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Thema: Vorsteuerabzug

  1. #1
    TP-Junior Aury macht alles soweit korrekt
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    Vorsteuerabzug

    Hallo allerseits,

    ich hoffe dass mir HIER vielleicht jemand weiterhelfen kann. Ich hab mich nun schon 2 Tage lang durch diverse Foren und Infos gekämpft.

    Ich habe ein paar Fragen:

    1. Kann ich auf meine gefahrenen km Mehrwertsteuer berechnen? 0,30 + 16%? Und diese 16% dann bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen? Oder kann ich die km gar nicht geltend machen, also sprich fürs Auto NULL und NiX bei der Voranmeldung angeben? Kann ich in dem Monat wo die Versicherung abgebucht wird da etwas absetzen?

    2. Von Agenturen bekomme ich manchmal km erstattet. D.h. ich führe sie auf der Rechnung mit auf, die ich an die Agentur stelle plus Mehrwertsteuer. Muss ich diese Mehrwertsteuer auf die km dann als Einnahme bei der Vorsteuer mit angeben?

    3. Wie sieht es mit Verkostungsware und Auslagen meinerseits aus, die ich ebenfalls der Agentur mit Mehrwertsteuer in Rechnung stellen muss? Wird hier die Mehrwertsteuer auch als Einnahme mit angegeben? Oder muss ich nur die reine Leistung die ich für die Agentur erbracht habe mehrwertsteuertechnisch geltend machen?

    4. Für Reisekosten gibt es eine Pauschale hab ich jetzt rausbekommen. D.h. wenn ich keine Belege habe und länger als 3 h ausser Haus war und mehr als 25 km gefahren bin darf ich irgendwie eine Pauschale von ca. 26 Euro geltend machen am Jahresende aber wohl nur. Da geht monatlich nichts geltend zu machen es sei denn ich hätte Belege?!

    5. Für Telefonkosten darf ich da wenn ich aus meiner monatlichen Gesamtrechnung die 40% rausrechne, die Mehrwertsteuer aus dem Restbetrag nehmen und in der Voranmeldung als Ausgabe geltend machen?

    6. Ist es richtig dass ich am Jahresende ALLES was ich in der Voranmeldung jeweils als Einnahme verbucht hab, wieder als Ausgabe buchen darf? Oder ist das nur so, wenn ein Restbetrag übrig bleibt, den ich zahlen muss, dass ich den dann als Betriebsausgabe noch mal buchen darf? Oder gar nichts?

    7. Und nun endlich die letzte Frage - ich danke für eure Geduld!: Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe (verheiratet um die 15.000 Euro, Mann verdient nix, vorher ALG und nun Überbrückungsgeld was ja nicht angerechnet wird), bedeutet das dann dass ich definitiv keine Einkommenssteuer zahlen muss? Richtig?

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen!!!!

    PS: Wo ist eigentlich der Vorteil bei dieser 1% KFZ Regelung? Da bin ich auch noch nicht dahintergestiegen. Da hat man doch nur Nachteile oder? Weil man ca. 200 Euro (bei Wert von 20.000) monatlich noch als Einnahme verbuchen muss. Der einzige Vorteil ist wohl hier dass man kein Fahrtenbuch braucht? Weil Reperaturkosten, Versicherung und Steuern kann man wohl bei allen 3 Varianten eh absetzen oder? Hab ich das auch richtig verstanden?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Moin

    Oh Gott, da fehlt jegliches Verständnis für Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Alles wird in einen Topf gepackt und vermischt. Schon mal an einen Steuerberater gedacht?

    1. Kann ich auf meine gefahrenen km Mehrwertsteuer berechnen? 0,30 + 16%? Und diese 16% dann bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen? Oder kann ich die km gar nicht geltend machen, also sprich fürs Auto NULL und NiX bei der Voranmeldung angeben?
    Was verstehst Du denn hierunter? Schildere mal einen Sachverhalt. Wenn ich dies allgemein formulieren sollte wären es bestimmt mehrere Seiten und da hab' ich kein Bock drauf.

    Kann ich in dem Monat wo die Versicherung abgebucht wird da etwas absetzen?
    Schau Dir mal die Rechnung der Versicherung an. Steht dort etwas von Umsatzsteuer? Nein. Also, wo keine Umsatzsteuer anfällt kann auch keine als Vorsteuer abgezogen werden. Zur Verwirrung trägt lediglich der Versicherungssteuersatz bei, der 16 % beträgt und somit mit dem Umsatzsteuersatz von 16 % häufig verwechselt wird. Hier anscheinend auch.

    Muss ich diese Mehrwertsteuer auf die km dann als Einnahme bei der Vorsteuer mit angeben?
    Wenn Du eine Rechnung an einen Kunden stellst kannst Du Dir aus dieser Leistung (Ausgangsleistung) keine Vorsteuern ziehen. Lediglich aus den Eingangsleistungen, wie z.B. Tankquittungen etc.

    Für Reisekosten gibt es eine Pauschale hab ich jetzt rausbekommen. D.h. wenn ich keine Belege habe und länger als 3 h ausser Haus war und mehr als 25 km gefahren bin darf ich irgendwie eine Pauschale von ca. 26 Euro geltend machen am Jahresende aber wohl nur. Da geht monatlich nichts geltend zu machen es sei denn ich hätte Belege?!
    Diese Aussage solltest Du noch einmal gründlich überdenken. Da stimmt nämlich nichts.

    5. Für Telefonkosten darf ich da wenn ich aus meiner monatlichen Gesamtrechnung die 40% rausrechne, die Mehrwertsteuer aus dem Restbetrag nehmen und in der Voranmeldung als Ausgabe geltend machen?
    Die Vorsteuern können natürlich nur aus dem geschäftlichen Anteil der Telefonkosten gezogen werden.

    Ist es richtig dass ich am Jahresende ALLES was ich in der Voranmeldung jeweils als Einnahme verbucht hab, wieder als Ausgabe buchen darf?
    Nein

    Oder ist das nur so, wenn ein Restbetrag übrig bleibt, den ich zahlen muss, dass ich den dann als Betriebsausgabe noch mal buchen darf? Oder gar nichts?
    Sofern sich eine Zahllast ergibt stellt diese eine Betriebsausgabe dar und wenn es eine Erstattung gibt eine Betriebseinnahme. Das sind grundlegende Dinge in der Umsatzsteuer, die man unbedingt wissen muss. Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Dort befinden sich so viele nützliche Sachen für Dich, so dass Du erstmal ein paar Wochen beschäftigt sein wirst. Zudem wird der Gang zum Steuerberater unausweichlich sein.

