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Thema: Gewährleistung beim Verkauf von betriebl. Wirtschaftsgütern

  1. #1
    TP-Junior TimJim macht alles soweit korrekt Avatar von TimJim
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    Gewährleistung beim Verkauf von betriebl. Wirtschaftsgütern

    Ich hab ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmerregelung) und möchte z.B. den gebrauchten Firmen-PC oder Komponenten davon über eBay verkaufen. Wie ich jetzt bereits schon erfahren habe, muss ich ein Widerrufsrecht einräumen. Wie sieht es aber mit der Gewährleistung aus. Muss ich diese einräumen und wenn ja wie lange?

    Oftmals ist ja eine 2-jährige Gewährleistung üblich (bei Neuwaren), aber für den Verkauf von gebrauchten Waren gilt die doch hoffentlich nicht, oder? Wo ist das geregelt?

    Danke.

  2. #2
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Zitat Zitat von IHK Franfurt, Muster-AGB
    Gewährleistungsfristen

    Bei Kauf- und Werkvertrag wurde die Gewährleistungsfrist ab dem 01.01.2002 auf 2 Jahre verlängert (vorher 6 Monate). Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

    Bewegliche Sachen außer Baumaterialien
    - neu:
    - Käufer ist Verbraucher: 2 Jahre
    - Käufer ist Unternehmer: 1 Jahr

    - gebraucht:
    - Käufer ist Verbraucher: 1 Jahr
    - Käufer ist Unternehmer: keine


    Baumaterialien (sofern eingebaut)
    - neu: 5 Jahre

    - gebraucht:
    - Käufer ist Verbraucher: 1 Jahr
    - Käufer ist Unternehmer: keine


    unbebaute Grundstücke: keine

    Bauwerke:
    - Neubau: 5 Jahre
    - Altbau: keine

    Ihre Aufgabe: Passen Sie Ihre AGB entsprechend an. Beachten Sie jedoch, dass beim Verbrauchsgüterkauf bei neuen Sachen es bei der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bleiben muss.
    Hier ist aber dein bester Freund die Beweislastumkehr (6 Monate). D.h. in dieser Frist liegt die Beweislast bei dir, danach beim Kunden.
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

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