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Thema: Steuerschätzung rückgängig machen?

  1. #1
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    Steuerschätzung rückgängig machen?

    Hallo . Ich hatte bei der Elster-Übermittlung ein paar Fehler gemacht und wurde jetzt geschätzt, obwohl ich die Übermittlung korrigiert und die Beträge fristgerecht überwiesen habe. Jetzt soll ich rückbezüglich von Dez 2004 ab deren Schätzbeiträge überweisen. Habe ich eine Chance die Schätzung rückgängig zu machen?

  2. #2
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    Sofern die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist ganz schnell Einspruch einlegen und die erforderlichen Angaben nachreichen. Ansonsten gilt die Schätzung als rechtskräftig und kann nur noch im Rahmen der Änderungsvorschriften der AO geändert werden oder evtl. durch Wiedereinsetzung; hier

    EDIT: Mal ne' andere Frage aus eigenem Interesse: In welchem Bundesland wurde der Bescheid erlassen und steht er unter Vorbehalt der Nachprüfung, also irgendetwas mit § 164 AO?
    Geändert von SvenWeb (16.07.2005 um 13:18 Uhr)
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  3. #3
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    Bundesland ist Niedersachsen. Von Vorbehalt ist nichts zu lesen.

  4. #4
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    Schade. Würde dies drin stehen würde man den Bescheid bis zur Aufhebung des "Vorbehalts der Nachprüfung" ändern können auch außerhalb der Rechtsbehelfsfrist.
    Naja, Niedersachsen ist da halt etwas radikaler, was irgendwo aus Sicht der Finanzverwaltung auch Sinn macht.
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  5. #5
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    Habe da heute angerufen. Die Schätzung wird zurückgenommen. Sind wohl doch nicht so schlimm, die Niedersachsen. Danke noch mal, das nächste Steuerproblem kommt bestimmt, da frag ich Euch dann wieder. Grüßerle.

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