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Thema: Steuerfreibetrag bei Privatpersonen

  1. #1
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    Post Steuerfreibetrag bei Privatpersonen

    Hallo liebe Forengemeinde,

    bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und war gleich sehr begeistert :-)

    Habe auch gleich eine Frage.
    Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei Privatpersonen?

    Und noch viel wichtiger: Was fällt alles darunter?

    Zur Zeit bin ich als kurzfristig beschäftigt angestellt. Davor war ich Zivildienstleistender und danach wird die Ausbildung beginnen.
    Wenn ich jetzt eine Nebentätigkeit ausüben möchte (einmalige Sache, insgesamt 10 Stunden verteilt über 5 Wochen, ca. 150 €), kann ich dies auf Rechnung machen ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen und großartig Steuern zahlen zu müssen?

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
    Schöne Grüße
    Thomas

  2. #2
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    Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei Privatpersonen?
    Es gibt keinen Steuerfreibetrag. Ab 7.680,- € fängt die tarifliche Progression allerdings erst an. Vorher sind keine Steuern zu zahlen.

    Zur Zeit bin ich als kurzfristig beschäftigt angestellt.
    D.h.?
    Angestelltenverhältnis, 400 EUR-Job, Schwarzarbeiter etc.

    Davor war ich Zivildienstleistender und danach wird die Ausbildung beginnen.
    Die Bezüge und das Entlassungsgeld als Zivi gehören hier nicht dazu, weil sie steuerfrei sind. Das Entlassungsgeld ist jedoch bei der Berechnung des Kindergeldes mit einzubeziehen.

    Wenn ich jetzt eine Nebentätigkeit ausüben möchte (einmalige Sache, insgesamt 10 Stunden verteilt über 5 Wochen, ca. 150 €), kann ich dies auf Rechnung machen ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen und großartig Steuern zahlen zu müssen?
    Das geht nur mit einem Unternehmen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie H3LD macht alles soweit korrekt
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    Hey, danke für die schnelle Antwort!

    Z.Z. bin ich im öffentlichen Dienst angestellt.

    Die Nebentätigkeit wird in einem Unternehmen ausgeübt.


    Also kann ich eine Rechnung von privat stellen, jetzt meine Steuern zahlen und bekomme diese dann nach meiner Steuererklärung zurück, weil mein zu versteuernder Verdienst unter der Steuerfreiheitsgrenze liegt?

  4. #4
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    Z.Z. bin ich im öffentlichen Dienst angestellt.
    Dann gehören diese Einnahmen auf jeden Fall in die Berechnung, wobei natürlich Werbungskosten (Kosten, die im Zusammenhang mit dem Job stehen) abgezogen werden können.

    Die Nebentätigkeit wird in einem Unternehmen ausgeübt.
    Also kann ich eine Rechnung von privat stellen, ...
    Das ist aber ein Widerspruch.

    Wenn Du etwas selbstständig mit Wiederholungs- und Gewinnabsicht ausübst musst Du ein Gewerbe anmelden. Als Angestellter brauchst Du dies natürlich nicht. Benutze auch mal die Suchfunktion im Forum.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Dann gehören diese Einnahmen auf jeden Fall in die Berechnung, wobei natürlich Werbungskosten (Kosten, die im Zusammenhang mit dem Job stehen) abgezogen werden können.
    Ja, ist klar.


    Das ist aber ein Widerspruch.

    Wenn Du etwas selbstständig mit Wiederholungs- und Gewinnabsicht ausübst musst Du ein Gewerbe anmelden. Als Angestellter brauchst Du dies natürlich nicht. Benutze auch mal die Suchfunktion im Forum.
    Sorry, wenn ich etwas missverständlich geschrieben habe!

    Also angestellt bin ich im Unternehmen A.
    Die Nebentätigkeit mache ich aber für das Unternehmen B.
    Das hat nichts mit dem Unternehmen A zu tun, sondern ist vollkommen privat.
    Ich beabsichtige das auch nicht öfter zu tun. Soll eine einmalige Sache bleiben. Gewinnabsicht liegt vor

    Habe bereits nach einem Thema hier im Forum gesucht, dass passen könnte, aber meine Frage konnte bisher nicht beantwortet werden.

  6. #6
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von H3LD
    ... sondern ist vollkommen privat.
    Ich beabsichtige das auch nicht öfter zu tun. Soll eine einmalige Sache bleiben. Gewinnabsicht liegt vor
    Wenn Du tätig wirst und eine Gewinnerzielungsabsicht hast erzielst Du entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit. Beides ist steuerpflichtig, dabei ist es egal ob Du als "privat" oder als "Unternehmen" tätig wirst. Für das Steuerrecht ist entscheidend DAS Du tätig wirst.

    Meinst Du mit dem Steuerfreibetrag vielleicht das hier:
    Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.
    Hierbei handelt es sich um Einkünfte, die nicht in die üblichen Einkunftsarten (nicht selbständig, Gewerbe, Selbständig, LUF, V+V, Kap) fallen. Das trifft in Deinem Fall nicht zu, vermute ich jedenfalls.

    Ob Du für Deine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden musst kann ich Dir nicht sagen, das ist aber auch eine reine gewerberechtliche Frage und hat nichts mit dem Steuerrecht zu tun.


    Im übrigen erwähnte Saxoflyer bereits die Progressionsgrenze, also die Grenze, ab der überhaupt erst Steuern gezahlt werden müssen (jährlich betrachtet). Wenn Du also mit Deinem vermutlichen Einkommen darunter liegst, machst Du Dir zu viele Gedanken....

  7. #7
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    Zitat Zitat von fridge
    Im übrigen erwähnte Saxoflyer bereits die Progressionsgrenze, also die Grenze, ab der überhaupt erst Steuern gezahlt werden müssen (jährlich betrachtet). Wenn Du also mit Deinem vermutlichen Einkommen darunter liegst, machst Du Dir zu viele Gedanken....
    D.h. wenn ich bis zu 7.680,- € im Jahr verdiene zahle ich keine Steuern, egal, auf welcher Basis ich das Geld verdient habe, sprich Angestellter, 400-€-Basis oder auf Rechnung?

    Wenn dem so ist, hab ich mir vermutlich zu viele Gedanken gemacht :-)

    Vielen Dank euch beiden!

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