Ja, aber bei Leistung an einen Unternehmer ist Leistungsort der Ort des empfangenden Unternehmers, nicht des leistenden (und daher ist der Leistungsort in meinem Fall in Deutschland - Google hat auch meine UStID und berechnet daher keine MwSt mehr) und ich bin selbst zur MwSt Zahlung in D verpflichtet und um genau zu sein wäre es § 3a Abs. 3 S. 1 UStG i.V.m. §3a Abs. 4 Nr. 2, da Werbung keine auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistung ist (dasselbe gilt übrigens auch für Hosting, Email, Internetverbindung soweit nicht als Paket angeboten). Was das angeht kenne ich mich schon ganz gut aus, da ich selber nach diesen Grundsätzen meine MwSt berechne...