Die UStID-Nr. des leistenden Unternehmers ist bei Dienstleistungen innerhalb der EU nicht zwingend erforderlich anzugeben. Dies gilt lediglich für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Es liegt im Inland eine nichtsteuerbare Leistung vor, so dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf. Ort der Leistung ist nach § 3a Abs. 3 UStG der Ort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt und daher in Schweden und somit wird diese Leistung auch in Schweden versteuert.Wie sieht es nun aus? Wie kann ich der schwedischen Firma eine Rechnung ausstellen und das ordentlich abwickeln?


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