Richtig, welches Konto das genau ist kann ich Dir allerdings nicht sagen. Auf jeden Fall ist der Erlös als Einnahme zu erfasssen.Müsste ich das dann in den Veräußerungserlösen betriebl. WG als Einnahme buchen?
Dann wäre der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.Oder würde es z.B. auffallen, wenn ich es einfach "privat" verkaufe und nirgendwo eine Einnahme buche? Eigentlich ist das ja sowieso nichts mehr wert... offiziell.
Richtig. Es findet eine außergewöhnliche Abschreibung statt in Höhe des Buchwertes im Zeitpunkt der Entnahme, Veräußerung, Zerstörung oder was auch immer.Weiterhin: Ein Wirtschaftsgut dass eine offizielle Nutzungsdauer von 3 Jahren hat, wird schon nach 2 Jahren nicht mehr benutzt. Vielleicht weil es defekt ist, oder nicht mehr up-to-date und der Verkauf sich nicht lohnt. Ich hab ein Beispiel im Netz gefunden mit dem Punkt "Restwerte ausgeschiedener WG" (Betriebsausgaben), wird dann dort der verbleibende Wert als Auwand gebucht? Im Anlagenverzeichnis kennzeichne ich dieses Ereignis dann einfach als "Abgang", oder?


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