Ein interessanter Artikel.
Abmahnungen sind ja im Umfeld von PC und Internet prinzipiell nicht Neues – schon häufiger haben gewitzte Anwälte auf diesem Weg versucht, mit einem schlichten Brief einen guten Honorarsatz zu verbuchen. Der aktuelle Fall, von dem ich Ihnen heute erzählen möchte, erreicht jedoch selbst in diesem undurchsichtigen Geschäft eine neue Qualität.
Wie der Dienst heise.de meldete, hat ein Anwalt einem Betreiber eines nichtkommerziellen Forums eine Abmahnung mit einem Streitwert von satten 100.000 Euro zugestellt. Aha, der Betreiber des rund 30.000 Teilnehmer umfassenden Forums hat wohl silberne Löffel gestohlen oder seine Teilnehmer in böser Absicht über den Tisch gezogen? Mitnichten! Einer der Teilnehmer hat den Fehler begangen, als Pseudonym einen markenrechtlich geschützten Namen aus dem Versicherungswesen verwendet.
Aha, dann ist es natürlich klar – die Benutzung von beispielsweise "Allianz" ist in einem Forum, das sich mit Versicherungen beschäftigt, auch nicht in Ordnung. Allerdings behandelt das betroffene Forum einen ganz anderen Themenbereich, es gehört nämlich nach eigenen Angaben zu den größten Foren zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitneß in Deutschland.
Und die Marke, die der fatale Teilnehmer da als Namen verwendet hat, ist zwar, so heise.de, seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen, doch wurde die Marke bisher nicht genutzt. Der arme Kerl konnte also kaum ahnen, was er mit seiner Namenswahl anrichtet.
In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber nun vorgeworfen, er habe den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr genutzt. Damit würde er gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.
Entsprechend deutlich wird der bis dahin ebenso ahnungslose Forenbetreiber aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Dazu gehört dann auch eine entsprechende Unterlassungserklärung und natürlich eine Rechnung in Höhe von mehr als 5200 Euro. Wenn das kein guter Stundensatz ist ...
Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich übrigens nach Logik des Anwaltes aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Heise selbst führt die Konsequenzen einer solchen Abmahnpraxis am eigenen Beispiel vor: "Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren – eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar."
ZDNet berichtete heute, daß unter anderem diese Abmahnung die Initialzündung für ein Wiki-Projekt sei, das an einer Petition gegen Abmahn-Wahn feilt.
In diesem Projekt arbeiten Betroffene gemeinsam am Text einer Petition feilen, die dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden soll. Die Initiatoren werden mit der Aussage "Es scheint zur Zeit unter Anwaltskanzleien eine beliebte Methode zu sein, schnell an Geld zu kommen, indem meist private Websitebetreiber wegen – meistens unberechtigter – angeblicher Rechtsverletzungen abgemahnt werden", zitiert. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Die Wiki-Initiative formuliert einerseits die Petition gemeinsam, sammelt aber zum anderen auch Beispiele für unsinnige oder übertriebene Abmahnungen. Natürlich kann sich jeder Internet-Surfer an diesem Projekt beteiligen.
Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie u.a. hier:
Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.
Aktion: Rettet das Internet!
PetitionsWiki
Unter anderem will man eine Regelung herbeiführen, nach der die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht "fast beliebig kurz festgelegt" werden kann. Außerdem soll zukünftig der Betreiber eines Internet-Angebotes vor der Abmahnung über das (vermeintlich) rechtswidrige Verhalten informiert werden, damit er dies ggf. freiwillig unterlassen kann.
Ich bin wieder einmal platt und werde zukünftig genauer darauf achten, welche Markenrechte ich versehentlich mit einem Benutzernamen verletzten kann. Dumm nur, wenn ich die Marke gar nicht kenne ...
Mit verdutztem Gruß
Torsten Kieslich
Hast ja recht
Wo ist er nun besser aufgehoben?
Werde ihn mal nach Steuer, Recht & Co. verschieben.
Geändert von Peter Kalks (15.06.2005 um 11:06 Uhr)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)