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Thema: Ansparabschreibung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  1. #1
    TP-Junior holch macht alles soweit korrekt
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    Ansparabschreibung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Hallo,

    Habe neben meinen Job ein kleines Gewerbe (nebenberuflich) und werde mir demnächst einen neuen Rechner anschaffen müssen. Dieses Jahr laufen die Einnahmen relativ gut, würde daher gerne eine Ansparabschreibung machen (man weiß ja nie, wie es in den nächsten Jahren läuft).

    Die Theorie der Ansparabschreibung ist mir klar, aber wie kommuniziere ich diese Ansparabschreibung an das Finanzamt? Ich kann ja nicht nur einfach in die EÜR reinschreiben "Ansparabschreibung" 2000 Euro...

    Hat jemand schon mal sowas gemacht? Wäre dankbar. Habe im ganze Netz nichts konkretes gefunden. Über Ansparabschreibungen im allgemeinen ja, aber wie das in die Steuererklärung muss leider nicht.

    Gruß, Holger

  2. #2
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    Randziffer 8, 15 und 16 sollten helfen
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior holch macht alles soweit korrekt
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    Danke schon mal für den Link.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann schreibe ich pro Anlageobjekt (z.B. Notebook, Dockingstation, Bildschirm) jeweils die ungefähren Kosten in meine EÜR.

    Der Punkt mit der Buchführung irritiert mich. Ich bin ja als nicht verpflichtet eine doppelte Buchführung zu machen (wäre auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen).

    Wäre es dann OK, wenn ich dem Finanzamt einfach eine Aufstellung der Wirtschaftsgüter mache, mit Angaben zur geplanten Anschaffung?

    Muss ich den Rest dann immer noch über 3 Jahre abschreiben oder fällt dann ein Jahr aufgrund der Ansparabschreibung weg?

    Kann ich ein ganzes Wirschaftsgut "ansparabschreiben"? Ersters Jahr 40%, zweites Jahr 30%, drittes Jahr 30% und dann Anschaffung (Existenzgründer).

    Hmm, jetzt sind nochmal Fragen dazugekommen.

    Gruß, Holger

  4. #4
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    Der Punkt mit der Buchführung irritiert mich. Ich bin ja als nicht verpflichtet eine doppelte Buchführung zu machen (wäre auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen).
    Irgendwo im § 7g EStG steht auch, dass die Ausführungen auch für Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG gelten.

    Wäre es dann OK, wenn ich dem Finanzamt einfach eine Aufstellung der Wirtschaftsgüter mache, mit Angaben zur geplanten Anschaffung?
    Schau mal hier , ganz offiziell. Manchmal haben die Bayern richtig gute Ideen

    Muss ich den Rest dann immer noch über 3 Jahre abschreiben oder fällt dann ein Jahr aufgrund der Ansparabschreibung weg?
    Die Abschreibung nach § 7g EStG und nach § 7 EStG haben nichts miteinander zu tun. Man spricht auch eher von einer 7g-Rücklage anstatt Ansparabschreibung, so dass Verwechslungen erst gar nicht auftreten und das Wort "Abschreibung" den Unternehmer nicht verwirrt. Die 3 Jahre laufen unbeeinflusst weiter.

    Kann ich ein ganzes Wirschaftsgut "ansparabschreiben"?
    Ich denke Du hast Dich damit befasst? Schau Dir mal den § 7g Abs. 3 bis 6 EStG an.
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