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Thema: Anlage Ur

  1. #1
    TP-Junior
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    Anlage Ur

    Noch mal Hallo!

    Habe zwar auf mein erstes Thema keine Antworten erhalten, aber bin trozdem irgendwie zurecht gekommen.

    Bei der Ust-Erklärung kann man auf der 1 Seite ganz unten ankreuzen. ob man die Anlage UR befügt oder nicht. Wo von hängt es den ab, ab ich die Anlage beifügen muß oder nicht???

    Gruß Anja

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    davon, ob du was im ausland ver- oder eingekauft hast .. wenn ja, mußt du die ausfüllen, wenn nicht, denn nicht ..
    oder vielleicht sicherer: schau dir die anlage UR mal an und vergleich sie mit deinen ust-voranmeldungen .. wenn du felder findest, die gleich sind und in denen du auf einer deiner ust-va was ausgefüllt hast, dann brauchst du auch die anlage UR ..

    angaben ohne gewähr...

  3. #3
    TP-Junior
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    Danke für die antwort. Aber Ein- und Verkäufe im Ausland ist doch die Anlage Un wenn ich mich da jetzt nicht irre.

  4. #4
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    UN ist für im ausland ansässige unternehmer.. sagt mir zumindest das elster-formular^^

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