Sofern die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist ganz schnell Einspruch einlegen und die erforderlichen Angaben nachreichen. Ansonsten gilt die Schätzung als rechtskräftig und kann nur noch im Rahmen der Änderungsvorschriften der AO geändert werden oder evtl. durch Wiedereinsetzung; hier
EDIT: Mal ne' andere Frage aus eigenem Interesse: In welchem Bundesland wurde der Bescheid erlassen und steht er unter Vorbehalt der Nachprüfung, also irgendetwas mit § 164 AO?


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