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Thema: Privateinlage- / Entnahme

  1. #1
    TP-Member alice73 ist auf einem guten Weg Avatar von alice73
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    Question Privateinlage- / Entnahme

    Hallo, ich bin heute zum ersten mal hier, also nicht böse sein, wenn ich nicht alles gleich richtig mache.

    Aber ich habe eine Frage, Privatentnahme-/ Einlage wie muss ich das steuerlich behandeln?
    Vielen Dank

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    hi und willkommen im TP

    verstehe deine frage nicht so ganz

    Entnahmen/Einlagen haben im Prinzip gar nix mit Steuern zu tun.

    versteuern musst du letztendlich deinen erzielten Gewinn, der wird aber buchhalterisch ermittelt und hat mit Entnahmen/Einlagen nix zu tun

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die Frage können wir Dir pauschal nicht beantworten. Eine Sache steht jedoch fest: Die Privateinlagen und -entnahmen wirken sich im Endeffekt gewinnneutral aus.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Member alice73 ist auf einem guten Weg Avatar von alice73
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    erst mal Danke das Ihr mir antwortet,
    ich versuch's zu erklären, z.B habe ich meinem Mann 1200,€ überwieden, als E.v.G.u.s.L. ist dieses denn nun Ust-frei oder pflichtig?? hmmm. Und wie verbuche ich sowas?

  5. #5
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ist ja kein Umsatz, also auch nicht USt.-pflichtig

  6. #6
    TP-Member alice73 ist auf einem guten Weg Avatar von alice73
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    Danke Thomas !!!!
    Jetzt bin ich nicht mehr ganz so verwirrt, was mam alles so vergessen kann wenn man es lange nicht gebraucht hat

  7. #7
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von alice73
    als E.v.G.u.s.L.

    was bitte schön ist das für eine Abkürzung????

  8. #8
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  9. #9
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Vielleicht habe ich ja einen ganzen Wald vor dem Kopf, aber verstanden habe ich noch immer nichts

  10. #10
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    E.v.G.u.s.L. heist Ertapt vom Gustav und seiner Lustschnecke

    nein, natürlich NICHT...

    -> Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen

    moep
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

  11. #11
    TP-Newbie Gbr Gründer macht alles soweit korrekt
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    Hallo sind auch neu hier ....Eine Frage war aber noch etwas offen geblieben wegen der Verbuchung dieser Einlage.... könnte ich da etwas drüber erfahren?

    Und wie gibt man das bei der Steuererklärung an?

    Ich bin davon ausgegangen das ich doch bis zur Höhe meiner Einlage keine Steuern zahlen muss... Aber von der einlage weiss das Finanzamt ja nichts
    und deswegen würde doch der Gesamtumsatz berechnet oder <<<<<<<<<<<?

    ich hoffe das kommt nicht so ganz daneben rüber!

    freu mich auf eure Antworten

    Gruß

    Heiko

  12. #12
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wie schon erwähnt wirken sich solche Einlagen und Entnahmen bei der doppelten Buchführung gewinnneutral aus.

    Ausgaben macht man geltend, das dafür das Geld irgendwo herkommt ist klar, woher ist doch eigentlich egal. Es sei denn man ist 'ne GmbH o.ä. und muss Stammkapital haben bzw. zahlt sich Geschäftsführergehalt.

    All das gibt es bei Einzelunternehmen oder GbR nicht, man legt da kein Geld ein. Muss denn überhaupt doppelte Buchführung sein?

  13. #13
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von dorintia
    man legt da kein Geld ein.
    Wie kommt das Geld denn sonst in die GbR?

    Also wenn eine doppelte Buchführung existiert, dann sollten die Einlagen auf "Gesellschafterkonten" gebucht werden. So hat man z.B. immer einen Überblick, wer was eingelegt hat. Man kann ja auch die Gewinnverteilung von der Höhe der Einlage abhängig machen (im Gesellschaftsvertrag ist ja fast alles möglich).

    Zitat Zitat von Gbr Gründer
    Ich bin davon ausgegangen das ich doch bis zur Höhe meiner Einlage keine Steuern zahlen muss
    Der erwirtschaftete Gewinn ist in vollem Umfang zu versteuern, jeder seinen Anteil.

    Warum sollte die Einlage denn den Gewinn, oder gar die Steuer mindern?
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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