Nein.
ich klemme mir jetzt jegliche ausführungen... aufgrund der antwortmöglichkeiten![]()
bitte nur mit "Ja" oder "Nein" abhaken
Es ist richtig das ich:
alle KFZ-Kosten als Ausgabe buche +Vorsteuerabzug
(Tank-Quittung, Abschreibung, Versicherung, Steuer, Werkstatt, Strafzettel)
und als Einnahme ohne Umsatzsteuer monatlich 1% des Neupreises
also z.B. wenn das Auto 10000 Gekostet hat monatlich 100 (bzw. jährlich 1200) buche ??
und dann muss ich nichtmehr nachweisen wieviel ich nun Privat oder geschäftlich gefahren bin (und ich werde auch nicht irgendwann gefragt) ??
Nein.
ich klemme mir jetzt jegliche ausführungen... aufgrund der antwortmöglichkeiten![]()
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
Auch ich sage nur "NEIN!!!!"
...dürfen nicht von der Steuer abgesetzt werden, sprich sind keine Betriebsausgaben.... sonst wäre es ja keine Strafe.Zitat von das_y0gi
Ausserdem: 1% vom BruttoLISTENneupreis nicht vom Anschaffungspreis!!!![]()
das mit den Strafzetteln war nur als Spass (ich bekomm ja sowieso keine, ich bekomm immer nur Fotos von mir)
also die 1% vom Bruttolistenneupreis als Einnahme buchen
und der Rest is soweit korrekt ??
Hi das_y0gi,
sonst ist alles soweit korrekt. Aber man muss auch abwägen - im Zweifel kann es auch günstiger sein wenn man ein Fahrtenbuch führt. Das ist natürlich nur dann so, wenn man auch mehr geschäftlich fährt als man über die 1% Regel erhält.
Bei weiteren Fragen nur zu.
Gruß Flori
Nur mal so als Hinweis:
Wenn das Auto zu Alt ist und nicht genug Kosten entstehen, kann es passieren, dass der 1%_Betrag pro Monat, also 12% im Jahr mehr Ertrag verursacht als Kosten da sind. Da sagt dann die Finanzverwaltung (großzügig wie sie sind), dass nicht mehr Eigennutzung versteuert werden muss, als Kosten entstanden sind (man nennt das Kostendeckelung).
Wenn Dein Auto also alt ist und Du etwa EUR 4.000 Kosten hast, hast Dir aber einen alten schicken Benz gekauft, der irgendwann mal 50.000 Riesen gekosten hat, beträgt Dein steuerlicher Vorteil = EUR 0,00!!!!
50.000 x 12% = 6.000,00 gegen 4.000,00 Kosten = Deckelung =Folge: 4.000 Aufwand , 4.000 Ertrag ==>> steuerliche Auswirkung NULL weitere Folge==>> Fahrtenbuch führen oder neues Auto kaufen![]()
und ggfs. mal Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur
Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:51 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Abschreibungen, Versicherungen und Steuern werden nicht mit Vorsteuern bebucht.
Allerdings werden die Abschreibungen bei den vorsteuerbehafteten Kosten mit in die Berechnung genommen.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hi Saxoflyer,
was meinst du mit dem zweiten Satz? Den hab ich nicht verstanden. Ansonsten geb ich dir aber voll Recht - Afa, Steuern etc. kein VSt-Abzug.
cu Flori
@saxoflyer: Viel Spaß beim erklären......Zitat von POONS
@Poons: Damit angehende Steuerfachleute das verstehen, müssen Sie eine weile lernen.
ich vermute mal, das wird mal wieder ein langes Posting von Saxoflyer (dickes Lob im übrigen an Ihn, wegen seiner Ausdauer zu diesen Themen!!!)
Mhh... dann ist da was an mir vorbeigegangen.
Bin Steuerfachangestellter und befinde mich gerade auf dem (letzten) Weg zum Dipl. Betiebswirt und ich habe den Satz nicht ganz verstanden.
Vielleicht steh ich aber auch nur auf dem Schlauch
cu Flori
na dann kann ich es ja kurz machen:
bei der ust hast du drei möglichkeiten die eigennutzung zu berechnen:
1. 1%
2. fahrtenbuch
3. schätzung (50%)
1. nicht weiter tragisch mit der abschreibung, höchtens bei der deckelung
2. hier musst du natürlich die vorsteuer aus der anschaffung /abschreibung berücksichtigen, sprich, wenn das fahrzeug mit vorst-anspruch angeschafft wurde, vorsteuer ziehen, dann abschreiben. dann ist die abschreibung so zu sagen mit vorst "belastet", also musst du auf diesen betrag bei der fahrtenbuchmethode auch ust zahlen
3. dito
war das zu verstehen???
Manchmal frage ich mich was die Steuerfachangestellten so machen. Das war bei uns Thema nach 3 Monaten in Bilanz.Zitat von POONS
Wie fridge schon sagte ist es für die 1 % - Regelung weniger interessant jedoch bei dem Fahrtenbuch, die Schätzung vernachlässige ich jetzt einmal.
Beim Fahrtenbuch wird ertragsteuerlich ein bestimmter Kilometerpreis errechnet und dieser dann multipliziert mit den privat gefahrenen Kilometern. Dies stellt dann den ertragsteuerlichen Wert der Privatentnahme dar.
Umsatzsteuerlich ist dies natürlich auch zu berücksichtigen jedoch nicht pauschal mit 80 % wie bei der 1 % - Regelung. Hierbei werden die vorsteuerbehafteten Kosten als Bemessungsgrundlage genommen. Dies sind alle Kosten, wobei der Unternehmer Vorsteuern gezogen hat.
Bei der Abschreibung würde aber ja gebucht werden AfA an Anlagegut und es würde daher keine Vorsteuer anfallen. Dies wäre jedoch ungerecht, weil aus der Anschaffung des PKW ja Vorsteuerbeträge angefallen sind (dies natürlich vorausgesetzt im Hinblick auf den § 15 Abs. 1b UStG). Die AfA stellt ja somit den Wertverzehr der Anschaffung dar und deshalb wird die Vorsteuer quasi auf diese Abschreibung weitergegeben um den Kauf bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Uah, komische Formulierung. Deshalb die These: Die Abschreibung gehört zu den vorsteuerbehafteten Kosten.
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