hmm. Ersteinmal muss man überlegen wenn man überhaupt ein Rückgaberecht hat. Dazu kann ich jetzt nicht auf dem effeff etwas sagen. Es gibt zwei Möglichkeiten was man als Unternehmer anbieten kann... Forum hilft da wohl weiter.
Jetzt aber zu der eigendlichen Frage: Warum sollte man das nicht zurückgeben können? Aufgrund eine Maßanfertigung nicht. Das ist bei einem (massen)Template nicht der Fall.
Vielleicht weil ein Siegel aufgebrochen wurde. Software ist teilweise vom Umtausch ausgeschlossen, wenn man die Möflichkeit gehabt hat es zu kopieren.
Wenn man etwas falsches geleifert bekommt, dann kann man immer auf erfüllung des Vertrages pochen und die richtige Sache verlangen.
Ist der Funktion falsch beschreiben, ist eine Rückgabe oder eine Minderung des Kaufpreises auch immer möglich.


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