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Thema: Wie kann ich belohnt werden?

  1. #1
    TP-Veteran Nicolas hilft, wo's geht Nicolas hilft, wo's geht Nicolas hilft, wo's geht Avatar von Nicolas
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    Wie kann ich belohnt werden?

    Hallo, ich hoffe, ich darf die Frage hier stellen:
    Also, ich erstelle gerade für jemanden einen Einradshop. Mein Auftraggeber (nicht direkt, da ich kein Gewerbe angemeldet habe), der will mich dafür entlohnen. Was ja nicht schlecht ist.
    Aber wie ist das rechtlich gesehen?
    Darf ich da was, annehmen? Auch wenn ich kein Gewerbe hab?
    Und wenn kein Geld, z.B ne CPU (der hat da irgendwelche Beziehungen)?
    Würde mich mal interessieren.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Aber wie ist das rechtlich gesehen?
    In welchem Rechtsgebiet denn?
    In meinem Fachgebiet Steuerrecht habe ich keine Bedenken. Dieses einmalige Vorgehen unterliegt keiner Steuer. In welcher Form auch immer die Gegenleistung erfolgt spielt keine Rolle.
    Würdest Du aber nachhaltig (wiederkehrend) diese Tätigkeit ausführen und zusätzlich mit Gewinnerzielungsabsicht, dann würde eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen und es müsste ein Gewerbe angemeldet werden.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Veteran Nicolas hilft, wo's geht Nicolas hilft, wo's geht Nicolas hilft, wo's geht Avatar von Nicolas
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    Danke! Hab schon gedacht, mir antwortet keiner mehr *g*!
    Ab wann liegt denn so eine wiederkehrende Tätigkeit vor? Wie oft darf man sowas dann machen?
    Und das zählt dann auch nicht als Schwarzarbeit?
    Also du hast gesagt, steuerlich geht das. Ist das auch vom Betrag her irgendwie begrenzt, oder wie ist das?

  4. #4
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    Vom Betrag her ist dies nicht begrenzt und es stellt auch keine Schwarzarbeit dar.

    Und die Häufigkeit????? Einzelfallentscheidung.

    H 134a EStH befasst sich mit dieser Thematik, lässt jedoch eine bestimmte Anzahl an wiederholten Tätigkeiten offen. Es ist lediglich ein Katalog von BFH-Rechtsprechung, welcher keine genauen Informationen hergibt.
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  5. #5
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    wenn ich mich da mal einmischen darf, es kann auch schon eine einmalige Tätigkeit dazu führen, das man im Sinne des Ertragsteuerrechts "selbständig" tätig geworden ist, natürlich mit der Folge der Steuerpflicht.

    Ganz klar

    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Einzelfallentscheidung.
    also ich sehe hier eine gewerbliche Tätigkeit:

    - Gewinnerzielungsabzicht...es sei denn Du willst partout nichts für Deine Arbeit haben und bekommst sozusagen etwas aufgedrängt, dann würde ich Dich auch gerne beschäftigen, dränge Dir aber ganz sicher nichts auf ....würdest Du das machen??? = keine Gewinnerzielungsabsicht, willst Du was haben....gewerblich tätig

    zum Thema Nachhaltigkeit:
    Zitat Zitat von Ludwig Schmidt ESt-Kommentar
    zu §15 EStG Randziffer 17:
    Nachhaltig ist die Tätigkeit, wenn sie "auf Wiederholungsabsicht angelegt" ist, das ist ebenso wie die Gewinnerzielungsabsicht, aus objektiven Merkmalen zu erschließen.....Auch eine nur auf wenige Wochen angelegte Tätkeit kann nachhaltig sein oder eine Tätigkeit die auf einen einmaligen Entschluss beruht...
    Man kann darauf erkennen, dass das was Saxoflyer mit Einzelfallentscheidung meint, der herauszuhebende Punkt ist.

    Aber mal andersrum betrachtet, was ist denn daran so schlimm, gewerblich tätig zu werden (im steuerlichen Sinne)??

    Hast Du noch andere Einkünfte, die der Est unterliegen??
    Und ganz klar, wenn Du anstelle von Geld Gegenstände oder Dienstleistung erhälst, wer will das schon nachvollziehen??

    Verstehe das bitte auf keinen Fall als Aufforderung, das so zu machen, ich beleuchte hier nur die verschiedenen Fallkonstellationen!!

  6. #6
    TP-Veteran Nicolas hilft, wo's geht Nicolas hilft, wo's geht Nicolas hilft, wo's geht Avatar von Nicolas
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    Nun ja, ich scheu den Aufand, gewerblich tätig zu werden, weil ich noch minderjährig bin.
    Und da wiederum habe ich im TP gelesen, dass man dann zum Amtsgericht muss usw.

    Was bedeutet aufdrängen?
    Ich habe mit dem zukünfitgem Betreiber des Shops Kontakt aufgenommen, und gleich in der ersten Mail geschrieben, dass ich das gratis machen will. Er hat mir daraufhin geantwortet, als ich gesagt habe, dass es aber länger dauern kann, also nicht blitzschnell geht, weil ich noch nebenbei das Gymi meistern muss, dass er mich auch bezahlen würde (als Motivierung).
    Da habe ich aber nicht direkt zugestimmt. Ich habe ja im ersten Kontakt auch gesagt, gratis. Ist das dann schon aufdrängen?
    Ich schätze mal, das ist wieder ansichtssache.

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