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Thema: Wie berechnet sich eine Abschreibung bei Neuerwerb + Zugang im gleichen Jahr?

  1. #1
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
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    Wie berechnet sich eine Abschreibung bei Neuerwerb + Zugang im gleichen Jahr?

    Angenommen ich erwerbe einen PC für 1200 Euro im Februar 2004 als Wirtschaftsgut für meine Firma. Abschreibungszeitraum für PCs sind ja 3 Jahre.

    Die Abschreibung wäre normalerweise: 11/12 * 1/3 * 1200 Euro = 367 Euro
    Damit bliebe der Buchwert zum 31.12.2004 von 1200 - 367 = 833 Euro

    Was aber wenn ich im gleichen Jahr, sagen wir im Mai, eine Grafikkarte für diesen PC im Wert von 150 Euro kaufe? Die müsste ja als "Zugang" zu diesem Posten hinzugehen!? Werden die 150 einfach zum Buchwert (31.12.) hinzuaddiert, oder muss ich dort auch für die 7 Monate (Mai-Dez.) die Abschreibung anteilig berechnen?

    Weiterhin noch eine zweite Frage:
    Müssen GWG (geringfügige Wirtschaftsgüter, 60-410 Euro brutto) grundsätzlich mit ins Anlageverzeichnis? Stehen die dann dort einfach mit 100% Abschreibung drin? Was passiert mit den WG unter 60 Euro?

    Danke...

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von TimJim
    Angenommen ich erwerbe einen PC für 1200 Euro im Februar 2004 als Wirtschaftsgut für meine Firma. Abschreibungszeitraum für PCs sind ja 3 Jahre.

    Die Abschreibung wäre normalerweise: 11/12 * 1/3 * 1200 Euro = 367 Euro
    Damit bliebe der Buchwert zum 31.12.2004 von 1200 - 367 = 833 Euro
    soweit alles richtig


    Zitat Zitat von TimJim
    Was aber wenn ich im gleichen Jahr, sagen wir im Mai, eine Grafikkarte für diesen PC im Wert von 150 Euro kaufe? Die müsste ja als "Zugang" zu diesem Posten hinzugehen!? Werden die 150 einfach zum Buchwert (31.12.) hinzuaddiert, oder muss ich dort auch für die 7 Monate (Mai-Dez.) die Abschreibung anteilig berechnen?
    da die grafikkarte ein unselbständiges wirtschaftsgut ist, muss sie zu dem "haupt"-wirtschaftsgut hinzuaktiviert werden.
    die abschreibung der grafikkarte wird dann auf die restlaufzeit des "haupt"wirtschaftsgut verteilt; in deinem beispiel auf rest afa-dauer von 33 monate: 150 EUR : 33 Monate x 7 Monate = 31,82 EUR

    Damit hat Dein PC am 31.12. ein BW von 951,18 EUR


    Zitat Zitat von TimJim
    Weiterhin noch eine zweite Frage:
    Müssen GWG (geringfügige Wirtschaftsgüter, 60-410 Euro brutto) grundsätzlich mit ins Anlageverzeichnis? Stehen die dann dort einfach mit 100% Abschreibung drin? Was passiert mit den WG unter 60 Euro?
    ja, denn auch bei gwg's handelt es sich um bewegliche wirtschaftsgüter, die, sofern sie denn dauernd dazu bestimmt sind dem betrieb zu dienen, zum anlagevermögen gehören. und ja, die stehen dann dort mit 0,00 EUR drin.

    Die sofortige abschreibung ist eine Bewertungsvereinfachung (§6 EStg)

    die wg's unter EUR 60,00 sofort in den aufwand buchen, beispielsweise beim SKR03 auf kto. 4985 Geräte und Kleinwerkzeuge

  3. #3
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
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    Hi, danke schonmal.

    Müssen die GWGs nicht mit dem Erinnerungswert von 1 Euro drin stehen bleiben?

    Der Aufwand ist in der EÜR quasi nur ein Posten bei meinen betrieblichen Ausgaben, muss sonst aber nirgendwo explizit aufgelistet sein?

    Kann irgendjemand eine gute Software empfehlen, mit der ich das Anlagenverzeichnis + EÜR machen kann?
    Geändert von TimJim (04.07.2005 um 10:03 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von TimJim
    Hi, danke schonmal.

    Müssen die GWGs nicht mit dem Erinnerungswert von 1 Euro drin stehen bleiben?

    Der Aufwand ist in der EÜR quasi nur ein Posten bei meinen betrieblichen Ausgaben, muss sonst aber nirgendwo explizit aufgelistet sein?
    1 EUR muss nicht sein, macht man nur so, wenn du ein gesondertes Anlageverzeichnis führst, reicht es , dir gwg dort mit bw 0,00 eur zu führen

    auch bei einer eü musst du über aufzeichnungen hinsichtlich deiner anlagegüter verfügen, am besten du führst ein inventarverzeichnis mit abschreibungsangaben

  5. #5
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    Bin ich als Kleinunternehmer auf jeder Fall dazu verpflichtet ein Anlagenverzeichnis zusammen mit der EÜR abzugeben?

