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Thema: Auslandsüberweisung (SWIFT)

  1. #1
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Auslandsüberweisung (SWIFT)

    Hallo Liebe Tp'ler (insbesondere Saxoflyer ) ,

    Mich würde mal intressieren, dass wenn ich jetzt z.B. einen Auslandüberweisung mit S.W.I.F.T. mache, kann ich ja innerhalb 14 Tagen diese rückgänig machen, oder?
    - Ich habe mich auch schon informiert, habe aber nur allgemeine Informationen über SWIFT gefunden und nicht wie das mit einer Rücküberweisung aussieht.

    Würde mich über eine Antwort freuen!
    Danke und schönen Abend noch!
    Liebe Grüße Felix
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  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ihr habt Probleme. Meine Güte .....

    Das ist kein steuerrechtliches Problem. Da bin ich überfragt. Ich könnte lediglich dieses anbieten: Link
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Kannst es ja gerne in Business Allgemein verschieben...
    Link, kenne ich schon trotzdem - Danke!
    Liebe Grüße Felix
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  4. #4
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    ich hoffe das du meine antwort auch akzeptierst

    Zitat Zitat von Felix999
    Mich würde mal intressieren, dass wenn ich jetzt z.B. einen Auslandüberweisung mit S.W.I.F.T. mache, kann ich ja innerhalb 14 Tagen diese rückgänig machen, oder?
    wo hast du DAS denn her? eine überweisung konnte man noch nie zurück holen. einzigste Ausnahme: Mithilfe einem Überweisungsrückruf kann mann eine Überweisung zurück holen, jedoch nur so lange wie das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. im heutigen interbankenzahlungsverkehr ist eine solche maßnahme meistens nicht also erfolgversprechend.
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

  5. #5
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Fällt das nicht unter "Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen". Demnach hätten wir ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

    Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vom 2. Dezember 2004 ergeben sich mit Wirkung vom 8. Dezember 2004 wesentliche Neuerungen:

    Finanzdienstleistungen unterfallen nun auch den Regeln der Fernabsatzverträge.
    Finanzdienstleistungen sind:

    Bankdienstleistungen*
    * Zählen zu den Bankdienstleistungen auch die Überweisungen?
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  6. #6
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    nein. es geht um den abschluss von bankdienstleistungen. ein konto ist z.bsp ein geschäftsbesorgungsvertrag (allg. dienstleitung). in diesem vertrag ist eine abwicklung des zahlungsverkehrs vereinbart. die durchführung einer überweisung erfolgt demnach auf dieser grundlage und stellt kein eigenes geschäft dar. die 14-täge frist gilt daher nicht. reichen die ausführung? :>
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

  7. #7
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Ja danke. Die Ausführung reichen
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  8. #8
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    Zitat Zitat von Era W Xel
    Ja danke. Die Ausführung reichen
    *duck*

    ...ich schiebe das einfach mal auf den alkohol.
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

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