Hier ist aber dein bester Freund die Beweislastumkehr (6 Monate). D.h. in dieser Frist liegt die Beweislast bei dir, danach beim Kunden.Zitat von IHK Franfurt, Muster-AGB
Ich hab ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmerregelung) und möchte z.B. den gebrauchten Firmen-PC oder Komponenten davon über eBay verkaufen. Wie ich jetzt bereits schon erfahren habe, muss ich ein Widerrufsrecht einräumen. Wie sieht es aber mit der Gewährleistung aus. Muss ich diese einräumen und wenn ja wie lange?
Oftmals ist ja eine 2-jährige Gewährleistung üblich (bei Neuwaren), aber für den Verkauf von gebrauchten Waren gilt die doch hoffentlich nicht, oder? Wo ist das geregelt?
Danke.
Hier ist aber dein bester Freund die Beweislastumkehr (6 Monate). D.h. in dieser Frist liegt die Beweislast bei dir, danach beim Kunden.Zitat von IHK Franfurt, Muster-AGB
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)