du darfst an eine Privat-Person keine Provisiones-Gutschriften mit Umsatzsteuer erstellen...
Rechtlich gesehen ist eine Provisions-Gutschrift an einen HV/Freiberufler etc. wie eine Rechnung vom HV an den Unternehmer.
Und weil eine Privat-Person keine Umsatzsteuer bezahlt wäre es ein Verlust für Eichel..
Das heisst praktisch, dass du die Umsatzsteuer abführen musst (Gutschrift ohne Umsatzsteuer)
Und bei Unternehmern mit St-Nr./Ust-ID eben mit Steuer


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Wenn Du eine Provison gewährst stellt das für Dich primär eine Einnahme dar ? wenn auch eine negative ? Nein, natürlich ist es für Dich Aufwand und wird dann auch als Provisionsaufwand verbucht.