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11.07.2005, 18:32
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Frage zur Umst. Voranmeldung
Hallo,
ich habe von einer Schweizer Bildagentur meine Abrechnung und den entsprechenden Betrag bekommen.
Nun ist meine Frage, wie ich damit in meiner nächsten Umst. Voranmeldung umgehen muss. Ich habe gelesen, dass u.a. bei Leistungen von Werbeagenturen und beim Überlassen von Informationen (z.B. Software per Download) an Empfänger außerhalb der EU keine Mwst. berechnet wird.
Muss ich den Betrag trotzdem in meiner Umst. Voranmeldung angeben und wenn ja bei welchem Punkt?
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11.07.2005, 18:49
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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ich habe von einer Schweizer Bildagentur meine Abrechnung und den entsprechenden Betrag bekommen.
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Es liegt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 S. 1 UStG vor. Ort dieser Leistung ist gem. § 3a Abs. 3 S. 1 UStG und § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG der Ort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist in der Schweiz und somit kein Inland mit der Folge, dass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt.
Zeile 42 bzw. Kennzahl 45
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11.07.2005, 19:09
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#3
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Du musst dann aber solche Beträge unter "Nicht Steuerbare Umsätze angeben". Feld 45. Jedenfalls wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe: Du hast eine sonstige Leistung an einen Kunden in der Schweiz verkauft, richtig ? Wenn die dir etwas verkauft hätten müsstest du natürlich eine 0-Rechnung machen.
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11.07.2005, 19:19
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#4
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Gut, das klärt meine Frage, vielen Dank.
Was fällt denn sonst noch unter "nicht steuerbare Umsätze"?
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11.07.2005, 19:27
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#5
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Definition Elster: Einzutragen sind nicht steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären.
Dagegen sind steuerfreie Umsätze nicht dort einzutragen.
Interessant ist auch dass steuerfreie Umsätze das Recht Vorsteuer geltend zu machen einschränken, was bei nicht steuerbaren Umsätzen nicht der Fall ist.
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11.07.2005, 19:34
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#6
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Der Leistungsort ist bei sonstigen Leistungen übrigens in folgenden Fällen das Ausland:
- Kunde ist ein EU Unternehmer mit UStID die du überprüft hast
- Kunde ist außerhalb der EU, egal ob Privatkunde oder Unternehmer
Wenn der Kunde ein Privatkunde in der EU ist ist der Leistungsort aber Deutschland.
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11.07.2005, 23:15
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Unter nichtsteuerbare Umsätze fällt alles was nicht dem § 1 Abs. 1 UStG entspricht. Eine entscheidende Rolle spielt meistens das Tatbestandsmerkmal "Inland" im § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
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09.08.2005, 22:01
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Ich habe auch eine Frage zur Voranmeldung.
Bei Nummer 51 steht im Hilfetext:
Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Die Bemessungsgrundlage ist in vollen Euro anzugeben (ohne Centbeträge).
D.h. also ich soll runden.
Nur wie geht das korrekt.
Beispiel:
Wenn ich 17,49 € habe, dann muss ich 17 € eintragen?
17,50 € und aufwärts sind dann 18 €?
So kenne ich das noch aus der Schule aber ich will sicher gehen da in der Steuerwelt so einiges anders ist... 
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09.08.2005, 22:09
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Och nööööööö. Nicht wirklich. Die 0,235861 Cent machen den Staat auch nicht reicher.
Der Staat ist an dieser Stelle überaus großzügig  . Er überlässt es an dieser Stelle dem Steuerpflichtigen, der in diesem Fall natürlich abrundet.
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09.08.2005, 22:14
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Sorry, ich steh gerade aufm Schlauch.
Es ist schon spät und ich hab heute ca. 5h am PC gearbeitet (nein, nicht gezockt)
Also auch bei 17,50 € und aufwärts abrunden??
Auch bei 17,99 €?
Wäre das nicht Steuerhinterziehung?
Wie gesagt, ich will nix falsch machen.
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09.08.2005, 22:40
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Benutzt du nicht WBK? Damit brauchst du dir doch überhaupt keine Gedanken darüber machen, da ist ELSTER doch integriert, oder?
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10.08.2005, 11:46
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Stimmt schon aber, korrigiere mich wenn ich falsch liege, das Programm berechnet die Umsatzsteuervoranmeldung immer vom 01.-31. eines jeden Monats. Ich muss die Steuer ja aber vom 10.-10. abführen.
Desweiteren habe ich schon eine Anmeldung abgegeben bevor ich das Programm benutzt habe, somit stimmen die Werte nicht und ich weiß nicht wie ich das korrigieren soll. Deshalb mache ich es manuell, so kann ich auch nochmal alles nachchecken.
Aber zurück zu meiner Frage oben!
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10.08.2005, 12:14
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von Stefan33
Ich muss die Steuer ja aber vom 10.-10. abführen.
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Echt?
Zeig mir doch mal, wo du diesen Zeitraum auf dem UVA-Formular angeben kannst.
Auf jeden Fall ist das totaler Quatsch, es zählt für alle nur der Kalendermonat, und du kannst gleich mal 'ne berichtigte UVA abgeben 
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10.08.2005, 12:49
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Zitat:
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Zitat von hi77
Auf jeden Fall ist das totaler Quatsch, es zählt für alle nur der Kalendermonat, und du kannst gleich mal 'ne berichtigte UVA abgeben 
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Muss ich nicht. Das war vor ein paar Monaten und dann hatten wir ne längere Ruhephase.
Aber danke für deinen Hinweis!
Ich hab das verwechselt. Die Dame vom Finanzamt hat das etwas umständlich erklärt.
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10.08.2005, 13:09
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2005
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Zitat:
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Zitat von Stefan33
Muss ich nicht. Das war vor ein paar Monaten und dann hatten wir ne längere Ruhephase.
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Das ist völlig egal, verjährt ist das noch lange nicht 
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