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Thema: Verkauf von tschech. Veranstaltungs-Eintrittskarten in Deutschland

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Verkauf von tschech. Veranstaltungs-Eintrittskarten in Deutschland

    Hallo,

    ich muss nochmal ein altes Thema aufrollen:

    - ich kaufe in Tschechien 1000 Eintrittskarten einer tschech. Veranstaltung zum Händler-Einkaufspreis mit 5% ausgewiesener tschech. USt. und schreibe dies als Ausgabe brutto in die EÜR

    - ich verkaufe diese Tickets in Deutschland mit 0% USt., da der Ort der Dienstleistung in Tschechien ist und schreibe dies als Einnahme in die EÜR

    dem tschech. bzw. deutschen Finanzamt gegen nun die Mehreinnahmen der USt. von der Differenz zwischen Einkaufspreis und Resellerpreis verloren, ist das so richtig?

    - unter welchem Punkt in der Umsatzsteuererklärung sind Einnahmen und Ausgaben diesbezüglich anzugeben? Weil unter "innergemeinschaftliche Erwerbe" sind ja Importgüter gemeint die mittels USt.-IdNr. umsatzsteuerfrei in der EU gekauft wurden und in Deutschland mit 16% USt. versteuert werden müssen, was ja bei den Tickets nicht der Fall ist.......

  2. #2
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    - ich kaufe in Tschechien 1000 Eintrittskarten einer tschech. Veranstaltung zum Händler-Einkaufspreis mit 5% ausgewiesener tschech. USt. und schreibe dies als Ausgabe brutto in die EÜR
    Richtig.

    - ich verkaufe diese Tickets in Deutschland mit 0% USt., da der Ort der Dienstleistung in Tschechien ist und schreibe dies als Einnahme in die EÜR
    Richtig.

    dem tschech. bzw. deutschen Finanzamt gegen nun die Mehreinnahmen der USt. von der Differenz zwischen Einkaufspreis und Resellerpreis verloren, ist das so richtig?
    Verstehe ich nicht.

    - unter welchem Punkt in der Umsatzsteuererklärung sind Einnahmen und Ausgaben diesbezüglich anzugeben? Weil unter "innergemeinschaftliche Erwerbe" sind ja Importgüter gemeint die mittels USt.-IdNr. umsatzsteuerfrei in der EU gekauft wurden und in Deutschland mit 16% USt. versteuert werden müssen, was ja bei den Tickets nicht der Fall ist.......
    Ticketverkauf des Tschechen aus dessen Sicht: Der Ort der Leistung ist wie du sagst in Tschechien und somit fällt auch tschechische Umsatzsteuer an. Rechtsgrundlage wird wahrscheinlich der § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG, weil es sich um eine Vermittlungsleistung handelt und die Veranstaltung in Tschechien ist.

    Ticketverkauf des Tschechen aus Deiner Sicht: Es handelt sich hierbei um eine sonstige Leistung, wobei nicht der Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG und § 13b Abs. 2 UStG die Umsatzsteuer schuldet, weil hierbei nur die deutsche Umsatzsteuer geschuldet werden kann. Daher sehe ich auch keine Zeile wo man dies eintragen müsstem, sowohl in der Umsatzsteuererklärung als auch in der Anlage UR nicht. Frag' mal im Finanzamt nach oder suche einen Steuerberater auf. Wobei letzteres in diesem Fall sicherlich besser ist.
    Die Vorsteuer kann nur im Umsatzsteuervergütungsverfahren geltend gemacht werden. Hierzu schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht und dort den IHK Stuttgart Beitrag. Beim Steuerberater wird Dir dieses Verfahren auch sicherlich erklärt. Eine Investition, die sich lohnt.

    Ticketverkauf von Dir in Deutschland: Tja, wie wäre es mit der Anlage UR Zeile 58 bzw. Kennzahl 205. Zeile 59 bzw. Kennzahl 204

    Insgesamt empfehle ich Dir einen Steuerberater aufzusuchen, weil ich mir bei diesen Angaben nicht sicher bin. Die Frage ist auch für ein solches Forum etwas speziell.

    MfG
    Sven
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  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Schade das es für den Ticketeinkauf keine entsprechende Formularzeile gibt, das erschwert das Ganze ein wenig.

    dem tschech. bzw. deutschen Finanzamt gegen nun die Mehreinnahmen der USt. von der Differenz zwischen Einkaufspreis und Resellerpreis verloren, ist das so richtig?

    Verstehe ich nicht.
    Beispiel:

    - der Tscheche würde die Tickets in Tschechien an tschech. Endverbraucher für je 25 Euro netto zzgl. 5% USt. verkaufen....
    - an mich verkauft er diese jedoch zum Resellerpreis von je 20 Euro netto zzgl. 5% USt.
    - ich verkaufe diese für 25 Euro zzgl. 0% USt. an deutsche Endverbraucher

    auf den Differenzwert von 5 Euro fallen keinerlei USt. an was ja nicht im Sinne der Finanzämter sein dürfte, ist das eine rechtlich geduldete Grauzone?

  4. #4
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Ich habe mir jetzt überlegt das es ganz logisch ist das es für den Ticketeinkauf aus Tschechien gar keine entsprechende Zeile in der deutschen Umsatzsteuererklärung gibt weil dies ja für das deutsche Finanzamt völlig uninteressant ist, solange es keine USt.-freie Lieferung ist.

  5. #5
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    auf den Differenzwert von 5 Euro fallen keinerlei USt. an was ja nicht im Sinne der Finanzämter sein dürfte, ist das eine rechtlich geduldete Grauzone?
    Der Ort der Leistung ist in Tschechien und demnach müsste tschechische USt ausgewiesen werden. Frag' mal im Finanzamt oder beim Berater.

    Ich habe mir jetzt überlegt das es ganz logisch ist das es für den Ticketeinkauf aus Tschechien gar keine entsprechende Zeile in der deutschen Umsatzsteuererklärung gibt weil dies ja für das deutsche Finanzamt völlig uninteressant ist, solange es keine USt.-freie Lieferung ist.
    Richtig
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Der Ort der Leistung ist in Tschechien und demnach müsste tschechische USt ausgewiesen werden. Frag' mal im Finanzamt oder beim Berater.
    Nee das ist 100% falsch, ein deutsches Unternehmen mit ausschließlichem Sitz in Deutschland kann und darf niemals eine fremdländische USt. ausweisen.

  7. #7
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    Naja, unter Umständen ist dies schon möglich. Aber hier nicht. Von daher werden diese 5 Euro wohl geduldet.
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