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Thema: Steuererklärung und Ratenzahlung

  1. #1
    TP-Newbie cipi macht alles soweit korrekt
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    Steuererklärung und Ratenzahlung

    Wir haben mit einem Kunden Ratenzahlung über 3 Jahre vereinbart. Wie geb ich diesen Umstand denn am besten in der Steuererklärung an?
    2004 haben wir ja nur 1/6 (genauer 6/36) der Gesamtsumme erhalten.

    Bucht man die jetzt jedes Jahr separat?

    Gruß und danke schon mal im voraus!

    cipi

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Guten Morgen,

    cipi, hast Du Dir Deine Frage nochmal durchgelesen???

    Etwas präziser gestellt würde helfen!!!

    Erstellst Du eine Bilanz oder eine EÜR??

    Was für eine Ratenzahlung?? Für was??

  3. #3
    TP-Newbie cipi macht alles soweit korrekt
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    ja, du hast Recht. Es war doch schon recht spät gestern

    Ich bin gerade dabei für das Finanzamt die EÜR zu machen.

    Wir haben für den Kunden ein Projekt gemacht, aber eben im Vorfeld vereinbart, dass er dies in 36 Monatsraten bei uns zahlen kann. Für 2004 hatte er 6 Monatsraten bezahlt. 12 werden es jetzt in diesem Jahr usw.

    Nun weiß ich nicht genau, wie ich das dem Finanzamt mitteilen soll. Die Rechnung aus dem Jahre 2004 steht ja über den Gesamtbetrag, erhalten haben wir jedoch nur einen Bruchteil dessen.


    cipi

  4. #4
    TP-Member floh ist auf einem guten Weg
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    Verbuche die Raten die "geflossen" sind, vermerke dies auf der Rechnung. Steuerlich wirksam wird das Ganze sobald Geld fliesst, im Gegensatz z.B. zu einer GmbH wo die gesamte Rechnung verbucht wird anhand dem Rechnungsdatum, egal ob gleich bezahlt wird oder nicht.

    Grüße
    Florian

  5. #5
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von cipi
    Wir haben für den Kunden ein Projekt gemacht, aber eben im Vorfeld vereinbart, dass er dies in 36 Monatsraten bei uns zahlen kann. Für 2004 hatte er 6 Monatsraten bezahlt. 12 werden es jetzt in diesem Jahr usw.

    Nun weiß ich nicht genau, wie ich das dem Finanzamt mitteilen soll. Die Rechnung aus dem Jahre 2004 steht ja über den Gesamtbetrag, erhalten haben wir jedoch nur einen Bruchteil dessen.
    Die Verbuchung in Deinem Fall geschieht nach dem Zufluss-/Abflussprinzip (§11 EStG), das heißt die Einnahmen/Erlöse/Erträge werden im Zeitpunkt des Zuflusses versteuert. Das gleiche gilt auch für die Ausgaben.

    Die Anwendung dieser Vorschrift gilt aber nur für die EÜR oder Einnahmen/Werbungskosten (Anlage N, KAP, VuV, So).

  6. #6
    TP-Newbie cipi macht alles soweit korrekt
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    danke für die schnellen antworten. Ich hatte mir zwar sowas schon gedacht, aber nichts passendes schriftlich gefunden.

    gruß

  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die Umsatzsteuer ist dann aber auch bei jeder einzelnen Rate zu bedenken.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  8. #8
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Die Umsatzsteuer ist dann aber auch bei jeder einzelnen Rate zu bedenken.
    wenn man den Antrag zur Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestellt hat... was glaube ich, in Fall von EÜR fast immer gemacht wird

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