Moin
Die Angaben geben nichts her.
Der Kauf der Eigentumswohnung ist jedoch irrelevant. Es sei denn man vermietet diese, was ich hier allerdings nicht glaube. Die Belastung ist durch die Eigenheimzulage abgegolten, sofern man noch Anspruch auf diese hat und sie natürlich auch beantragt hat.
Meistens steht in den Erläuterungen des Steuerbescheides drin ob und warum von den erklärten Angaben abgewichen wurde. So kann man da aber nichts zu sagen.
MfG
Sven


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