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Thema: Setzen Kindergeld / Elterliche Mitversicherung nach Job wieder ein?

  1. #1
    TP-Junior megamanX macht alles soweit korrekt Avatar von megamanX
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    Setzen Kindergeld / Elterliche Mitversicherung nach Job wieder ein?

    Moin Leute,

    ich bin jetzt 19, habe mein Abitur gerade abgeschlossen und überlege nun, wie es weitergeht. Ich habe zwei Optionen: Einerseits könnte ich mit dem Studium anfangen, dann wäre ich bei meinen Eltern krankenversichert und bekäme weiter das Kindergeld.
    Andererseits hätte ich die Möglichkeit, an einer Universität ein (meinem geplanten Studium themenverwandtes) Praktikum zu machen. Bei diesem Praktikum würde ich aber evtl. deutlich mehr als 400 Euro verdienen.
    Meine Frage ist nun: Falls durch den Verdienst beim Praktikum das Kindergeld und der elterliche Versicherungsschutz aussetzen, würde beides wieder einsetzen, sobald das Praktikum beendet ist und ich mit dem Studium beginne? Das ist für meine Entscheidung ein Hauptkriterium.
    Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

    Gerrit
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  2. #2
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    Bei diesem Praktikum würde ich aber evtl. deutlich mehr als 400 Euro verdienen.
    Der Betrag hat aber nichts mit dem Kindergeld zu tun. Die Grenze liegt bei 7.680,- € zzgl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag i.H.v. 920,- € ergibt das 8.600,- EUR die Du verdienen kannst und trotzdem noch Kindergeld erhältst. Pro Monat wären das also ca. 715 EUR.
    Das Kindergeld würde im Falle des Falles aber wieder neu einsetzen aber dann nur auf Antrag sofern die Voraussetzungen wieder vorliegen (unter 27 Jahre, kein Bundi oder Zivi, 7680 EUR blablabla). Diese werden Jahr für Jahr aufs Neue geprüft. Mitlerweile können auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge von den Einkünften abgezogen werden und somit die Einkünfte und Bezüge mindern um letztlich unter die Grenze zu kommen.

    Bei der Versicherungsgeschichte kann ich nur soviel sagen, dass sofern eine Sozialversicherungspflicht besteht diese auch in Anspruch genommen werden muss. Ich denke mal, dass dies während des Studiums der Fall ist und somit würde auch wieder die Familienversicherung eintreten. Da bin ich mir aber nicht sicher, weil es auch nicht mein Fachgebiet ist.

    MfG
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    In der Krankenversicherung kannst Du auch wieder eintreten, jedoch nur bis 26. Danach musst Du Dich selber versichern. Im Falle von BAföG, würde sich das aber um die Versicherungpauschale erhöhen (meine es sind 52 oder 54€ p.M.).
    Gruß Mark

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  4. #4
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    Zitat Zitat von webcreate
    In der Krankenversicherung kannst Du auch wieder eintreten, jedoch nur bis 26. Danach musst Du Dich selber versichern. Im Falle von BAföG, würde sich das aber um die Versicherungpauschale erhöhen (meine es sind 52 oder 54€ p.M.).
    Meines Wissens hat das nichts mit Bafög zu tun. Wenn du älter als 26 Jahre alt bist und du deiner Krankenkasse plausibel machst das du studierst oder zur Schule gehst und du das auch hauptsächlich machst (also nebenher kein festes Gehalt beziehst) hast du Anspruch den Studententarif um 50 Euro zu nutzen. Egal ob du Bafög beziehst oder nicht.

    Zur ursprünglichen Frage: Ich war vier Jahre lang selbst versichert (3 Jahre Ausbildung, ein Jahr Zivildienst) und bin danach wieder völlig reibungslos in der Familienversicherung meines Vaters aufgenommen worden. Gleiches gilt für das Kindergeld: Habe eine Zeit lang keinen Anspruch darauf gehabt, nun hab ich es aber wieder ohne Probleme nach Antrag bekommen. Sollte also kein Thema sein.

  5. #5
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    ratze, schon richtig, wenn Du nicht mehr mitversichert bist, kommst Du als Student in diesen Tarif, der ist auch bei jeder KK gleich, da es eine gesetzliche Vorgabe für Studenten ist.
    Mein Hinweis bezog sich darauf, dass man das beim Bezug von BAföG dem Amt mitteilen sollte, da man dann einen Versicherungszuschuß für Selbstversicherte erhält. Und dieser war bei mir nunmal in der Höhe des Beitrages.
    Gruß Mark

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  6. #6
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Zitat Zitat von webcreate
    Mein Hinweis bezog sich darauf, dass man das beim Bezug von BAföG dem Amt mitteilen sollte, da man dann einen Versicherungszuschuß für Selbstversicherte erhält. Und dieser war bei mir nunmal in der Höhe des Beitrages.
    Oh, das ist interessant... wußte gar nicht, daß das beim Bafög berücksichtigt wird. Danke für den Hinweis, wieder was gelernt!

  7. #7
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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