Mitwirkungspflichten habe ich definiert, jedoch ohne den Zusatz "Zahlung bei Nichtmitwirkung".
Ich habe es so geregelt, dass nach Konzepterstellung (dazu benötigt man ja noch keine Kundendaten) und dessen Abnahme einen Teilbetrag bis zu 40% der Auftragssumme erhoben werden darf.
Weitere Abschlagszahlungen können nach Absprache für weitere Teilleistungen ebenfalls erhoben werden.
Sollte nun ein Kunde ins "Stocken" kommen, rechne ich bis zur geleisteten Tätigkeit ab und warte dann
Mit dieser Art fahre ich ganz gut, da ein Kunde selten den Betrag X zahlt und dann nichts davon hat![]()


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