da du neben den einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit auch arbeitslos warst, musst du eine steuererklärung abgeben. wenn du auch noch als ICH-AG (ich hasse diese Abkürzung) tätig warst, dann erst recht, denn dann hast du einkünfte aus gewerbebetrieb oder einkünfte aus selbständiger arbeit. beides verlangt nach einer Einkommensteuererklärung.
im übrigen würd ich immer eine ESt-Erklärung abgeben wenn ich arbeitslos bin, denn in der übrigen Zeit habe ich ja voll steuern gezahlt; kleines beispiel:
du arbeitest von Jan-Jun 2004 und verdienst 15000 EUr brutto, dann wird dir jeden monat von diesem betrag lohnsteuer einbehalten und zwar unter der vorraussetzung, dass du das ganze jahr arbeiten würdest. In unserem Beispiel wurden dir ca. EUR 3000 Lohnsteuerabgezogen.
wenn du nun ab juli ALG beziehst, zahlst du direkt darauf keine steuern. wenn du also den rest des jahres nichts steuerpflichtiges mehr verdienst, bekommst du m jahres ende vermutlich noch ein bisßchen lohnsteuer wieder....
etwas verwirrend???![]()
ist meine meinung klar geworden?? am besten ESt-Erklärung abgeben...


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