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Thema: Gewinnspiele und Finanzamt

  1. #1
    TP-Junior Dani-L macht alles soweit korrekt
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    Gewinnspiele und Finanzamt

    hallo leute

    ich möchte nun ein wenig in den gewinnspiel bereich einsteigen, wenn ich nun die preise dafür einkaufe, wie verklickere ich dem finanzamt, das ich das nicht privat für mich gekauft habe, sondern für die gewinner ?

    Gruß
    Daniel

  2. #2
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    gehts nur mir so?.., aber so irgendwie verstehe ich deine frage nicht ganz :O
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    nöö, geht nicht nur dir so

  4. #4
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Ich würde sagen, dein "Gewinnspiel" als Gewerbe anmelden und die "Preise" dann als Betriebsausgaben abschreiben.. Oder so..

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Der Anfang stimmt aber "Preise abschreiben"???

    Die Preise stellen Umlaufvermögen dar und können somit nicht abgeschrieben werden. Sie können daher im Zeitpunkt der Anschaffung voll als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Abschreiben heißt ja die Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum gewinnmindernd auflösen und dies kann man hierbei nicht.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Ich meinte natürlich absetzen..

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