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Thema: Ein paar Fragen...

  1. #1
    TP-Junior Sali macht alles soweit korrekt
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    7

    Ein paar Fragen...

    Hi, habe ein paar Fragen , hoffe einer kann mir weiterhelfen!?

    Und zwar hab ich mich ja selbständig gemacht nun meine Fragen:

    Telefonrechnungen, Stromrechnungen, etc. kann ich dir nur am Ende des Jahres im Lohnsteuerausgleich gelten machen , oder auch schon in der Umsatzsteuervoranmeldung?! (und das ganze dann anteilig, da ich es ja auch privat nutze oder ganz!?) (Und was ist noch alles "absetzbar") in der Umsatzstuervoranmdelung nur die MwsT, ist klar..

    Alles was ich auf mehrere Jahre absetzen will, kommt erst im Lohnsteuerausleich, oder!?


    Firmenwagen:

    Muss der Wagen auf mich angemeldet und AUCH VERSICHERT SEIN?! , um ihn als Firmenwagen geltend zu machen!?

    Den Wagen würde ich vom Privatbesitz in die Firma übernehmen, heisst das ich muss ihn schätzen lassen um die MwsT. rauskriegen zu können?, denn ich denk mal die damalige MwsT. vom Kaufpreis werd ich ja nicht bekommen!?

    Und wie sieht es dann mit Spritt, Versicherung, etc . aus!?

    Gibt es Pauschalen die man mit Absetzen kann? (wie z.B. Arbeitskleidung etc.)

    Naja das wäre das was mir bis jetzt eigentlich unklar ist caipi

    ich hoff einer kann mir weiterhelfen...

    Gruß Sali

  2. #2
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    Zitat Zitat von Sali
    Telefonrechnungen, Stromrechnungen, etc. kann ich dir nur am Ende des Jahres im Lohnsteuerausgleich gelten machen , oder auch schon in der Umsatzsteuervoranmeldung?! (und das ganze dann anteilig, da ich es ja auch privat nutze oder ganz!?) (Und was ist noch alles "absetzbar") in der Umsatzstuervoranmdelung nur die MwsT, ist klar..
    moment mal. du bist selbstständig. das heist, du hast einkünfte aus einer anderen einkunftsart. im rahmen der selbstständigkeit führst du eine buchhaltung. ob du nun bilanzierst oder die EÜR nutzt ist nunächst egal. im sinne der buchhaltung kannst du die telefonkosten, stromrechnun, etc. als ausgabe anrechnen lassen. in der umsatzsteuervoranmeldung kannst du die vorsteuer aus diesen "Einkäufen" geltend machen. zum thema privatanteil bei der telefonnutzung... must du den privaten anteil halt heraus rechnen bzw. was sinnvoller ist, dir ein eigenes telefon + nummer zulegen was extra abgerechnet wird.

    Zitat Zitat von Sali
    Alles was ich auf mehrere Jahre absetzen will, kommt erst im Lohnsteuerausleich, oder!?
    du meinst Abschreibungen?

    Zitat Zitat von Sali
    Firmenwagen:

    Muss der Wagen auf mich angemeldet und AUCH VERSICHERT SEIN?! , um ihn als Firmenwagen geltend zu machen!?

    Den Wagen würde ich vom Privatbesitz in die Firma übernehmen, heisst das ich muss ihn schätzen lassen um die MwsT. rauskriegen zu können?, denn ich denk mal die damalige MwsT. vom Kaufpreis werd ich ja nicht bekommen!?

    Und wie sieht es dann mit Spritt, Versicherung, etc . aus!?

    Gibt es Pauschalen die man mit Absetzen kann? (wie z.B. Arbeitskleidung etc.)

    Naja das wäre das was mir bis jetzt eigentlich unklar ist

    ich hoff einer kann mir weiterhelfen...

    Gruß Sali
    zum thema firmenwagen sei dir dies hier ans herz gelegt.

    darüber hinaus möchte ich dir vorschlagen, dich hier in den FAQ etwas um zu schauen... da du offensichtlich einiges durch einander bringst
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

  3. #3
    TP-Junior Sali macht alles soweit korrekt
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    Hi,
    Vielen Dank für deine Antwort. ich hoffe inzwischen mehr über das Thema "Steuer " zu wissen.
    Eine Frage noch:
    Wenn ich den Firmenwagen in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend mache, den MwsT. Wert in das Feld wo ich auch die MwsT beträge der bezahlten Rechnungen eintrage?! Oder gibt es dort ein gesondertes!?

  4. #4
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von Sali
    Eine Frage noch:
    Wenn ich den Firmenwagen in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend mache, den MwsT. Wert in das Feld wo ich auch die MwsT beträge der bezahlten Rechnungen eintrage?! Oder gibt es dort ein gesondertes!?
    wie kann ich den Firmenwagen in der USt-VA geltend machen???

    Das musst Du mir mal erklären, das will ich auch machen....

    Nee, Spaß beiseite. Du machst in der USt-VA die Vorsteuer (Umsatzsteuer [im Volksmund auch Mehrwertsteuer]) der Kosten geltend. Das heißt, wenn Du in einer Rechnung Vorsteuer berechnet bekommst, diese Leistung für die Du die Rechnung bekommen hast auch für Deine Selbständigkeit war, dann kannst Du den Betrag in der USt-VA auf der 2. Seite eintragen. Bei Pkw würde das z.B. die Vorst. aus den Tankrechnungen sein oder die Anschaffung selber (die VOrst. daraus).

    Soweit Klar???

  5. #5
    TP-Junior Sali macht alles soweit korrekt
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    7
    Ja doch denk schon das ich das hinbekommen sollte. Tut mir leid, das ich in diesem Thema nicht so bewandert bin.
    Mit was für Kosten muss ich denn ende des Jahres für einen Steuerberater rechnen müssen!? Ich denk bei mir fällt ja nicht all zu viel an...???

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