ist schwer zu sagen, hängt von ganz vielen Faktoren ab
bin selber gerade im "Streit" mit dem Inhaber einer sehr, sehr ähnlichen Domain wie meiner
ein paar Links dazu (geht zwar da um Umlaut/Nicht-Umalut-Domains, aber die anderen entscheideneden Sachverhalte - Markenrecht, domain-grabbing, gattungsbegriff, unlauterer Wettbewerb usw. - werden da auch angesprochen:
http://www.123recht.net/article.asp?...ainrechtde&p=1Das Gericht verwies auf die Verwechslungsgefahr und eine damit einhergehende Markenrechtsverletzung.
http://www.sedo.de/links/showhtml.ph...guage=d&Id=904Vorsicht bei Gattungsbegriffen, vor allem wenn Kunden von Mitbewerbern “abgefangen” werden könnten.
interessante weitere Quelle: www.deutsches-domainrecht.de
falls du auf deine Domain ein Markenrecht eingetragen hast, hast du nahezu sicher einen Rechtsanspruch auf die entsprechende andere Domain, wenn kein Markenrecht, wird es sehr sehr schwierig
du kannst damit argumentieren, dass dein Domain-Name dermaßen bekannt ist, dass sich alleine aus dem Bekanntheitsgrad ein "Quasi-Markenrecht" ableitet, mit dieser Argumentation musst du aber die Gegenseite und ggf. auch einen Richter aber auch überzeugen können (oder durch Gutachten belegen)
Empfehlenswert is auf jeden Fall erst mal, eine gütliche Einigung zu suchen und/oder den ein oder anderen Schein für die Übertragung der domain anzubieten


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