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Thema: Kaufvertrag

  1. #1
    e40
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    Kaufvertrag

    Hallo,

    ich hab mal ne ganz banale Frage

    Wenn man ein Kaufvertrag abschließt, dann entstehen gewisse Pflichten ...

    Eine Pflicht des Käufers ist, dass er die Sache abnehmen muss.

    Aber warum, das ist doch selbstverständlich ...

    Kann mir jemand das anhand eines Beispieles erklären.

    Danke im Voraus für eure Antworten


    PS: Wir schreiben morgen eine Ex in Wirtschaft, deswegen die Frage

  2. #2
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    Selbstverständlich ist dies, ja.
    Aber denke doch einfach mal daran wenn es nirgendwo geschrieben stehen würde und jemand würde die Annahme verweigern. "Ätsch, will ich nicht", und dann? Was machst Du dann? Worauf willst Du Dich berufen? Dann würde die Rechtsnorm des § 433 BGB keinen Schutz bieten und Du wärst der gea.......hte als Verkäufer. Die Regelung dient einzig und allein dem Gläubigerschutz.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    e40
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    Danke für die schnelle Antwort:

    Also hab ich schon richtig verstanden:

    Das Abnehmen ist Pflicht,
    weil sonst könnte man z.b. ein Fahrad kaufen und dann sagen ich nehm es nicht also zahl ich nicht ... .

  4. #4
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Zitat Zitat von cherry
    Danke für die schnelle Antwort:

    Also hab ich schon richtig verstanden:

    Das Abnehmen ist Pflicht,
    weil sonst könnte man z.b. ein Fahrad kaufen und dann sagen ich nehm es nicht also zahl ich nicht ... .
    Naja mit einem Fahrradkauf würde ich das nicht unbedingt vergleichen. Da dem Verkäufer dadurch kein großer Schaden entsteht, wenn du an der Kasse sagst (in einem Fahrradladen). "Nein, will ich nicht".

    Dieser Zusatz ist inbesondere hilfreich, wenn dich jemand beauftragt etwas zu entwickeln oder z.B. zu programmieren. Du steckst also Zeit und Geld da hinein und am Ende der Entwicklung des Projekts sagt dann der Auftrageber: " Och, ich habs mir anders überlegt". Dann hast du die Zeit umsonst investiert und auch dein Geld , da du ja auch während einer Entwicklung laufend kosten hast. Das ganze ist dann z.B. da um so ein worst-case zu verhindern.
    Liebe Grüße Felix
    "Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
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    Jaaa!


  5. #5
    e40
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    Zitat Zitat von Felix999
    Naja mit einem Fahrradkauf würde ich das nicht unbedingt vergleichen. Da dem Verkäufer dadurch kein großer Schaden entsteht, wenn du an der Kasse sagst (in einem Fahrradladen). "Nein, will ich nicht".
    Hoffentlich lässts die Lehrerin durchgehen ...

    Genau das wurde auch in der Ex gefragt

    Trotzdem Danke für die erläuternde Antwort ...

  6. #6
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    ich würde hier noch ein beispiel nennen wollen:

    ein unternehmer verkauft holz. ein kunde bezahlt das holz auch und sagt er holt es am nächsten tag ab. falls der kunde nicht kommt kostet dem unternehmer das holz (Lagerkosten). somit zahlt der unternehmer für das verkaufte holz immernoch geld (lagerkosten) obwohl sein kunde das holz ja längst abholen wollte. in der regel wird (wir sind doch praxisnah! ) der kunde das holz halt später abholen, aber dem unternehmer wird das spätestens nach 2 oder 3 wochen zu bunt.

    soweit
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

  7. #7
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    @ cherry: Darf ich fragen in welcher Klasse Du bist und welchem Fach Ihr dies durchnehmt.
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  8. #8
    e40
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    @ Knud, danke für die Erklärung

    @ Saxoflyer, 8. Klasse Gymnasium, Wirtschaft (wo sonst )

    Falls es jemand interesiert ich hab die Ex heute rausgekriegt und es ist eine 2 *freu*.

  9. #9
    TP-Junior ndongmo3001 macht alles soweit korrekt
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    Der Käufer hat doch aber bei Abschluß eines Kaufvertrags ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Er kann also die Ware zurückbringen und sagen, will ich doch nicht, ich widerrufe. Oder sehe ich das falsch?

    Habe nämlich ganz aktuell den Fall, dass Kunden bei mir einen gebrauchten PC bestellen. Also bastle ich den gemäß ihren Angaben mühsam zusammen (Kosten für Zeitaufwand), erkläre dann dem Kunden haargenau die einzelnen Leistungsmerkmale, führe dem Kunden die Funktionsfähigkeit vor, übergebe dem Kunden die Ware und kassiere. Am nächsten Tag kommt der Kunde und sagt: der ist mir zu langsam, der braucht ja 50 Min. zum Brennen! Ich sage dann, ja lieber Kunde, das habe ich Dir doch erklärt. Das ist schließlich ein gebrauchter PC mit nur so und so viel Leistung blablabla. Der Kunde sagt, ich will den jetzt nicht mehr. Was mache ich dann? Zurücknehmen? Kosten für Zeitaufwand in Rechnung stellen? Oder nur Umtausch erlauben?

  10. #10
    TP-Supporter Sebi ist auf einem guten Weg Avatar von Sebi
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    uih, das geht hier aber durcheinander. das kommt doch totel darauf an ob welchen rechtlichen Status Verkäufer und Käufer haben.

    z.B. sind beide nach HGB Kaufleute und es kam gemäß §343 HGB zu einem Handelsgeschäft besteht für den Käufer nach §377 HGB eine Untersuchungs- und Rügepflicht.

