Was sind es denn für Fotos? Evtl. sind sie ja auch "Frei".![]()
ich möchte aus einem buch gerne ein paar grafiken auf meiner homepage veröffentlichen... der autor des buches ist seit 2 jahren verstorben... wem unterliegt das urheberrecht hier...?
dem verlag? oder genügt es, wenn ich einfach eine quellangabe zu der grafik anfüge?
cheers dipo
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
Was sind es denn für Fotos? Evtl. sind sie ja auch "Frei".![]()
den Erben normalerweise (wenn vom Autor nicht anders testamentarisch geregelt)Zitat von dipo01
die Urheberrechte "verfallen" erst 100 Jahre nach Tod des Künstlers/Autors
ok, hm, hab mir überlegt die grafiken vielleicht jetzt doch selber zu gestalten... es handelt sich um grafiken die segelflugtheorie behandeln...
sobald ich eine grafik dann aber selbst erstelle, hab ich keine probleme mehr oder? auch wenn sie inhaltlich gleich mit dem aus dem buch sind?
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
@Thomas: Die Fristen sind 75 Jahre..
Wenn die Exklusiven Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten wurden, dann sieht es eh schlecht aus..
bei Autoren "nur" 75 Jahre?
von Komponisten sind mir die 100 (oder 99?) Jahre geläufig
um die Verwirrung komplett zu machen
§ 64 UrhG - Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
ist aber letztendlich egal: ist auf jeden fall eine verdammt lange Zeit![]()
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jup... zu lange... *g*
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
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