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Thema: Recht am eigenen Gedankengut???

  1. #1
    TP-Supporter Stephanie macht alles soweit korrekt Avatar von Stephanie
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    Oct 2002
    Ort
    Braunschweig/ Wolfsburg
    Beiträge
    385

    Recht am eigenen Gedankengut???

    Hallo, ich habe ein kleines Problem...
    Ich habe gestern in unserem Fan-Forum (rein privat betrieben, nicht mal der Fanclub ist ein e.V.) spaßeshalber eine Todesanzeige gebastelt (unser Verein hat gerade "leichte Lizensierungsschwierigkeiten"), die eventuell bei Nichtlizensierung an die Zeitung gehen sollte (unter Sterbeanzeigen).
    Nun sehe ich heute in der Zeitung genau diese Anzeige - im Sportteil :-)
    Nicht dass ich eine Anfrage gehabt hätte, ob man dieses überhaupt darf, nee, die wurde einfach so aus dem Forum übernommen. Ich bin ziemlich sauer darüber und denke, dass es rechtlich ja absolut nicht okay ist.

    Wie siehts da aus? Habt ihr irgendwelche Paragraphen, die belegen dass da was illegales mit meinem Entwurf angestellt wurde? Ich mag diesen Zeitungsfuzzi nämlich überhaupt nicht und würde mich dann doch mal freuen, ihm was um die Ohren hauen zu dürfen

    Gruß,
    Steph

  2. #2
    TP-Supporter urban-a ist auf einem guten Weg Avatar von urban-a
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    May 2004
    Ort
    Wien
    Beiträge
    473
    gleich vorweg die zeitung kann nichts dafür, muss dich leider enttäuschen
    (außer die zeitung selbst hat die anzeige aufgegeben)

    der auftraggeber der zeitung ist schuld (wenn eine schuld besteht )

    wenn du eine grafik erstellst ist sie höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschützt.

    wenn jetzt einer deine grafik verwendet ohne deine zustimmung verstößt er gegen das urheberrechtsgesetz.

    du hast in diesem fall verschiedene ansprüche:

    1. unterlassung
    2. anspruch auf entschädigung
    3. anspruch auf herausgabe des gewinnes

    1. ist nicht möglich da die anzeige ja schon geschalten wurde
    allerdings ist es klar für die zukunft verboten und dann hast du anspruch
    entschädigung
    2. ist nicht möglich da ja keine kunden/auftraggeber beziehung bestand
    3. ist leider auch nicht möglich da ja kein gewinn erzielt wurde

    wichtig, wie gesagt, gegen die zeitung kannst du nicht vorgehen da die nicht sorge tragen müssen ob etwas geschützt ist oder nicht!!!

    du kannst nur gegen den käufer der anzeige vorgehen.
    beachte aber:

    die zeitung darf und wird dir die daten nicht grundlos geben
    die sind aber wichtig umfestzustellen ob der käufer nicht vielleicht einer von eurem verein war, was natürlich extrem schlecht wäre wenn du gegen den gerichtlich vorgehst
    sie werden sie weitergeben wenn du gerichtliche schritte wegen diesem fall einleitest.
    was wenn du dann aber erfährst, dass es einer von euch war und ihr klagt euch im endeffekt eigentlich selber

    du brauchst einen anwalt
    --> deswegen
    FINDE ÜBER DAS FORUM HERAUS (ODER ANDERS) OB ES EINER VON EUCH WAR

    und auch wichtig:

    meine ehrliche meinung:
    das zahlt sich nicht aus!!
    in welchem fall auch immer!

    außer spesen nichts gewesen, und ihr wolltet es ja machen also im endeffekt ist euer ziel erreiecht!

    also alles gut durchdenken!!!

    EDIT:
    vielleicht habe ich vorher zu schnell gelesen und die zeitung hat einen bericht darüber geschrieben und deine grafik benutzt.
    wenn das so ist, wirst du auch nicht weiterkommen, da damit die grenzen des urheberrechts erreicht sind, nämlich die berichterstattung von öffentlichen tagesereignissen.

    und weiters, auch dann gratuliere, den hier hast du eine kostenlose pr bekommen!



    lg,
    Geändert von urban-a (12.06.2005 um 05:18 Uhr)

  3. #3
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
    Registriert seit
    Sep 2003
    Ort
    Sankt Augustin
    Beiträge
    639
    Ich würde versuche, dass meine Name nachträglich genannt wird.
    "Die Anzeige in der letzten Ausgabe wurde erstellt von xy - www. xy . de"
    Gruß Sebastian

    Webdesign und viel mehr http://lauff.info

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