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Thema: mündlicher Vertrag mit Vormieter

  1. #1
    TP-Newbie skit macht alles soweit korrekt
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    Arrow mündlicher Vertrag

    Existiert ein mündlicher Vertrag ?
    Geändert von skit (19.07.2005 um 10:24 Uhr)

  2. #2
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    Eine Frage für den Anwalt wenn es ein realistischer Fall ist.

    Ich würde aber in Bezug auf § 133 BGB wohl eher dazu neigen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Der Wille von X war ja schließlich die Einbauten nur zu kaufen wenn er auch tatsächlich in die Wohnung einzieht. Aber wie gesagt: => Rechtsverdreher

    MfG
    Sven
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  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Meiner Auffassung nach existiert so etwas wie ein mündl. Vertrag sowieso nicht, es bedarf IMMER der Schriftform.

    Ignoriere einfach Z.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Sven0
    Meiner Auffassung nach existiert so etwas wie ein mündl. Vertrag sowieso nicht, es bedarf IMMER der Schriftform.
    Also unterschreibst Du, wenn Du in den Supermarkt gehst, ersteinmal eine Rechnung, weil Kaufverträge schließlich nur schriftlich abgeschlossen werden dürfen?

    Ich behaupte sogar, dass ein Augenzwinkern bereits als Vertrag geltend kan - sogenanntes konkludentes Handeln.
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