst, wenn die Einnahmen in 2003 versteuert werden zahl ich halt mehr EST als wenn ich sie in 2004 berücksichtige .. das meint ich

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Frag mal nach im Finanzamt. So wie Du den Sachverhalt schilderst wäre ich auch Deiner Meinung die Betriebseinnahme im VZ 04 anzusetzen. Ich bin mir aber sicher, dass da noch andere Dinge zu beachten sind, wo ich im Moment ein Brett vorm Kopf habe und einfach nicht drauf komme.
    Ich fänds ganz gut, wenn Du danach mal das Rätsel aufdeckst wenn die Sache geklärt ist. Nur so aus Interesse.

    MfG
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Jan 2005
    Beiträge
    236
    @lexa2002

    Hast du denn in 2002/2003 monatlich/quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben?

  10. #10
    TP-Junior lexa2002 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von hi77
    @lexa2002

    Hast du denn in 2002/2003 monatlich/quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben?
    Hallo noch einmal ..

    ich finds klasse, wie viele mir hier weiterhelfen .. danke erstmal ..

    @hi77 : ich hab mtl. abgegeben .. aber - ganz versteh ich da jetzt den Zusammenhang nicht - hat das etwa ne Auswirkung???

    @Saxoflyer: selbstverständlich - ich halt das Forum auf dem aktuellen Stand ;-)))

  11. #11
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    616
    @lexa2002

    bist du dir sicher, dass du den kontoauszug vom fa richtig deutest, denn die verschiedenen spalten sind durchaus mißverständlich.

    In berlin gibt es die oberspalte sollstellung, die wiederum in die spalten maschinell verarbeitet am, Zahlung fällig am, zeitraum , etc. jeweils mit datumangabe aufgeteilt sind; bei der Tilgung gibt es auch maschinell verarbeitet am, zahlungstag, zeitraum.

    Das ist ähnlich wie bei der Bank Buchungstag ich nicht gleich wertstellungstag.

    Aber wenn der bescheid erst in 12/2004 zugegangen ist, dann aber bitte auch erst in 2004 das guthaben als einnahme rein; da würde ich mich mit dem FA streiten..

  12. #12
    TP-Junior lexa2002 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2005
    Beiträge
    6
    Hallo zusammen ..

    das FA erhält nun einen Einspruch von mir .. wenn ich weiss, wie die Sachlage ist - informiere ich Euch natürlich sofort!!

    Ich denke immer, derjenige, der nicht viel Ahnung hat, der wird vom Staat doppelt und dreifach ausgenommen ... hilft wohl nur noch, alles beim STB machen zu lassen ..

    Aber nun schauen wir erst einmal - vielleicht hatten die Beamten ja auch mal Recht ;-)

    Bis dahin mal

    Eure Lexa

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51