    7. Und nun endlich die letzte Frage - ich danke für eure Geduld!: Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe (verheiratet um die 15.000 Euro, Mann verdient nix, vorher ALG und nun Überbrückungsgeld was ja nicht angerechnet wird), bedeutet das dann dass ich definitiv keine Einkommenssteuer zahlen muss? Richtig?
    Wenn das zu versteuernde Einkommen unter der Progressionsgrenze von ca. 15.000,- EUR liegt, fällt keine Einkommensteuer an.

    MfG
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior x-girl macht alles soweit korrekt Avatar von x-girl
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    Zitat Zitat von Aury
    7. Und nun endlich die letzte Frage - ich danke für eure Geduld!: Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe (verheiratet um die 15.000 Euro, Mann verdient nix, vorher ALG und nun Überbrückungsgeld was ja nicht angerechnet wird), bedeutet das dann dass ich definitiv keine Einkommenssteuer zahlen muss? Richtig?
    Ui, das sind aber viele Fragen. Also zu Frage 7 kann ich nur sagen, daß es die Grundtabelle für Singles und die Splittingtabelle für Verheiratete gibt (Findet man im Internet an jeder Ecke, wenn man danach sucht). Dort kannst du genau ablesen, bei wieviel Einnahmen du wieviel an Steuern zahlen mußt. Und das stimmt dann auch ganz genau (richtiges Jahr beachten) ;-)

    Bei den anderen Fragen würde ich dir wärmstens an's Herz legen, einen Steuerberater zu fragen, denn die sind so speziell und dann weißt du es sicher und mußt dich nicht auf irgendwelche Vermutungen und Halbwahrheiten stützen.

    Viel Erfolg bei Suche nach Antworten!

  4. #4
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    Ach da war ja noch eine Sache.

    PS: Wo ist eigentlich der Vorteil bei dieser 1% KFZ Regelung? Da bin ich auch noch nicht dahintergestiegen. Da hat man doch nur Nachteile oder? Weil man ca. 200 Euro (bei Wert von 20.000) monatlich noch als Einnahme verbuchen muss. Der einzige Vorteil ist wohl hier dass man kein Fahrtenbuch braucht? Weil Reperaturkosten, Versicherung und Steuern kann man wohl bei allen 3 Varianten eh absetzen oder? Hab ich das auch richtig verstanden?
    Ebenfalls in der Linkliste Steuerrecht zu finden. Sehr ausführlich wird dies dort beschrieben.
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  5. #5
    TP-Junior Aury macht alles soweit korrekt
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    Hallo Saxoflyer und x-girl!

    Erstmal DANKE dass ihr euch meiner angenommen habt.
    Zunächst mal: Steuerberater: Ja werde ich bemühen, jedoch erst am Jahresende. Da es ein Bekannter ist, muss ich so nichts zahlen, er meinte er erklärt mir einmal kurz die Voranmeldung und dann könne ich das selber machen das wäre einfach. Insofern wollte ich nur das nötigste fragen damit ich da nicht auch noch hohe Kosten aufgebrummt bekomme.

    Zum zweiten. Hab mir das alles durchgelesen Saxoflyer es ist sooo viel und so verwirrend ja da bin ich echt Tage beschäftigt. Ich möchte ja nur das notwendigste wissen, damit ich keinen groben Fehler in der Voranmeldung mache.

    Also zu 1.:
    Mit den km meine ich die betrieblich gefahrenen km. Zum Beispiel zu nem Kunden. Oder zur Druckerei. Etc. Die, die ich mit 0,30 berechnen kann. Also, ein Beispiel. Ich fahre zu Kunde X. 50 km. = 15 Euro. Das ist eine Ausgabe. Darf ich jetzt einfach 16% draufschlagen: 15 Euro plus 2,40 Euro = 17,40 Euro? Und die 2,40 dann als Vorsteuer abziehen? Wohl nicht oder? Gibt es sonst eine Möglichkeit, km irgendwie bei der Vorsteuer abzuziehen? Darf ich bei der 0,30 Regelung Tankquittungen sammeln und geltend machen?
    zu 2.
    OKAY! Danke!!

    zu 3.
    Das war falsch formuliert.
    Wenn ich eine Rechnung an einen Kunden stelle, wo Verkostungsware drin ist oder halt wo der Kunde mir die km zahlt mit 0,27 Euro dann MUSS ich von dem Kunden aus aus der Verkostungsware (die ich eh schon bezahlt habe) die Mehrwertsteuer wieder rausrechnen und auf meiner Rechnung extra aufführen. Für die km genauso Mehrwertsteuer aufführen. Diese Mehrwertsteuer muss ich die dann mit bei der Voranmeldung aufführen wo ich auch die Umsatzsteuer von meinen Leistungen aufführe????
    zu4.
    Wegen der Reisekosten das hab ich tatsächlich gelesen. Dass ich mir da, wenn ich keine Belege habe (Essen z.B.) einen bestimmten Pauschalbetrag (geht nach h) bei der Einkommenssteuer berechnen darf. Nun ist die Frage halt, ob ich das auch monatlich (ohne Belege) geltend machen kann.Wenn ich länger auf einer Promotion bin, weiter entfernt auch, darf ich dann auch im Restaurant essen und die Mehrwertsteuer aus diesem Beleg geltend machen? Schon oder?

    zu 5.
    Ja. Daher zieh ich bei den Telefonkosten 40% ab für den Privatanteil. Dann paßt es ja! :-)
    Hatte da mal was gelesen hier im Forum, wo jemand schrieb, dass er den Teil für die Privatentnahme dann wieder geltend macht mmmh. War auch sehr verwirrend.

    zu 6.
    Aha. Ja nur das eine war mir jetzt genau nicht klar.

    zu 7.
    Hurra! Da hab ich nämlich auch gegenteiliges gelesen. Von wegen Ügeld wird mit angerechnet (Progressionsvorbehalt), dann wieder das eh alles versteuert werden muss etc. Da bin ich schon mal sehr froh!!! Da muss ich mich eigentlich nur richtig um die Umsatzsteuer kümmern. Wenn ich allerdings ne Einnahme daraus habe, brauche ich dann wieder genügend um das abzusetzen, sonst muss ich die wohl dem Finanzamt dann wieder zurückzahlen wie ich das verstehe?!
    Wegen der 1% Regelung. Das hab ich alles mehr als ausführlich studiert. Hab mir das Zeug sogar runtergeladen. Aber ich komm auf keinen grünen Zweig. Wahrscheinlich bin ich zu blöd. Stimmt meine Aussage denn nicht?:

    Da hat man doch nur Nachteile oder? Weil man ca. 200 Euro (bei Wert von 20.000) monatlich noch als Einnahme verbuchen muss. Der einzige Vorteil ist wohl hier dass man kein Fahrtenbuch braucht? Weil Reperaturkosten, Versicherung und Steuern kann man wohl bei allen 3 Varianten eh absetzen oder?

