Ihr habt Probleme. Meine Güte .....
Das ist kein steuerrechtliches Problem. Da bin ich überfragt. Ich könnte lediglich dieses anbieten: Link
Hallo Liebe Tp'ler (insbesondere Saxoflyer) ,
Mich würde mal intressieren, dass wenn ich jetzt z.B. einen Auslandüberweisung mit S.W.I.F.T. mache, kann ich ja innerhalb 14 Tagen diese rückgänig machen, oder?
- Ich habe mich auch schon informiert, habe aber nur allgemeine Informationen über SWIFT gefunden und nicht wie das mit einer Rücküberweisung aussieht.
Würde mich über eine Antwort freuen!
Danke und schönen Abend noch!
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
Ihr habt Probleme. Meine Güte .....
Das ist kein steuerrechtliches Problem. Da bin ich überfragt. Ich könnte lediglich dieses anbieten: Link
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Kannst es ja gerne in Business Allgemein verschieben...
Link, kenne ich schon trotzdem - Danke!
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
ich hoffe das du meine antwort auch akzeptierst![]()
wo hast du DAS denn her? eine überweisung konnte man noch nie zurück holen. einzigste Ausnahme: Mithilfe einem Überweisungsrückruf kann mann eine Überweisung zurück holen, jedoch nur so lange wie das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. im heutigen interbankenzahlungsverkehr ist eine solche maßnahme meistens nicht also erfolgversprechend.Zitat von Felix999
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
Fällt das nicht unter "Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen". Demnach hätten wir ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
* Zählen zu den Bankdienstleistungen auch die Überweisungen?Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vom 2. Dezember 2004 ergeben sich mit Wirkung vom 8. Dezember 2004 wesentliche Neuerungen:
Finanzdienstleistungen unterfallen nun auch den Regeln der Fernabsatzverträge.
Finanzdienstleistungen sind:
Bankdienstleistungen*
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
nein. es geht um den abschluss von bankdienstleistungen. ein konto ist z.bsp ein geschäftsbesorgungsvertrag (allg. dienstleitung). in diesem vertrag ist eine abwicklung des zahlungsverkehrs vereinbart. die durchführung einer überweisung erfolgt demnach auf dieser grundlage und stellt kein eigenes geschäft dar. die 14-täge frist gilt daher nicht. reichen die ausführung? :>
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
Ja danke. Die Ausführung reichen![]()
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Zitat von Era W Xel
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*duck*
...ich schiebe das einfach mal auf den alkohol.
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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