Die Korrektur in der USt-VA erfolgt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Kunde von seinem Rückgaberecht gebrauch gemacht hat. Und nein, nicht als Ausgabe buchen, sondern als negative Einnahme!! Die USt wird duch die Buchung vom FA zurückgezahlt (via Negaitv-Umsatz).Zitat von boundles
So einfach ist die Frage nicht; besteuerst Du nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten??Zitat von boundles
- Wenn nach vereinbarten Entgelten, musst Du den Umsatz in dem Voranmeldungszeitraum anmelden, in dem der Umsatz ausgeführt wurde, unabhängig davon, wann Dein Kunde zahlt :sprich also mit Rechnungslegung
- Wenn Du nach vereinnahmten Entgelten besteuerst, dann in dem Voranmeldungszeitraum, in dem Du die Zahlung (Einnahme) erhälst.
Alles klar??!!


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