    Ist das soweit richtig? Ich weiss schon, dass man diese Regelung bei überwiegend geschäftlichen Fahrten anwenden MUSS. Davon mal abgesehen. Ist es denn soweit richtig was ich rausgefunden habe?

    Danke für eure Geduld, wirklich! Es ist halt alles so verdammt schwierig!!!!! Und den Gutschein für Coaching kann ich noch nicht beantragen, weil ich noch keinen Bewilligungsbescheid habe :-( Das ist ja das ganze Dilemma! Vielleicht kannst du das noch mal kurz beantworten, Saxoflyer, ich weiss es nervt, nur wenn es dir nicht zuviel Mühe macht einfach so kurz und knapp wie möglich. *lieb guckt*(hab das wichtige einfach noch mal fett markiert, damits wenigstens bissel einfacher ist)

    Liebe Grüße
    *Aurora*

  6. #6
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    Uiihhh, ganz schön viel Text.

    Mit den km meine ich die betrieblich gefahrenen km. Zum Beispiel zu nem Kunden. Oder zur Druckerei. Etc. Die, die ich mit 0,30 berechnen kann. Also, ein Beispiel. Ich fahre zu Kunde X. 50 km. = 15 Euro. Das ist eine Ausgabe. Darf ich jetzt einfach 16% draufschlagen: 15 Euro plus 2,40 Euro = 17,40 Euro? Und die 2,40 dann als Vorsteuer abziehen? Wohl nicht oder? Gibt es sonst eine Möglichkeit, km irgendwie bei der Vorsteuer abzuziehen? Darf ich bei der 0,30 Regelung Tankquittungen sammeln und geltend machen?
    Merke Dir mal eins, dass diese 0,30 EUR nichts mit der Umsatzsteuer zu tun haben. Die sind aus dem Ertragsteuerrecht (Einkommensteuer). Die Fahrtkosten werden über Tankquittungen erfasst, die ja bekanntlich zum Vorsteuerabzug berechtigen. Ansonsten wäre es ja auch eine Doppelerfassung der Vorsteuern.

    Das war falsch formuliert.
    Wenn ich eine Rechnung an einen Kunden stelle, wo Verkostungsware drin ist oder halt wo der Kunde mir die km zahlt mit 0,27 Euro dann MUSS ich von dem Kunden aus aus der Verkostungsware (die ich eh schon bezahlt habe) die Mehrwertsteuer wieder rausrechnen und auf meiner Rechnung extra aufführen. Für die km genauso Mehrwertsteuer aufführen. Diese Mehrwertsteuer muss ich die dann mit bei der Voranmeldung aufführen wo ich auch die Umsatzsteuer von meinen Leistungen aufführe????
    Du musst genau trennen zwischen Eingangsumsätzen und Ausgangsumsätzen
    Eingangsumsätze: Ein Lieferant stellt mit 116 EUR inkl. USt in Rechnung. Hieraus kann ich mir die Vorsteuern abziehen i.H.v. 16 EUR
    Ausgangsumsätze: Ich stelle einem Kunden 116 EUR inkl. USt in Rechnung. Hieraus kannst Du Dir keine Vorsteuer abziehen, sondern Du musst die Umsatzsteuer aus dieser Leistung an das Finanzamt zahlen i.H.v. 16 EUR
    Diese strikte Trennung ist Dir glaube ich noch nicht ganz klar und daher vermischt Du diese beiden Sachen, so dass Du versuchst aus den Ausgangsumsätzen Vorsteuern zu ziehen.

    Wegen der Reisekosten das hab ich tatsächlich gelesen. Dass ich mir da, wenn ich keine Belege habe (Essen z.B.) einen bestimmten Pauschalbetrag (geht nach h) bei der Einkommenssteuer berechnen darf. Nun ist die Frage halt, ob ich das auch monatlich (ohne Belege) geltend machen kann.Wenn ich länger auf einer Promotion bin, weiter entfernt auch, darf ich dann auch im Restaurant essen und die Mehrwertsteuer aus diesem Beleg geltend machen? Schon oder?
    Ich habe auch nicht behauptet, dass dies nicht möglich ist. Es sind jedoch andere Beträge und andere Stunden. Zudem gibt es dabei noch viel mehr zu beachten. Das Thema würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen. Es gibt zahlreiche Seiten und ganze Foren im Netz, die sich damit auseinander setzen. Das Stichwort heißt: Verpflegungsmehraufwand bzw. Mehraufwendungen für Verpflegung und ist geregelt in § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG bzw. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG
    Zudem gibt es Seitenweise Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien - Richtlinie 37 ff LStR

    Hurra! Da hab ich nämlich auch gegenteiliges gelesen. Von wegen Ügeld wird mit angerechnet (Progressionsvorbehalt), dann wieder das eh alles versteuert werden muss etc. Da bin ich schon mal sehr froh!!!
    OK, ich hatte das Wort Progressionsvorbehalt schon in dem vorherigen Posting geschrieben dann aber doch wieder gelöscht um Dich nicht zu verwirren. Also: Das Arbeitslosengeld und das Überbrückungsgeld sind steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass es bei der Berechnung des "Steuersatzes" mit einbezogen wird. Es erhöht somit den Betrag, nach dem sich letztlich der Steuersatz richtet. Es wird dann aber steuerfrei belassen, weil dieser "erhöhte Steuersatz" nur auf die restlichen Einkünfte angewandt wird sofern die Progressionsgrenze von ca. 15.000,- EUR überstiegen wird. Ich hoffe, dass dies verständlich war.

    Wenn ich allerdings ne Einnahme daraus habe, brauche ich dann wieder genügend um das abzusetzen, sonst muss ich die wohl dem Finanzamt dann wieder zurückzahlen wie ich das verstehe?!
    Das verstehe ich nicht. Woraus eine Einnahme und wieso Einnahmen dem Finanzamt zurückzahlen.

