Es liegt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 S. 1 UStG vor. Ort dieser Leistung ist gem. § 3a Abs. 3 S. 1 UStG und § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG der Ort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist in der Schweiz und somit kein Inland mit der Folge, dass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt.ich habe von einer Schweizer Bildagentur meine Abrechnung und den entsprechenden Betrag bekommen.
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. Er überlässt es an dieser Stelle dem Steuerpflichtigen, der in diesem Fall natürlich abrundet.
