Moin
Oh Gott, da fehlt jegliches Verständnis für Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Alles wird in einen Topf gepackt und vermischt. Schon mal an einen Steuerberater gedacht?
Was verstehst Du denn hierunter? Schildere mal einen Sachverhalt. Wenn ich dies allgemein formulieren sollte wären es bestimmt mehrere Seiten und da hab' ich kein Bock drauf.1. Kann ich auf meine gefahrenen km Mehrwertsteuer berechnen? 0,30 + 16%? Und diese 16% dann bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen? Oder kann ich die km gar nicht geltend machen, also sprich fürs Auto NULL und NiX bei der Voranmeldung angeben?
Schau Dir mal die Rechnung der Versicherung an. Steht dort etwas von Umsatzsteuer? Nein. Also, wo keine Umsatzsteuer anfällt kann auch keine als Vorsteuer abgezogen werden. Zur Verwirrung trägt lediglich der Versicherungssteuersatz bei, der 16 % beträgt und somit mit dem Umsatzsteuersatz von 16 % häufig verwechselt wird. Hier anscheinend auch.Kann ich in dem Monat wo die Versicherung abgebucht wird da etwas absetzen?
Wenn Du eine Rechnung an einen Kunden stellst kannst Du Dir aus dieser Leistung (Ausgangsleistung) keine Vorsteuern ziehen. Lediglich aus den Eingangsleistungen, wie z.B. Tankquittungen etc.Muss ich diese Mehrwertsteuer auf die km dann als Einnahme bei der Vorsteuer mit angeben?
Diese Aussage solltest Du noch einmal gründlich überdenken. Da stimmt nämlich nichts.Für Reisekosten gibt es eine Pauschale hab ich jetzt rausbekommen. D.h. wenn ich keine Belege habe und länger als 3 h ausser Haus war und mehr als 25 km gefahren bin darf ich irgendwie eine Pauschale von ca. 26 Euro geltend machen am Jahresende aber wohl nur. Da geht monatlich nichts geltend zu machen es sei denn ich hätte Belege?!
Die Vorsteuern können natürlich nur aus dem geschäftlichen Anteil der Telefonkosten gezogen werden.5. Für Telefonkosten darf ich da wenn ich aus meiner monatlichen Gesamtrechnung die 40% rausrechne, die Mehrwertsteuer aus dem Restbetrag nehmen und in der Voranmeldung als Ausgabe geltend machen?
NeinIst es richtig dass ich am Jahresende ALLES was ich in der Voranmeldung jeweils als Einnahme verbucht hab, wieder als Ausgabe buchen darf?
Sofern sich eine Zahllast ergibt stellt diese eine Betriebsausgabe dar und wenn es eine Erstattung gibt eine Betriebseinnahme. Das sind grundlegende Dinge in der Umsatzsteuer, die man unbedingt wissen muss. Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Dort befinden sich so viele nützliche Sachen für Dich, so dass Du erstmal ein paar Wochen beschäftigt sein wirst. Zudem wird der Gang zum Steuerberater unausweichlich sein.Oder ist das nur so, wenn ein Restbetrag übrig bleibt, den ich zahlen muss, dass ich den dann als Betriebsausgabe noch mal buchen darf? Oder gar nichts?
Wenn das zu versteuernde Einkommen unter der Progressionsgrenze von ca. 15.000,- EUR liegt, fällt keine Einkommensteuer an.7. Und nun endlich die letzte Frage - ich danke für eure Geduld!: Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe (verheiratet um die 15.000 Euro, Mann verdient nix, vorher ALG und nun Überbrückungsgeld was ja nicht angerechnet wird), bedeutet das dann dass ich definitiv keine Einkommenssteuer zahlen muss? Richtig?
MfG
Sven


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