    Ist das soweit richtig? Ich weiss schon, dass man diese Regelung bei überwiegend geschäftlichen Fahrten anwenden MUSS. Davon mal abgesehen. Ist es denn soweit richtig was ich rausgefunden habe?
    Dir ist aber schon klar, dass bei der Fahrtenbuchmethode auch ein Privatanteil versteuert werden muss?
    Es ist abhängig vom Einzelfall. Je mehr privat gefahren wird, wird bei der Fahrtenbuchmethode der Privatanteil höher sein und irgendwann ist halt der Punkt erreicht ab dem die 1 %-Regelung günstiger ist weil hier ein fixer Betrag als Privatanteil versteuert wird. Aus der KfZ-Versicherung und den KfZ-Steuern kannst Du jedoch keine Vorsteuern ziehen. Ich will das gesamte System hier aber nicht noch einmal erläutern, da es bis zum Erbrechen ausdiskutiert wurde. Einfach mal die Suchfunktion benutzen und die Links durchlesen.

    MfG
    Sven

    EDIT: Boah, ist das ein fetter Beitrag
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  7. #7
    TP-Junior Aury macht alles soweit korrekt
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    Hallo Saxoflyer!

    Ja ein ganz arger Beitrag aber ist ja auch alles ziemlich wichtig. Ein kleiner Fehler in der Voranmeldung schon und schwupps sitz ich in der Steuerfalle.

    Okay:

    1. Das mit den km hab ich jetzt kapiert. Tankquittungen kann ich also auch sammeln.
    Schön dann sollte ich gleich mal damit anfangen. Gut dass ich da nicht auch wieder nen privaten Anteil rausrechnen muss *grins* Danke, Frage beantwortet :-)))

    2. Das mit den Ein- und Ausgangsumsätzen das hab ich schon kapiert. Ich will ja auch hier nix abziehen. Ich wollte nur wissen, ob ich wirklich ALLES was ich auf die Rechnung schreibe, mit angeben muss als EINNAHME. Also auch die Umsatzsteuer für Verkostungsware, für die erstatteten km von der Firma. Ob ich diese Umsatzsteuer bei der Voranmeldung angeben MUSS als EINNAHME. Wobei es ja für mich keine wirkliche Einnahme ist. Die km nicht, weil ich die ja wirklich verbraucht hab und die Ware nicht, weil ich die ja schon mit Steuer bezahlt habe. Und die Quittungen dafür bekommt die Agentur. Das hab ich gemeint.

    3. Progressionsvorbehalt. Ich denk ich habs kapiert. D.h. wenn mein Gewinn 15.000 übersteigt, ich also 16.000 Gewinn habe, dann werden aufeinmal das Ügeld mit angerechnet. Richtig?

    4. Hier hab ich die Erstattung der Umsatzsteuer gemeint. Die ich als Einnahme verbuchen muss wie ich jetzt gelernt habe. Das heißt zusätzlicher Gewinn, den ich versteuern muss oder? Oder muss ich diese erstattete Umsatzsteuer komplett zurückbezahlen am Jahresende?

    5. Das mit den Reisekosten werd ich noch mal genau studieren.

    6. Ich schreibe ins Fahrtenbuch nur die geschäftlich gefahrenen km. So hat mir der Steuerberater das beim letzten Mal gesagt (vor Jahren). Und die berechne ich dann mit 0,30 Euro.

    Ja Reperaturkosten, Versicherung und Steuern damit meinte ich jetzt jährlich absetzen. Schon klar soweit.
    Der 1%-Käse noch mal: Also wenn ich mal angenommen den Wert 200 Euro monatlich ermittelt habe von meinem Wagen. Dann heißt das, diese 200 Euro muss ich komplett von allen Ausgabekosten (Versicherung, Steuern, etc.) abziehen oder heißt es nur, die 200 Euro sind eine zu versteuernde monatliche Einnahme (also eigentlich Geld was ich bekomme, nur eben versteuern muss)?

    Ich danke dir vielmals für deine Geduld. Vielleicht werde ich ja nach diesem Beitrag noch Steuerberater ARGS. Aber schau die Fragen werden schon weniger, auch was gutes oder? ;-)

    Ich weiss ich bin ein harter Brocken ;-)

    Liebe Grüße
    *Aurora*

  8. #8
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    1. Das mit den km hab ich jetzt kapiert. Tankquittungen kann ich also auch sammeln.
    Alles was mit privat und PKW zu tun hat wird durch die 1 %-Regelung oder durch das Fahrtenbuch abgegolten

    Das mit den Ein- und Ausgangsumsätzen das hab ich schon kapiert. Ich will ja auch hier nix abziehen. Ich wollte nur wissen, ob ich wirklich ALLES was ich auf die Rechnung schreibe, mit angeben muss als EINNAHME. Also auch die Umsatzsteuer für Verkostungsware, für die erstatteten km von der Firma. Ob ich diese Umsatzsteuer bei der Voranmeldung angeben MUSS als EINNAHME. Wobei es ja für mich keine wirkliche Einnahme ist. Die km nicht, weil ich die ja wirklich verbraucht hab und die Ware nicht, weil ich die ja schon mit Steuer bezahlt habe. Und die Quittungen dafür bekommt die Agentur. Das hab ich gemeint.
    Die musst Du als Einnahmen buchen. im Gegenzug hast Du aber doch bei den Fahrten die Tankbelege als Betriebsausgabe geltend gemacht und für den Verschleiß des PKW die Abschreibung. Die Verkostungswaren hast Du doch auch als Betriebsausgabe geltend gemacht und insofern erfolgt ja auch nur eine Einnahme i.H. des Mehrbetrages (also in Höhe deines Gewinns). Die Vorsteuern kannst Du natürlich auch für die Verkostungswaren und die Tankbelege geltend machen, so dass Du die Steuern vom Finanzamt wieder erstattet bekommst. Daher kann es sich nicht um eine Doppelversteuerung handeln.

    3. Progressionsvorbehalt. Ich denk ich habs kapiert. D.h. wenn mein Gewinn 15.000 übersteigt, ich also 16.000 Gewinn habe, dann werden aufeinmal das Ügeld mit angerechnet. Richtig?
    Nein. Fangen wir mal von vorne an. Das Arbeitslosen- und Überbrückungsgeld wird als Einkünfte gerechnet. Dies ist zwar nicht so aber wir tuen einfach mal so zum besseren Verständnis. Irgendwann ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen, worauf ein Tarif, also ein Steuersatz, angewandt wird. Dieser wird vorerst festgehalten.
    Daraufhin zieht man das Arbeitslosen- und Überbrückungsgeld von dem ermittelten zu versteuernden Einkommen ab, weil es ja schließlich steuerfrei ist und auch bleiben soll. Würde man aber jetzt in die Tabelle schauen wo der Steuersatz steht, so müsste dieser viel geringer sein, weil das zu versteuernde Einkommen auch geringer ist. Es wird jedoch der höhere Steuersatz angewandt. Der Progressionsvorbehalt erhöht also den Steuersatz, der dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird ohne die steuerfreien Einnahmen (Arbeitslosen- und Überbrückungsgeld).

