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Thema: konzept diebstahl :(

  1. #1
    TP-Newbie painschen macht alles soweit korrekt
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    Unhappy konzept diebstahl :(

    fragestellung:
    °°°°°°°°°°°°°
    inwiefern kann man nachträglich gegen ein konzeptdiebstahl vorgehen. sprich wenn man ein gewerbe anmeldet und sich den namen schützt, könnte da ein vorhandene seite belangt werden?!


    vorgeschichte:
    °°°°°°°°°°°°°°°
    ich arbeite seit einigen wochen meinem projekt "webdesign gewerbe" und habe alle texte verfasst und referenzen eingestellt.

    den namen hab ich erfunden und mir fehlte nur noch die domain und das gewerbe dazu (da kenn ich mich net so aus und wollt mich noch weiter informieren)

    nun hab ich eine seite gefunden, die meine namen, die texte und das konzept wirklich 1:1 kopiert hat und das bringt mich zum durchdrehen. da steht zwar was von impressum (was auch von mir kopiert ist), jedoch nix von einem gewerbe. als ich die person kontaktierte, meinte sie, dass wäre ne AG, was ich aber für heiße luft halte.

  2. #2
    TP-Insider m.weed macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von m.weed
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    Die Frage ist, wie sind Die an dein Konzept gekommen ?
    Hattest Du die Seite schon (testweise) Online ?

    Ich denke, daß es an Dir liegt zu beweisen, daß du der Urheber bist, das könnte schwierig werden.

    gruß
    marco

    "Respect the Rock"

    www.theweeds.de


  3. #3
    TP-Newbie painschen macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von m.weed
    Die Frage ist, wie sind Die an dein Konzept gekommen ?
    Hattest Du die Seite schon (testweise) Online ?

    Ich denke, daß es an Dir liegt zu beweisen, daß du der Urheber bist, das könnte schwierig werden.

    gruß
    marco
    ja ich habs zu testzwecken online. ich mein beweißen kann man das bei texten ja wirklich nicht, höchstens das letzte änderungsdatum meines uploads ?!

    wie ist es wenn ich den namen jetzt schützen lasse oder ein gewerbe anmelde? muss er sein zeug raushauen?

  4. #4
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    Zitat Zitat von painschen
    wie ist es wenn ich den namen jetzt schützen lasse oder ein gewerbe anmelde? muss er sein zeug raushauen?
    wenn du ein einzelunternehmes gründest, must du zum DPMA. falls du eine juritische person als unternehmen gründest, brauchst du dies nicht mehr. da mit eintragung im HR der name geschützt ist (jedoch nur in deinem kreis, umgebung bzw. amt). aber das nur am rande. über das schützen des namens wirst du also nicht hinweg kommen. ich würde dir auch in dieser verbindung gleich dazu raten, einen rechtsanwalt zur hilfe zu ziehen (zwecks der darauf folgenden abmahnung).
    an herz möchte ich dir zum lesen DAS hier zusätzlich legen.
    Geändert von knud (15.06.2005 um 14:37 Uhr)
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

  5. #5
    TP-Insider m.weed macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von m.weed
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    hmmm, das kann ich Dir nicht sagen, vieleicht ist es bei so einem heiklen Thema besser wen zu Fragen, der sich damit Auskennt. Stichwort Rechtsanwalt.

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