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Thema: Rückbuchungen und Einnahmen von denen man nix weiß ??

  1. #1
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Rückbuchungen und Einnahmen von denen man nix weiß ??

    Hi,

    ich hätte mal zwei Fragen:

    - Jemand kauft bei mir etwas, ich mache die USTVoranmeldung und dann macht der Kunde von seinem Rückgaberecht gebrauch. Ich erstatte seine Zahlung also zurück. Wie buche ich sowas in der USTVoranmeldung ? Muss ich dann die Voranmeldung in dem die Zahlung war korrigieren oder muss ich es dann als Ausgabe buchen und wie kriege ich die auf die Zahlung gezahlte MwSt wieder zurück ?

    - Einnahmen von denen man nix weiß. Beispiel: Jemand überweist einem am 25. was aufs Kreditkartenkonto, man bekommt seine Kreditkartenabrechnung dann aber erst am 11. des nächsten Monats nachdem man die Voranmeldung schon abgegeben hat (online banking oder sonstige Kontoauszüge hab ich ja nicht) und erfährt erst dann von der Zahlung. Kann ich die Zahlung dann einfach im nächsten Voranmeldungszeitraum abrechnen oder muss ich korrigieren ?

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von boundles
    - Jemand kauft bei mir etwas, ich mache die USTVoranmeldung und dann macht der Kunde von seinem Rückgaberecht gebrauch. Ich erstatte seine Zahlung also zurück. Wie buche ich sowas in der USTVoranmeldung ? Muss ich dann die Voranmeldung in dem die Zahlung war korrigieren oder muss ich es dann als Ausgabe buchen und wie kriege ich die auf die Zahlung gezahlte MwSt wieder zurück ?
    Die Korrektur in der USt-VA erfolgt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Kunde von seinem Rückgaberecht gebrauch gemacht hat. Und nein, nicht als Ausgabe buchen, sondern als negative Einnahme!! Die USt wird duch die Buchung vom FA zurückgezahlt (via Negaitv-Umsatz).

    Zitat Zitat von boundles
    - Einnahmen von denen man nix weiß. Beispiel: Jemand überweist einem am 25. was aufs Kreditkartenkonto, man bekommt seine Kreditkartenabrechnung dann aber erst am 11. des nächsten Monats nachdem man die Voranmeldung schon abgegeben hat (online banking oder sonstige Kontoauszüge hab ich ja nicht) und erfährt erst dann von der Zahlung. Kann ich die Zahlung dann einfach im nächsten Voranmeldungszeitraum abrechnen oder muss ich korrigieren ?
    So einfach ist die Frage nicht; besteuerst Du nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten??

    - Wenn nach vereinbarten Entgelten, musst Du den Umsatz in dem Voranmeldungszeitraum anmelden, in dem der Umsatz ausgeführt wurde, unabhängig davon, wann Dein Kunde zahlt :sprich also mit Rechnungslegung

    - Wenn Du nach vereinnahmten Entgelten besteuerst, dann in dem Voranmeldungszeitraum, in dem Du die Zahlung (Einnahme) erhälst.

    Alles klar??!!

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