+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Einzelhandel mit Neuwaren

  1. #1
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    27

    Einzelhandel mit Neuwaren

    Hallo, bei meiner Gewerbeanmeldung hab ich den Einzelhandel mit EDV- und Telekomm.-Artikel (Neuwaren) angegeben. Hatte mir sagen lassen, dass Gebrauchtwaren irgendwelche extra Bedingungen haben. Weiß jetzt nicht mehr genau was das war.

    Nun gut... Was ist jetzt aber, wenn ich aus meinen betriebl. Wirtschaftsgütern etwas verkaufe. Das sind ja Gebrauchtwaren... Das wird dann sicherlich nicht als Einzelhandel gelten, oder? Muss ich irgendwas beachten?

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.328
    warum diese expliziete Einschränkung in der Gewerbeanmeldung auf "Neuwaren"?

    einfach "Handel mit ...." hätte doch auch gereicht.

    aber egal: wenn du ab und an mal was Gebrauchtes verkaufst, ist das sicher auch ok und niemand wird dir dafür dein Gewerbe dichtmachen.

    Brauchst in solchen Fällen ja nicht gerade 'ne Anzeige deswegen in Presse setzen
    dann bekommt das sowieso niemand mit ... wichtig ist primär, dass du auch solche Umsätze korrekt versteuerst ...

  3. #3
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    27
    Ich hab den Grund jetzt gefunden, warum ich Neuwaren genommen habe:

    Wenn du Gebrauchtteile bzw. Gebraucht-PCs vertreibst, handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Überwachungspflichtiges Gewerbe nach § 38 GewO. Hiernach muss dann ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden (Kostenpunkt: EUR 26,00).
    Wollte es mir halt so einfach wie möglich machen.

    Jetzt hab ich aber noch folgendes Problem: Ich hab normalerweise über eBay verkauft unter Hinweis auf Privatverkauf ohne Gewährleistung. Das darf ich dann ja nicht mehr, oder? Heißt das also, dass ich eine Gewährleistung und eine Rückgaberecht einräumen muss, wenn ich die Teile über mein Gewerbe verkaufe?

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Ich hab normalerweise über eBay verkauft unter Hinweis auf Privatverkauf ohne Gewährleistung.
    "normalerweise", also schon etwas länger? Wenn ja wäre dies illegal gewesen, weil die Tätigkeit nachhaltig, also wiederkehrend, ausgeübt wurde und somit zwingend eine gewerbliche Tätigkeit vorgelegen hat.
    Als Gewerbetreibender muss man natürlich eine Gewährleistung und auch ein Rückgaberecht einräumen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    27
    Aber Gewährleistung auch für die verkauften betrieblichen Wirtschaftsgüter? Wie lange muss die sein?

    Edit: Der FAQ Beitrag bzgl. Widerrufs- und Rückgaberecht hab ich gelesen und der hat mir dafür auch sehr geholfen. Bei der Gewährleistung auf gebrauchte Güter stehe ich aber noch auf dem Schlauch...

    Edit2: Ich war so frei und hab ein neues Thema diesbzgl. eröffnet.
    Geändert von TimJim (25.07.2005 um 14:23 Uhr)

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51