  11. #11
    e40
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    Zitat Zitat von ndongmo3001
    Der Käufer hat doch aber bei Abschluß eines Kaufvertrags ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Er kann also die Ware zurückbringen und sagen, will ich doch nicht, ich widerrufe. Oder sehe ich das falsch?

    Habe nämlich ganz aktuell den Fall, dass Kunden bei mir einen gebrauchten PC bestellen. Also bastle ich den gemäß ihren Angaben mühsam zusammen (Kosten für Zeitaufwand), erkläre dann dem Kunden haargenau die einzelnen Leistungsmerkmale, führe dem Kunden die Funktionsfähigkeit vor, übergebe dem Kunden die Ware und kassiere. Am nächsten Tag kommt der Kunde und sagt: der ist mir zu langsam, der braucht ja 50 Min. zum Brennen! Ich sage dann, ja lieber Kunde, das habe ich Dir doch erklärt. Das ist schließlich ein gebrauchter PC mit nur so und so viel Leistung blablabla. Der Kunde sagt, ich will den jetzt nicht mehr. Was mache ich dann? Zurücknehmen? Kosten für Zeitaufwand in Rechnung stellen? Oder nur Umtausch erlauben?
    Das war eigentlich gar nicht meine Frage

  12. #12
    TP-Junior ndongmo3001 macht alles soweit korrekt
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    Aber meine...

    Zitat Zitat von cherry
    Das war eigentlich gar nicht meine Frage
    Schon klar, aber meine ! Wollte nicht einen extra Thread aufmachen, wenn das Thema schonmal angeschnitten wurde.

    Beim Käufer handelt es sich um eine Privatperson. Also was dann?

  13. #13
    e40
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    Zitat Zitat von ndongmo3001
    Schon klar, aber meine ! Wollte nicht einen extra Thread aufmachen, wenn das Thema schonmal angeschnitten wurde.

    Beim Käufer handelt es sich um eine Privatperson. Also was dann?
    Sorry, das hab ich nicht gewusst

    Es wäre m. M nach besser wenn du einen extra Thread aufmachst ...

  14. #14
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Die Pflicht der Abnahme ist unabhängig von der Zahlungspflicht. Auch wenn der Käufer keine Abnahmepflich hätte hätte er eine Zahlungspflicht ! Der Käufer hat ein Recht auf den Kaufgegenstand und der Verkäufer ein Recht auf das Geld und die Abnahme.

    Ein praktisches Beispiel:

    Jemand hat einen alten, riesigen Kran, den er um ihn los zu werden für einen symbolischen Euro verkauft. Jetzt gibst du ihm den Euro, dann fällt dir ein dass du garkeinen Platz für den Kran hast und sagst: Ich hab zwar den Kran bezahlt, nehme nun aber meine Rechte aus dem Kaufvertrag nicht wahr weil ich den Kran nicht lagern kann. Die Abnahmepflicht ist quasi die Pflicht seine Rechte aus dem Kaufvertrag wahrzunehmen, was wie in diesem Beispiel gezeigt auch Sinn macht, denn hier geht es dem Verkäufer gerade darum das Teil los zu werden. Vielleicht findet er danach keinen Dummen mehr, der ihm das Ding kostenlos abnimmt...

  15. #15
    TP-Senior knud ist auf einem guten Weg Avatar von knud
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    Zitat Zitat von ndongmo3001
    Der Käufer hat doch aber bei Abschluß eines Kaufvertrags ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Er kann also die Ware zurückbringen und sagen, will ich doch nicht, ich widerrufe. Oder sehe ich das falsch?

    Habe nämlich ganz aktuell den Fall, dass Kunden bei mir einen gebrauchten PC bestellen. Also bastle ich den gemäß ihren Angaben mühsam zusammen (Kosten für Zeitaufwand), erkläre dann dem Kunden haargenau die einzelnen Leistungsmerkmale, führe dem Kunden die Funktionsfähigkeit vor, übergebe dem Kunden die Ware und kassiere. Am nächsten Tag kommt der Kunde und sagt: der ist mir zu langsam, der braucht ja 50 Min. zum Brennen! Ich sage dann, ja lieber Kunde, das habe ich Dir doch erklärt. Das ist schließlich ein gebrauchter PC mit nur so und so viel Leistung blablabla. Der Kunde sagt, ich will den jetzt nicht mehr. Was mache ich dann? Zurücknehmen? Kosten für Zeitaufwand in Rechnung stellen? Oder nur Umtausch erlauben?
    ich frag mal zurück, kannst du im landen, wenn du dir ein radio kaufst, es einfach zurück geben, weil es dir nicht mehr gefällt? nein. es sei den der händler ist kulant.

    was du angesprochen hast, ist die rückgabefrist bei fernabsatzgeschäften/haustürgeschäften. wenn du deinem kunden persönlich in deinem verkaufsräumen die pcs verkaufst, ist ein wirksamer kaufvertrag entstanden. in deinem fall wäre eventuell zu überlegen, ob du den vertrag, der lieferung eines schnellen pc, nicht ordentlich nachgekommen bist. man muss sich immer genau anschauen ob halt eine mangelhafte lieferung vorliegt. zu erwähnen wäre wohl, das du eine gewährleistungsfrist (garantie) für dein produkt geben must.
    wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen

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