soweit alles richtigZitat von TimJim
da die grafikkarte ein unselbständiges wirtschaftsgut ist, muss sie zu dem "haupt"-wirtschaftsgut hinzuaktiviert werden.Zitat von TimJim
die abschreibung der grafikkarte wird dann auf die restlaufzeit des "haupt"wirtschaftsgut verteilt; in deinem beispiel auf rest afa-dauer von 33 monate: 150 EUR : 33 Monate x 7 Monate = 31,82 EUR
Damit hat Dein PC am 31.12. ein BW von 951,18 EUR
ja, denn auch bei gwg's handelt es sich um bewegliche wirtschaftsgüter, die, sofern sie denn dauernd dazu bestimmt sind dem betrieb zu dienen, zum anlagevermögen gehören. und ja, die stehen dann dort mit 0,00 EUR drin.Zitat von TimJim
Die sofortige abschreibung ist eine Bewertungsvereinfachung (§6 EStg)
die wg's unter EUR 60,00 sofort in den aufwand buchen, beispielsweise beim SKR03 auf kto. 4985 Geräte und Kleinwerkzeuge


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