    Eine letzte Frage noch
    Hast Du einen Tipp für mich mit welcher Software ich so ein Anlageverzeichnis möglichst einfach erstellen kann? Am besten inkl. EÜR.

  6. #6
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    Zitat Zitat von TimJim
    Bin ich als Kleinunternehmer auf jeder Fall dazu verpflichtet ein Anlagenverzeichnis zusammen mit der EÜR abzugeben?

    Eine letzte Frage noch
    Hast Du einen Tipp für mich mit welcher Software ich so ein Anlageverzeichnis möglichst einfach erstellen kann? Am besten inkl. EÜR.
    um mal mit den worten von Saxoflyer zu antworten: Den Kleinunternehmer gibt es nur im Umsatzsteuerrecht und nicht im Ertragsteuerrecht, dort gibt es nur Selbständige oder Nichtselbständige....und ja Du musst ein Verzeichnis führen. Ich leite das aus folgender Vorschrift ab:

    § 145 AO Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen
    (1)

    1 Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. 2 Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

    (2)

    1 Aufzeichnungen sind so vorzunehmen, dass der Zweck, den sie für die Besteuerung erfüllen sollen, erreicht wird.
    Software gibt es reichlich am MArkt, schau doch mal hier
    oder bei Google

  7. #7
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    Aber muss ich das Anlagenverzeichnis auch mit meiner Steuererklärung mitschicken!? Oder muss ich es nur führen und bei Bedarf (Prüfung) zur Verfügung haben?

  8. #8
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    Zitat Zitat von TimJim
    Aber muss ich das Anlagenverzeichnis auch mit meiner Steuererklärung mitschicken!? Oder muss ich es nur führen und bei Bedarf (Prüfung) zur Verfügung haben?
    nein nicht mitschicken, sondern wie du schon sagst, führen und aufbewahren für den fall eine betriebsprüfung oder von nachfragen.

    beachte immer, dass du die beweislast für betriebsausgaben hast. wenn du also etwas steuerlich absetzen willst oder geltend machen willst, musst DU nachweisen können , dass die Ausgabe betrieblich veranlasst war....

  9. #9
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    nein nicht mitschicken, sondern wie du schon sagst, führen und aufbewahren für den fall eine betriebsprüfung oder von nachfragen.
    Da sieht man mal wieder die Unterschiede zwischen den zwei Schreibtischseiten.

    Ich würde das Anlagenverzeichnis mitschicken. Es muss zwar nicht, aber kann evtl. auftretende Fragen des FA beseitigen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Da sieht man mal wieder die Unterschiede zwischen den zwei Schreibtischseiten.
    breiter hätte das grinsen schon sein können

  11. #11
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    Übrigens: Mai bis Dezember sind bei mir 8 Monate.
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Übrigens: Mai bis Dezember sind bei mir 8 Monate.
    siehste, das passiert wenn man abschreibt und nicht selber denkt..

    Zitat Zitat von TimJim
    oder muss ich dort auch für die 7 Monate (Mai-Dez.) die Abschreibung anteilig berechnen?

  13. #13
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    Uups, da hab ich mich wohl verrechnet...

    Habt ihr nicht einen gescheiten Tipp, welches Programm ich für EÜR + Anlagenverzeichnis verwenden kann? Vielmehr brauche ich für mein Kleinunternehmen mit minimalen Umsätze (nebenberufl.) nicht an Funktionen. Den Rest kann man so überblicken.

    Die Tipps aus den genanntem Forum helfen mir nicht. Dort finde ich nichts über die Möglichkeit ein Anlagenverzeichnis zu erstellen.

    Danke.

  14. #14
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    ja dann mach Dir Dein Anlageverzeichnis doch mit Excel/OpenOffice???

    bist wohl auch zu faul Google zu benutzen???

    guckst Du hier

    EDIT:
    und das hier ist von der Finanzverwaltung für die EÜR 2005 im Excel-Format
    Geändert von fridge (05.07.2005 um 08:22 Uhr)

  15. #15
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    Ne, ich hab schon Google benutzt. Aber ich hatte mehr nach einer Software gesucht. Da hab ich natürlich viele Antworten bekommen. Aber man kann die ja meist nicht so ohne weiteres ausprobieren. Deshalb hatte ich nur nach einem Tipp gefragt.

    Ok, dann hätte ich nochmal eine Frage zu den o.g. Tabellen. Nehmen wir das von dir verlinkte "anlageverzeichnis.doc".

    Wenn ich nur die Abschreibung des PCs hätte, wußte ich wie ich den eintragen soll. Wie aber trage ich die Grafikkarte ein? In einer extra Zeile? Oder ist die Grafikkarte ein "Zugang des lfd. Jahres"? Wenn ja, dann kann man ja nicht mehr die Berechnung daraus erkennen, weil man z.B. nicht ersehen kann, zu welchem Datum sie angeschafft wurde. Andersherum, wenn ich eine extra Zeile nehme, wie stelle ich dann den Zusammenhang zum Haupt-Wirtschaftsgut her?

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