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Thema: fragen zu gbr

  1. #1
    TP-Newbie lauterbacher macht alles soweit korrekt
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    fragen zu gbr

    hab mit zwei kumpels vor eine gbr zu gründen...

    eine frage zur haftung: es ist ja so dass alle mit ihrem gesamten privaten vermögen haften und der gläubiger auf jeden der gesellschafter zugehen kann und seine verbindlichkeiten einfordern...

    aber was macht man wenn jetzt ein gesellschafter 10.000 laptops bestellt... einfach so weil er nicht ganz dicht ist oder uns eines auswischen will (man weiss ja nie wohin sich das entwickelt)

    ist es möglich im gesellschaftsvertrag auszuhandeln dass man bei beträgen zb über 1000euro das einverständnis aller gesellschafter benötigt um einen kauf-/dienstleistungsvertag einzugehen... mir ist klar dass dies gegenüber den forderungen des gläubigers keine auswirkungen hätte.. aber vielleicht gibt es so die möglichkeit dies rechtlich von dem gesellschafter der gegen den vertrag gehandelt hat einzufordern...


    noch was anderes: ich hatte mit zwei ein onlineprojekt geleitet (was aber über online weit hinaus ging)... programmiert hat einer derjenigen.. ich und der dritte haben uns 1. um administration und über organisation (veranstaltungen, interviews etc) gekümmert.. das ganze ohne jemals einen vertrag abgeschlossen zu haben. das ganze hat sich von einem hobby zu etwas entwickelt was uns am ende einiges an "gewinn" einbrachte (also pro veranstaltung paar hundert euro was für schüler und studenten schon einiges war)... wir dachten auch am ende paar mal darüber nach das professionell zu betreiben und eine gbr zu gründen...
    das problem: der programmierer hat keine lust mehr... programmiert nichts mehr und überlässt uns auch nicht das script der seite sondern will das projekt in ein paar wochen wenn der serververtrag ausläuft beenden...

    natürlich dass wir schon blöd dastehen... massig zeit und arbeit investiert. mag sein dass jetzt jmd denkt wir wären selbst schuld weil wir uns nicht abgesichert haben aber das konnten wir zum entstehungszeitpunkt dieses onlineprojekts auch nicht denken dass es sich mal zu etwas so großem entwickelt und als wir mitten drin waren haben wir einfach nicht erkannt was für ausmaße das angenommen hat.. soweit so gut. die zeit ist vorbei und wir wollen weitermachen.. bzw neu anfangen...

    das problem dabei: wir wollen nicht nochmal das es genauso passiert... sprich: ist es möglich in einer gbr zu beschließen dass alle leistungen die erbracht werden der gbr gehören.. und das nicht der programmierer plötzlich sagen kann "so ich hör jetzt auf und nehme mein script mit in meinen keller"... und somit das ende der gbr einsetzt

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    eine frage zur haftung: es ist ja so dass alle mit ihrem gesamten privaten vermögen haften und der gläubiger auf jeden der gesellschafter zugehen kann und seine verbindlichkeiten einfordern...
    Das ist das Außenverhältnis und somit die Außenhaftung

    aber was macht man wenn jetzt ein gesellschafter 10.000 laptops bestellt... einfach so weil er nicht ganz dicht ist oder uns eines auswischen will (man weiss ja nie wohin sich das entwickelt)
    Dies betrifft das Innenverhältnis und der Gesellschafter ist den anderen Gesellschaftern gegenüber nach § 823 BGB oder so zum Schadensersatz verpflichtet.

    ist es möglich im gesellschaftsvertrag auszuhandeln dass man bei beträgen zb über 1000euro das einverständnis aller gesellschafter benötigt um einen kauf-/dienstleistungsvertag einzugehen... mir ist klar dass dies gegenüber den forderungen des gläubigers keine auswirkungen hätte.. aber vielleicht gibt es so die möglichkeit dies rechtlich von dem gesellschafter der gegen den vertrag gehandelt hat einzufordern...
    Das ist möglich und wird in der Praxis auch sehr oft gemacht.

    das problem dabei: wir wollen nicht nochmal das es genauso passiert... sprich: ist es möglich in einer gbr zu beschließen dass alle leistungen die erbracht werden der gbr gehören.. und das nicht der programmierer plötzlich sagen kann "so ich hör jetzt auf und nehme mein script mit in meinen keller"... und somit das ende der gbr einsetzt
    Ebenso möglich und wird auch in der Praxis in de Verträgen oftmals festgelegt.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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