Moin,
ich sehe keine Probleme die Kosten abzusetzen, weil nach § 39 Abs. 2 AO der wirtschaftliche Eigentümer maßgebend ist und dies in dem Fall der Partner ist.
Es muss aber ein bestimmter Privatanteil von den Ausgaben abgezogen werden. Dieser kann anhand des Einzelverbindungsnachweis errechnet werden oder auch im Rahmen der Schätzung. Einfach mal die Forensuche verwenden.
MfG
Sven


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