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Thema: Vollständig abgeschriebenes Wirtschaftsgut verkaufen

  1. #1
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
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    Vollständig abgeschriebenes Wirtschaftsgut verkaufen

    Angenommen ein Wirtschaftsgut ist vollständig abgeschrieben, d.h. seine Nutzungsdauer ist abgelaufen. Angenommen ich verkaufe dieses Wirtschaftsgut und bekomme noch etwas dafür. Müsste ich das dann in den Veräußerungserlösen betriebl. WG als Einnahme buchen?

    Oder würde es z.B. auffallen, wenn ich es einfach "privat" verkaufe und nirgendwo eine Einnahme buche? Eigentlich ist das ja sowieso nichts mehr wert... offiziell.

    Weiterhin: Ein Wirtschaftsgut dass eine offizielle Nutzungsdauer von 3 Jahren hat, wird schon nach 2 Jahren nicht mehr benutzt. Vielleicht weil es defekt ist, oder nicht mehr up-to-date und der Verkauf sich nicht lohnt. Ich hab ein Beispiel im Netz gefunden mit dem Punkt "Restwerte ausgeschiedener WG" (Betriebsausgaben), wird dann dort der verbleibende Wert als Auwand gebucht? Im Anlagenverzeichnis kennzeichne ich dieses Ereignis dann einfach als "Abgang", oder?

    Danke für die Tipps.

  2. #2
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    Müsste ich das dann in den Veräußerungserlösen betriebl. WG als Einnahme buchen?
    Richtig, welches Konto das genau ist kann ich Dir allerdings nicht sagen. Auf jeden Fall ist der Erlös als Einnahme zu erfasssen.

    Oder würde es z.B. auffallen, wenn ich es einfach "privat" verkaufe und nirgendwo eine Einnahme buche? Eigentlich ist das ja sowieso nichts mehr wert... offiziell.
    Dann wäre der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert.

    Weiterhin: Ein Wirtschaftsgut dass eine offizielle Nutzungsdauer von 3 Jahren hat, wird schon nach 2 Jahren nicht mehr benutzt. Vielleicht weil es defekt ist, oder nicht mehr up-to-date und der Verkauf sich nicht lohnt. Ich hab ein Beispiel im Netz gefunden mit dem Punkt "Restwerte ausgeschiedener WG" (Betriebsausgaben), wird dann dort der verbleibende Wert als Auwand gebucht? Im Anlagenverzeichnis kennzeichne ich dieses Ereignis dann einfach als "Abgang", oder?
    Richtig. Es findet eine außergewöhnliche Abschreibung statt in Höhe des Buchwertes im Zeitpunkt der Entnahme, Veräußerung, Zerstörung oder was auch immer.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
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    Ok, danke.

    Aber, wenn die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgut abgelaufen ist, dann hat es ja im offiziellen Sinne für den Betrieb keinen Wert mehr, richtig? Dann kann ich es doch einfach "wegschmeissen"? Das muss doch nirgendwo gebucht werden, weil der Buchwert sowieso 0 Euro ist...

  4. #4
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    Im offiziellen Sinn ist es nichts mehr wert. Aber: Hast Du schon mal etwas von "Aufdeckung stiller Reserven" gehört?

    Es soll insgesamt sichergestellt werden, dass die tatsächlichen Werte versteuert werden und dies sind nicht die Buchwerte, weil der tatsächliche Wert (Teilwert, Verkehrswert oder auch gemeiner Wert genannt) höher ist. Die Aufdeckung findet spätestens im Falle der Veräußerung statt und hier wird halt die Differenz zwischen dem Buchwert und dem tatsächlichen Wert erfasst, also die stillen Reserven.
    Um dies zu erfassen muss also eine Buchung erfolgen.

    MfG
    Sven
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  5. #5
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
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    Ja, ok. Werde das berücksichtigen. Aber jetzt trotzdem nochmal: wenn ich _wirklich_ etwas wegschmeisse (nach der Nutzungsdauer). Was passiert dann? Taucht das irgendwo auf?

  6. #6
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    Die vollständig abgeschriebenen Wirtschaftsgüter werden weiterhin im Anlageverzeichnis aufgelistet mit einem Wert von 0,- EUR. Insofern kann man immr nachvollziehen was vorhanden sein müsste. Wenn dies nicht der Fall, dann erklär mal schön und das Finanzamt kennt eigentlich alle Ausreden.

    Es muss also eine Ausbuchung erfolgen und diese muss belegt werden in den Unterlagen. Von daher würde der Betriebsprüfer den Vorgang auf jeden Fall bemerken und wahrscheinlich auch nachfragen, wer dies gekauft hat und wo die Einnahme verbucht wurde, da jeder Gegenstand irgendwo noch einen Wert haben wird auch wenn er voll abgeschrieben wurde.
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