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Thema: Widerrufsrecht, Sonderfall (?) Handgefertigte Waren, Onlineshop

  1. #1
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Widerrufsrecht, Sonderfall (?) Handgefertigte Waren, Onlineshop

    Hi

    folgendes: Es geht um handgefertigte Artikel, die über einen Onlineshop vertrieben werden.

    Die Produkte werden praktisch nach Kundenwünschen gefertigt und sind alle sammt Unikate und nicht mehr, bzw. sehr unwahrscheinlich, bei einer Rückgabe wiederzuverkaufen. Die Fertigung beginnt allerdings erst, wenn der Kunde per Vorkasse bezahlt hat.

    2 Fragen,

    1) Was passiert, wenn der Kunde bestellt aber dann stornieren will (bisher keine Zahlung eingegangen). Soweit ich mich erinnern kann, beginnt das Widerrufsrecht mit erhalt der Ware. Aber nach §312d BGB besteht für Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden, kein Widerufsrecht.

    Also kann der Shopinhaber auf Bezahlung bestehen? Und ein Widerufs ist auch ausgeschlossen, da es ein Unikat ist?


    2) In welchem Fall besteht Umtauschrecht? Bei Nichtgefallen geht das nicht oder? Nur wenn der Artikel nicht passt (bei Textilien) oder Produktionsfehler hat. Da darf man doch 2 mal wandeln und muss dann das Geld rückerstatten.

    Danke im Voraus!
    Geändert von bobelle (23.06.2005 um 08:18 Uhr)

  2. #2
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Also, da es sich um einen Webshop handelt, würde ich sagen, daß das Recht für Türgeschäfte gilt (wie auch für Kataloge und andere Webshops).

    Eine Stornierung ist mMn. ab Vertragsschluss, längstens aber bis 14 Tage nach Erhalt der Ware. Das die Ware erst ausgeliefert werden muss ist mMn. für beide Seiten einfach Unsinnig. Und selbst, wenn die Gesetzeslage was anderes sagt, würde ich als Shopinhaber nicht darauf bestehen, die Ware doch noch zu versenden, wenn mir der Kunde vorher absagt..

  3. #3
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Wenn der Kunde doch noch nicht bezahlt hat und du somit noch nicht produziert hast, dann lass es gut sein. Mach dir keinen unnötigen Stress.
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

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