
Zitat von
ndongmo3001
Der Käufer hat doch aber bei Abschluß eines Kaufvertrags ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Er kann also die Ware zurückbringen und sagen, will ich doch nicht, ich widerrufe. Oder sehe ich das falsch?
Habe nämlich ganz aktuell den Fall, dass Kunden bei mir einen gebrauchten PC bestellen. Also bastle ich den gemäß ihren Angaben mühsam zusammen (Kosten für Zeitaufwand), erkläre dann dem Kunden haargenau die einzelnen Leistungsmerkmale, führe dem Kunden die Funktionsfähigkeit vor, übergebe dem Kunden die Ware und kassiere. Am nächsten Tag kommt der Kunde und sagt: der ist mir zu langsam, der braucht ja 50 Min. zum Brennen! Ich sage dann, ja lieber Kunde, das habe ich Dir doch erklärt. Das ist schließlich ein gebrauchter PC mit nur so und so viel Leistung blablabla. Der Kunde sagt, ich will den jetzt nicht mehr. Was mache ich dann? Zurücknehmen? Kosten für Zeitaufwand in Rechnung stellen? Oder nur Umtausch erlauben?