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Thema: Kunde in Österreich mit deutsch. Konto

  1. #1
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Kunde in Österreich mit deutsch. Konto

    Hallo zusammen!

    Ich habe einen Kunden in Österreich, der allerdings auch ein deutsches Konto hat. Er hat bei mir Webspace bestellt. Muss ich ihm nun eine Rechnung schreiben (Preis + 16% Mwst.) oder (Preis u. keine Mwst.) !?

    Oder muss ich gar die Mwst. von Österreich berechnen ...

    Bin grade etwas irritiert
    Geändert von screamfine (23.06.2005 um 08:06 Uhr)

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ist dein Kunde Endverbraucher oder Unternehmen (mit USt.-ID)?

  3. #3
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    beides. aber ich behandle ihn als Endverbraucher.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die deutsche Kontonummer hat nichts mit der steuerlichen Beurteilung zu tun. Hierfür ist nur die USt-IDNr. wichtig.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    In Deinem Fall kommt §3a Abs.1 UStG zum tragen!!!

    1. Du erbringst eine sonstige Leistung nach §3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
    2. Dein Empfänger ist kein Unternehmer
    3. Dein Empfänger hat seinen Wohnsitz im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet

    Damit fallen die Sondervorschriften §3a Abs.3 und 3a UStG raus; somit wird Absatz 1 angewendet: Der Ort der sonstigen Leistung ist dort, wo der Unternehmen sein Unternehmen betreibt = Inland = steuerbar und vermnutlich auch steuerpflichtig...

    Alles klar??!!

  6. #6
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Alles klar, dann hau ich die 16% drauf ....

  7. #7
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Beachte aber bitte, dass wenn Dein Kunde Unternehmer ist, sich die Sache umkehrt. Hat er seinen Sitz in Östereich, wärst Du im Ösi-Land umsatzsteuerpflichtig!!!!

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