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Thema: Frage zur Umst. Voranmeldung

  1. #1
    KaM
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    Frage zur Umst. Voranmeldung

    Hallo,
    ich habe von einer Schweizer Bildagentur meine Abrechnung und den entsprechenden Betrag bekommen.
    Nun ist meine Frage, wie ich damit in meiner nächsten Umst. Voranmeldung umgehen muss. Ich habe gelesen, dass u.a. bei Leistungen von Werbeagenturen und beim Überlassen von Informationen (z.B. Software per Download) an Empfänger außerhalb der EU keine Mwst. berechnet wird.
    Muss ich den Betrag trotzdem in meiner Umst. Voranmeldung angeben und wenn ja bei welchem Punkt?

  2. #2
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    ich habe von einer Schweizer Bildagentur meine Abrechnung und den entsprechenden Betrag bekommen.
    Es liegt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 S. 1 UStG vor. Ort dieser Leistung ist gem. § 3a Abs. 3 S. 1 UStG und § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG der Ort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies ist in der Schweiz und somit kein Inland mit der Folge, dass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt.

    Zeile 42 bzw. Kennzahl 45
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  3. #3
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Du musst dann aber solche Beträge unter "Nicht Steuerbare Umsätze angeben". Feld 45. Jedenfalls wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe: Du hast eine sonstige Leistung an einen Kunden in der Schweiz verkauft, richtig ? Wenn die dir etwas verkauft hätten müsstest du natürlich eine 0-Rechnung machen.

  4. #4
    KaM
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    Gut, das klärt meine Frage, vielen Dank.
    Was fällt denn sonst noch unter "nicht steuerbare Umsätze"?

  5. #5
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Definition Elster: Einzutragen sind nicht steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären.

    Dagegen sind steuerfreie Umsätze nicht dort einzutragen.

    Interessant ist auch dass steuerfreie Umsätze das Recht Vorsteuer geltend zu machen einschränken, was bei nicht steuerbaren Umsätzen nicht der Fall ist.

  6. #6
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Der Leistungsort ist bei sonstigen Leistungen übrigens in folgenden Fällen das Ausland:
    - Kunde ist ein EU Unternehmer mit UStID die du überprüft hast
    - Kunde ist außerhalb der EU, egal ob Privatkunde oder Unternehmer

    Wenn der Kunde ein Privatkunde in der EU ist ist der Leistungsort aber Deutschland.

  7. #7
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    Unter nichtsteuerbare Umsätze fällt alles was nicht dem § 1 Abs. 1 UStG entspricht. Eine entscheidende Rolle spielt meistens das Tatbestandsmerkmal "Inland" im § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
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  8. #8
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Exclamation

    Ich habe auch eine Frage zur Voranmeldung.
    Bei Nummer 51 steht im Hilfetext:

    Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Die Bemessungsgrundlage ist in vollen Euro anzugeben (ohne Centbeträge).

    D.h. also ich soll runden.
    Nur wie geht das korrekt.

    Beispiel:
    Wenn ich 17,49 € habe, dann muss ich 17 € eintragen?
    17,50 € und aufwärts sind dann 18 €?

    So kenne ich das noch aus der Schule aber ich will sicher gehen da in der Steuerwelt so einiges anders ist...

  9. #9
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    Och nööööööö. Nicht wirklich. Die 0,235861 Cent machen den Staat auch nicht reicher.

    Der Staat ist an dieser Stelle überaus großzügig . Er überlässt es an dieser Stelle dem Steuerpflichtigen, der in diesem Fall natürlich abrundet.
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  10. #10
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Sorry, ich steh gerade aufm Schlauch.
    Es ist schon spät und ich hab heute ca. 5h am PC gearbeitet (nein, nicht gezockt)

    Also auch bei 17,50 € und aufwärts abrunden??
    Auch bei 17,99 €?

    Wäre das nicht Steuerhinterziehung?

    Wie gesagt, ich will nix falsch machen.

  11. #11
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Benutzt du nicht WBK? Damit brauchst du dir doch überhaupt keine Gedanken darüber machen, da ist ELSTER doch integriert, oder?

  12. #12
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Stimmt schon aber, korrigiere mich wenn ich falsch liege, das Programm berechnet die Umsatzsteuervoranmeldung immer vom 01.-31. eines jeden Monats. Ich muss die Steuer ja aber vom 10.-10. abführen.
    Desweiteren habe ich schon eine Anmeldung abgegeben bevor ich das Programm benutzt habe, somit stimmen die Werte nicht und ich weiß nicht wie ich das korrigieren soll. Deshalb mache ich es manuell, so kann ich auch nochmal alles nachchecken.

    Aber zurück zu meiner Frage oben!

  13. #13
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Stefan33
    Ich muss die Steuer ja aber vom 10.-10. abführen.
    Echt?
    Zeig mir doch mal, wo du diesen Zeitraum auf dem UVA-Formular angeben kannst.

    Auf jeden Fall ist das totaler Quatsch, es zählt für alle nur der Kalendermonat, und du kannst gleich mal 'ne berichtigte UVA abgeben

  14. #14
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von hi77
    Auf jeden Fall ist das totaler Quatsch, es zählt für alle nur der Kalendermonat, und du kannst gleich mal 'ne berichtigte UVA abgeben


    Muss ich nicht. Das war vor ein paar Monaten und dann hatten wir ne längere Ruhephase.

    Aber danke für deinen Hinweis!
    Ich hab das verwechselt. Die Dame vom Finanzamt hat das etwas umständlich erklärt.

  15. #15
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Stefan33
    Muss ich nicht. Das war vor ein paar Monaten und dann hatten wir ne längere Ruhephase.
    Das ist völlig egal, verjährt ist das noch lange nicht

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