    Das heißt zusätzlicher Gewinn, den ich versteuern muss oder? Oder muss ich diese erstattete Umsatzsteuer komplett zurückbezahlen am Jahresende?
    Richtig, Vorsteuern sind immer als Einnahmen zu buchen bei der Gewinnermittlung per EÜR. Diese brauchen natürlich nicht an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Ausnahme sind natürlich zu viel erklärte Vorsteuern, aber das ist ja klar und logisch.

    Ich schreibe ins Fahrtenbuch nur die geschäftlich gefahrenen km. So hat mir der Steuerberater das beim letzten Mal gesagt (vor Jahren). Und die berechne ich dann mit 0,30 Euro.
    Oh, oh. Ich glaube nicht, dass er dies gesagt hat. Schau Dir mal die Links in der Linkliste Steuerrecht an. Es wird sich lohnen auch wenn es etwas mehr zu lesen ist. Die Zeit können wir Dir leider hier nicht abnehmen.

    Dann heißt das, diese 200 Euro muss ich komplett von allen Ausgabekosten (Versicherung, Steuern, etc.) abziehen oder heißt es nur, die 200 Euro sind eine zu versteuernde monatliche Einnahme (also eigentlich Geld was ich bekomme, nur eben versteuern muss)?
    Diese 200 EUR sind dann eine Einnahme, die zu versteuern ist. Sie ist zu versteuern, obwohl kein Geld geflossen ist. Dies ist jedoch nur ertragsteuerlich. Umsatzsteuerlich nimmst Du dann 80 % von den 200 EUR (also von den 1 %) und berechnest 16 % Umsatzsteuer darauf, die in der Erklärung als unentgeltliche sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG) angegeben werden muss und natürlich auch an das Finanzamt bezahlt werden müssen. Eine Voraussetzung bei der Umsatzsteuer ist jedoch, dass der PKW im Zeitpunkt der Anschaffung zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Ist dies nicht der Fall brauchst Du keinen privaten Anteil der Umsatzsteuer zu unterwerfen, weil Du Dir ja keine Vorsteuern ziehen konntest.
    Dies steht aber alles wunderbar in den Links erklärt. Nimm Dir einfach die Zeit. Es lohnt sich.

    MfG
    Sven
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  9. #9
    TP-Junior Aury macht alles soweit korrekt
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    Hallo Sven!

    Danke dir noch mal vielmals!!!!

    "Alles was mit privat und PKW zu tun hat wird durch die 1 %-Regelung oder durch das Fahrtenbuch abgegolten"

    Das dachte ich ja auch. Und wozu sammeln die Leute dann Tankquittungen? Nur dafür wenn sie nem Kunden die km in Rechnung stellen oder wie?

    "Die Verkostungswaren hast Du doch auch als Betriebsausgabe geltend gemacht und insofern erfolgt ja auch nur eine Einnahme i.H. des Mehrbetrages (also in Höhe deines Gewinns). Die Vorsteuern kannst Du natürlich auch für die Verkostungswaren und die Tankbelege geltend machen, so dass Du die Steuern vom Finanzamt wieder erstattet bekommst. Daher kann es sich nicht um eine Doppelversteuerung handeln."

    Achso? Die Verkostungswaren schreib ich dann mit weniger rein? Z.B. ne Flasche Sekt für 10 Euro (damit es sich mal besser rechnet) plus Mehrwertsteuer 1,60 Euro kostet 11,60. Da muss ich von der Agentur aus die 10 Euro reinschreiben in meine Rechnung. Und die 1,60 muss ich in diesem Fall schön als Einnahme verbuchen. Kann aber keine Vorsteuer abziehen von dem Beleg, weil ich den ja an die Agentur mitsenden muss! ARGS Oder geht es wenn ich davon ne Kopie mache?

    Das mit dem Ügeld hab ich jetzt verstanden, danke!!!!! Sehr schön erklärt!
    Okay das mit der erstatteten Ust hab ich auch kapiert super!!!

    Wegen Fahrtenbuch. Ja ich weiß ich müsste theoretisch noch den km stand bei jeder Fahrt angeben aber da meinte der Steuerberater das müsste ich nicht. Und er hat mir sogar nen Vordruck mitgegeben wo ich das reinschreiben muss. Da steht Fahrtenbuch oben drüber.

    Aha dann ist das mit der 1% Regel doch nicht so schlecht. Nein das Fahrzeug hatte ich vorher schon und damals wars nicht vorsteuerabzugsfähig zumindest nicht von mir.
    D.h. dann ich darf gar keine Umsatzsteuer ansetzen? Weil du schriebst, den privaten Anteil muss ich nicht mit rechnen. Also statt 80% darf ich dann 100% von den 200 Euro mit 16% besteuern?
    So schlecht ist das gar nicht. Und noch dazu bekomm ich 200 Euro. Die ich ja nicht versteuern muss da ich unter der Grenze bleibe, richtig? Eigentlich ist das dann doch viel gescheiter! Muss ich dann die km die ich von ner Firma erstattet bekome davon etwa wieder abziehen?!?

    Ich wette, du bist Steuerberater! Ich verwette meine Sauerkirschen, die ich grade futtere!

    Liebe Grüße
    *Aurora*
    Geändert von Aury (19.07.2005 um 15:53 Uhr)

  10. #10
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    Man bin ich heute geduldig

    Und wozu sammeln die Leute dann Tankquittungen? Nur dafür wenn sie nem Kunden die km in Rechnung stellen oder wie?
    So, die nächste Kfz-Frage kostet was!!!! Ich bezweifel, dass Du Dir in dieser kurzen Zeit die Kfz-Links in der Linkliste Steuerrecht durchgelesen hast. Ich kann es nicht oft genug wiederholen. Schau dort rein. Deine Fragen würden sich alle erübrigen.

    Nein, die Tankquittungen werden als Betriebsausgabe gebucht und da der Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg" gilt muss halt die Quittung aufbewahrt werden. Am Ende des Jahres erfolgen dann die Buchungen mit der privaten Kfz-Nutzung, so dass der Privatanteil entsprechend berücksichtigt wird. Wenn man so will wird dadurch die Betriebsausgabe, die den Gewinn gemindert hat korrigiert durch die Erfassung der Privatnutzung als Betriebseinnahme.

    Achso? Die Verkostungswaren schreib ich dann mit weniger rein? Z.B. ne Flasche Sekt für 10 Euro (damit es sich mal besser rechnet) plus Mehrwertsteuer 1,60 Euro kostet 11,60. Da muss ich von der Agentur aus die 10 Euro reinschreiben in meine Rechnung. Und die 1,60 muss ich in diesem Fall schön als Einnahme verbuchen.
    Oh man, da kommt wieder das Prinzip der Umsatzsteuer und Vorsteuer auf. Dies sollte man verstanden haben.
    Beispiel: Verkostungswaren werden eingekauft i.H.v. 11,60 EUR inkl. 16 % USt (ob es in Wirklichkeit 16 % oder 7 % sind wirst Du besser wissen, ich gehe aber mal von 16 % aus)
    Eingangsleistung:
    Es ist eine Betriebsausgabe i.H. des Bruttobetrages zu buchen und somit i.H.v. 11,60 EUR. Sofern eine Rechnung vorliegt kann man sich die Vorsteuer daraus abziehen, welches dann 1,60 EUR und diese dann als Einnahme zu buchen ist.
    => BA 11,60 abzgl. BE 1,60 = BA i.H.v 10,- EUR

    Ausgangsleistung:
    Ich verkaufe die Verkostungswaren für 23,20 EUR inkl. 16 % USt
    Es liegt somit eine Betriebseinnahme i.H.v. 23,20 EUR vor, die also mit dem Bruttobetrag zu erfassen ist. Die Umsatzsteuer i.H.v. 3,20 EUR stellt später wenn die USt-Voranmeldung abgegeben wurde eine Betriebsausgabe dar.
    => BE 23,20 EUR abzgl. BA 3,20 EUR = BE i.H.v. 20 EUR

    Insgesamt ergibt sich also ein Gewinn von 10 EUR.

    Kann aber keine Vorsteuer abziehen von dem Beleg, weil ich den ja an die Agentur mitsenden muss! ARGS Oder geht es wenn ich davon ne Kopie mache?
    Vorsteuern sind natürlich tabu, weil das die Ausgangsleistung ist und hier keine Vorsteuer abgezogen werden kann.

    Wegen Fahrtenbuch. Ja ich weiß ich müsste theoretisch noch den km stand bei jeder Fahrt angeben aber da meinte der Steuerberater das müsste ich nicht. Und er hat mir sogar nen Vordruck mitgegeben wo ich das reinschreiben muss. Da steht Fahrtenbuch oben drüber.
    => Linkliste

    Aha dann ist das mit der 1% Regel doch nicht so schlecht. Nein das Fahrzeug hatte ich vorher schon und damals wars nicht vorsteuerabzugsfähig zumindest nicht von mir.
    Wenn Du aus der Anschaffung des PKW keine Vorsteuern abziehen konntest brauchst Du die private Kfz-Nutzung nicht der Umsatzsteuer unterwerfen. D.h. also die Sache mit den 80 % würde entfallen. Wobei dies natürlich keine Auswirkung auf die Einkommensteuer hat, weil hier auch weiterhin die 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode gilt.

    D.h. dann ich darf gar keine Umsatzsteuer ansetzen?
    Die private Kfz-Nutzung ist nicht zu versteuern. Wäre auch ungerecht. Man hätte bei Anschaffung des PKW in voller Höhe die Umsatzsteuer bezahlt (da keine Erstattung durch Vorsteuern) und müsste diese jetzt noch einmal zahlen.

    Weil du schriebst, den privaten Anteil muss ich nicht mit rechnen. Also statt 80% darf ich dann 100% von den 200 Euro mit 16% besteuern?
    Nein, vergiss einfach den umsatzsteuerlichen Teil. Der fällt komplett Weg beim Kfz

    So schlecht ist das gar nicht. Und noch dazu bekomm ich 200 Euro. Die ich ja nicht versteuern muss da ich unter der Grenze bleibe, richtig? Eigentlich ist das dann doch viel gescheiter!
    ??? Bekommst Du denn auch wirklich 200 EUR? Wohl nicht. Die 200 EUR erhöhen einfach deinen Gewinn aber nicht den Inhalt Deines Portemonnaies. Der Vorteil für die 200 EUR liegt in der privaten Nutzung des PKW, der den Gewinn durch die Kfz-Kosten gemindert hat, weil diese als Betriebsausgabe geltend gemacht wurden.

    Ich wette, du bist Steuerberater! Ich verwette meine Sauerkirschen, die ich grade futtere!
    Dann lass die Kirschen mal rüberwachsen. Bin kein Steuerberater, lediglich Azubi.

    MfG
    Sven
    Geändert von SvenWeb (19.07.2005 um 17:36 Uhr)
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  11. #11
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    So ich bin wieder da! :-) Musste zwischendrin noch etwas Geld abholen, damit ich die nächste Kfz-Frage stellen kann *g*.

    Das mit der Verkostungsware hast du falsch verstanden. Endlich mal nicht nur ich die alles falsch versteht :-)))) Nee die Ware verkauf ich nicht weiter, die verteile ich kostenlos. Die Agentur gibt mir das Geld für die Ware wieder zurück. Die wollen auch den Beleg haben. Darum muss ich die Ware mit 10 Euro in der Rechnung an die Agentur angeben und die 1,60 die ich aus den 11,60 schon rausgerechnet habe als Mehrwertsteuer anführen. Insgesamt bekomm ich von der Agentur dann die 11,60 wieder zurück. Bin aber der Dumme, weil ich ja die 1,60 abführen muss als Einnahme. Und das obwohl ich eben die Ware im Supermarkt selber komplett bezahlt habe. Das ist es was mich da stört. Die Quittung für die Ware muss ich auch an die Agentur mit senden (mit der Rechnung).

    Gut. Kfz also keine Umsatzsteuer nur die Tankquittungen. Nagut. Bei den Tankquittungen wird dann am Jahresende meine tatsächlich gefahren km (aus meiner Liste) plus die Kosten für mein Fahrzeug (Reperaturen, Versicherung etc.) bei der Einkommensteuererklärung gegengerechnet. Soweit auch kapiert.

    Klar kommen die 200 Euro schön in mein Portemonnaie. Weil ich ja sonst (wenn ich nicht selbständig bin) gar nichts bekomme und die Kosten fürs Auto muss ich so oder so zahlen. Und da ich keine Steuer zahlen muss wie es jetzt aussieht. Anderseits ist es natürlich so, dass ich für ne weitere Fahrt von 100 km schon mal hin und zurück 60 Euro kassiere (mit den 0,30) und wenn ich 3 so Fahrten im Monat habe, ist das natürlich mehr. Das hab ich mir heute auf meiner 70 km langen Fahrt (die ich leider nicht absetzen kann) nämlich überlegt. Insofern bleib ich bei meinen 0,30 und schreibe das weiter schön auf. Und ich lese mir noch mal sämtliche Kfz Links und Reisekosten Links durch. Schön wäre halt mal ne Gegenüberstellung wo alle 3 Methoden verglichen werden und genau beschrieben was die Vor- und Nachteile sind, aber sowas gibts halt nicht.

    Ich denke das wichtigste hab ich dank dir jetzt endlich kapiert. Ja hat lange gedauert aber ich wills halt auch immer wissen. Freunde von mir lassen alles komplett vom Steuerberater machen und fragen gar nicht nach obs nun gut oder schlecht ist oder obs noch mehr Möglichkeiten gibt zum Sparen. Normalerweise muss man nämlich bei der 1% Regelung wo das Auto hauptsächlich für Geschäftsfahrten genutzt wird, auch die Kfz Versicherung aufs Geschäft melden und die ist dann auch viel teurer. Macht zwar fast keiner aber ich denke das muss man.

    So morgen hab ich wieder eine Promotion und dann hab ich erstmal ne Weile Zeit mir das alles durchzulesen!

    Sag mal noch eine schöne Frage, nicht lachen. Wenn ich eine Reise auf die Malediven mache (mein Mann ist Malediver, also wirkt es schon mal glaubhaft), um da mit einem potentiellen Kunden über Geschäftsideen zu sprechen (ein ziemlich einflußreicher Geschäftsmann zählt zu unserem engeren Freundeskreis), kann ich dann die Reise und Hotelkosten absetzen? D.h. die Vorsteuer schön geltend machen?

    Wenn ja, und ich hab dann da die Vorsteuer höher ist als die abgegebene umsatzsteuer, einen Minusbetrag von sagen wir mal 1000 Euro, die mir das FA überweist - Wie wird das dann bei der EK verrechnet? Da tauchen die 1000 Euro ja dann als zu versteuernder Gewinn auf. Mehr auch nicht oder? Das heißt das Geld muss ich nicht mehr zurückzahlen, wenn ich unter der Steuergrenze bleibe auch nicht versteuern. Dann hab ich also, wenn ich die Reise eh antrete, 1000 Euro mehr in meiner Urlaubskasse. Ist das soweit richtig? :-)

    Aha dass du Azubi bist hätte ich jetzt nicht gedacht, so gut wie du dich auskennst! Da muss ich doch mal ein Lob rüberrücken zusammen mit meinen Sauerkirschen. Okay ich geb dann erstmal Ruhe - vorerst ;-)

    Liebe Grüße
    *Aurora*, die kaputt ins Bett fällt

  12. #12
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    ee die Ware verkauf ich nicht weiter, die verteile ich kostenlos. Die Agentur gibt mir das Geld für die Ware wieder zurück. Die wollen auch den Beleg haben.
    "Die wollen auch den Beleg haben" Aha. Also den Originalbeleg für den Einkauf, den Du getätigt hast? Das erschwert die Sache natürlich, weil es mehrere Gestaltungen zu dieser Thematik gibt.
    Es könnte sich um einen durchlaufenden Posten gem. § 10 Abs. 1 S. 5 UStG handeln, weil Du Waren auf fremde Rechnung und auf fremden Namen eingekauft hast.
    1. auf fremde Rechnung: Du hast die Aufgabe im Interesse des Auftraggebers zu handeln und die Weisungen des Auftraggebers zu befolgen.
    2. in fremdem Namen: Der Verkäufer der Verkostungswaren erfährt den Namen der Agentur und die Agentur erfährt den Kaufpreis
    Dies hätte zur Folge, dass die Leistung nicht zum Entgelt gehört und somit keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden darf, weil die Agentur automatisch weiß, dass Sie die Umsatzsteuer zu zahlen hat. Du bist im Grunde genommen nur eine Mittelsperson.
    Genauere Angaben solltest Du Dir bei diesem Fall von einem Steuerberater einholen, weil dies würde hier zu weit führen. Es sind noch viel mehr Dinge, die zu beachten sind und ich den gesamten Sachverhalt auch nicht kenne (vgl. Abschnitt 152 Umsatzsteuerrichtlinien). Somit bitte ich Dich an dieser Stelle die Diskussion im Forum abzubrechen was die Verkostungswaren angeht, weil es ansonsten in die Richtung "individuelle Rechtsberatung" geht.

    Klar kommen die 200 Euro schön in mein Portemonnaie. Weil ich ja sonst (wenn ich nicht selbständig bin) gar nichts bekomme und die Kosten fürs Auto muss ich so oder so zahlen. Und da ich keine Steuer zahlen muss wie es jetzt aussieht. Anderseits ist es natürlich so, dass ich für ne weitere Fahrt von 100 km schon mal hin und zurück 60 Euro kassiere (mit den 0,30) und wenn ich 3 so Fahrten im Monat habe, ist das natürlich mehr. Das hab ich mir heute auf meiner 70 km langen Fahrt (die ich leider nicht absetzen kann) nämlich überlegt.


    Und ich lese mir noch mal sämtliche Kfz Links und Reisekosten Links durch.
    Das ist eine gute Idee, weil Du Reisekosten und die private Kfz-Nutzung durcheinander würfelst.
    Hier

    Sag mal noch eine schöne Frage, nicht lachen. Wenn ich eine Reise auf die Malediven mache (mein Mann ist Malediver, also wirkt es schon mal glaubhaft), um da mit einem potentiellen Kunden über Geschäftsideen zu sprechen (ein ziemlich einflußreicher Geschäftsmann zählt zu unserem engeren Freundeskreis), kann ich dann die Reise und Hotelkosten absetzen? D.h. die Vorsteuer schön geltend machen?
    Buaaaaahhhhh, ich fall vom Stuhl. Nein, es ist doch nur eine Sache der Glaubhaftmachung. Das dort sicherlich private Motive auch hinterstecken ist klar und insofern ist man sicherlich irgendwo auch bei § 12 Nr. 1 EStG (nichtabziehbare Kosten der privaten Lebensführung). Bei so etwas sollte man aber einen Steuerberater hinzuziehen, der sich dann mit dem Finanzamt streiten kann.

    Wenn ja, und ich hab dann da die Vorsteuer höher ist als die abgegebene umsatzsteuer, einen Minusbetrag von sagen wir mal 1000 Euro, die mir das FA überweist - Wie wird das dann bei der EK verrechnet? Da tauchen die 1000 Euro ja dann als zu versteuernder Gewinn auf. Mehr auch nicht oder? Das heißt das Geld muss ich nicht mehr zurückzahlen, wenn ich unter der Steuergrenze bleibe auch nicht versteuern. Dann hab ich also, wenn ich die Reise eh antrete, 1000 Euro mehr in meiner Urlaubskasse. Ist das soweit richtig? :-)
    Was soll ich dazu sagen? Jetzt wird nicht nur Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander gebracht, sondern Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Privates. Lass mal gut sein, klär das mit dem Berater Deines Vertrauens!!!!

    Im übrigen: Hab' alles notiert. Kontrollmitteilung geht raus, wenn mein Urlaub vorbei ist.
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...2&page=1&pp=15
    Posting 14 bis 18

    MfG
    Sven
    Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:48 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  13. #13
    TP-Junior Aury macht alles soweit korrekt
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    Hi Sven!

    Ja Punkt 1 trifft zu auf die Verkostungsware.
    Wegen KFZ ja den Link hab ich ja gelesen. Das verwirrt ja nur noch mehr ARGS. Irgendwie scheint da auch keiner richtig durchzublicken.
    Und dann stellt sich ja die Frage wie es dann ist, wenn mir die Agentur schon die Fahrtkosten bezahlt.
    Dann kann ich für die Fahrt eh nix geltend machen. Muss das dann wohl im Falle der 1% Regelung wieder abziehen dann. Das wäre typisch.
    Es ist so ein Chaos soll wirklich der Steuerberater noch mal sagen. Sobald ich meine erste Voranmeldung mache, wird er mir das ja eh erklären und dann muss ich halt solange warten. Für meine paar Kinkerlitz-Geschäfte rentiert sich eh nicht so ein Streß.

    Oha Finanzoberdirektion na dann hast du ja eine steile Karriere vor dir :-) Vielleicht solltest doch lieber Steuerberater werden als Beamter? Die haben alle ziemlich große Häuser ;-))) Du bist doch der Berater meines Vertrauens na sowas jetzt will er mir gleich den Fiskus auf den Hals hetzen! Ha! Die sind eh meine Freunde, die sind nämlich froh, wenn sie mich von hinten sehen und ich sie nicht mit ätzenden Fragen belästige :-))))

    Hab beim letzten nix durcheinander gebracht. Aber im Endeffekt wird ja alles zusammen gerechnet. Wenn von der Umsatzsteuer ein Überhang übrig bleibt, dann ist es ein Gewinn denn ich als Einnahme verbuchen muss. Soweit waren wir ja schon. Das hab ich von dir gelernt. Damit geht es ja automatisch in die Einkommensteuer über wo es eben als meine Einnahme auftaucht. Spielt doch alles zusammen. Und hier versteuere ich die, sagen wir mal, 1000 Euro. Der Rest ist das was mir bleibt. Natürlich vorausgesetzt, die 1000 Euro werden anerkannt, logisch. Aber das war ja eh nur mal ne theoretische Frage.

    So brauchst du jetzt also Urlaub? Na so anstrengend bin ich doch nun auch wieder nicht! Wo solls denn hingehen? Malediven? :-))))

    Na dann wünsch ich einen schönen Urlaub ohne Steuerfragen von Aurora und komm gesund wieder, damit du die Kontrollmeldung machen kannst! Aber beschwer dich nachher nicht bei mir, wenn es irgendwelche Unanehmlichkeiten geben sollte ;-)))

    Liebe Grüße und noch mals vielen Dank!!
    *Aurora*

  14. #14
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    Ja Punkt 1 trifft zu auf die Verkostungsware.
    Es müssen beide Punkte zutreffen. Wird aber erfüllt sein, weil sie ja schließlich die Rechnung verlangt und somit der Kaufpreis ersichtlich ist.

    Und dann stellt sich ja die Frage wie es dann ist, wenn mir die Agentur schon die Fahrtkosten bezahlt.
    Ich versuche die ganze Zeit klar zu machen, dass die 1 %-Regelung bzw. Fahrtenbuchmethode nichts mit den 30 Cent zu tun haben, die Du der Argentur in Rechnung stellst. Diese 30 Cent stellen schlichtes Entgelt dar, weil Entgelt alles ist, was der Leistungsempfänger aufwendet ohne Umsatzsteuer. Demnach wären das die Verkostungswaren und das Kilometergeld.
    Jetzt kommen jedoch die Feinheiten.
    Zitat § 10 Abs. 1 S. 5 UStG
    "Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt."

    Die Verkostungswaren fallen anscheinend unter die Vorschrift und gehören somit nicht zum Entgelt.
    Inwieweit fallen jedoch die 30 Cent unter diese Vorschrift? Im Namen und für Rechnung eines anderen trifft dann nämlich nicht mehr zu und die 30 Cent wären Entgelt und daher steuerpflichtig. Ebenso wird es sicherlich eine Provision gegeben haben, die zum Entgelt gehört. Dies führt aber alles viel zu weit bzw. ist jetzt schon zu weit. Deshalb frag' Deinen Steuerberater!!!! Besser früher als zu spät.

    Es ist so ein Chaos soll wirklich der Steuerberater noch mal sagen.
    Frag Ihn auch mal wie die Sache mit der Rechnung an die Agentur ausschaut, damit Du auf Nummer sicher gehen kannst!

    Hab beim letzten nix durcheinander gebracht. Aber im Endeffekt wird ja alles zusammen gerechnet. Wenn von der Umsatzsteuer ein Überhang übrig bleibt, dann ist es ein Gewinn denn ich als Einnahme verbuchen muss. Soweit waren wir ja schon. Das hab ich von dir gelernt. Damit geht es ja automatisch in die Einkommensteuer über wo es eben als meine Einnahme auftaucht. Spielt doch alles zusammen. Und hier versteuere ich die, sagen wir mal, 1000 Euro. Der Rest ist das was mir bleibt. Natürlich vorausgesetzt, die 1000 Euro werden anerkannt, logisch. Aber das war ja eh nur mal ne theoretische Frage.
    Richtig!!!

    So brauchst du jetzt also Urlaub?
    Ich habe bereits seit Anfang der Woche Urlaub, juuuuhuuuu!!!!!!

    Ciau
    Sven
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  15. #15
    TP-Supporter fourns macht alles soweit korrekt
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    Bevor ich einen neuen Thread eröffne, frage ich lieber hier schnell nach.

    Wie ist das eigentlich in folgendem Fall:

    Ich habe jetzt noch keien Einnahmen, sondern nur Ausgaben, das heisst ich habe Umsatzsteuer gezahlt. Da ich ja keine Einnahmen habe, kann ich nichts dagegen rechnen. Heisst das, dass ich jetzt die komplette Umsatsteuer die ich gezahlt habe wieder bekomme? Also in dem Fall nur der Nettopreis zählt?

    Gruss und Danke

    Markus

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