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Thema: § Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. #1
    TP-Junior tob! macht alles soweit korrekt
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    § Mitwirkungspflicht des Kunden

    Hallo ihr Träumer ,

    die Fragen richten sich eher an die (Web)-Designer oder andere, die projektbezogene arbeit leisten (aber jeder ist willkommen sein Wissen zu teilen):
    Habt Ihr in euren AGB eine Paragraphen, der eine Mitwirkungspflicht seitens des Kunden regelt?
    Also einen Paragraphen, der den Kunden verpflichtet euch entsprechendes Material (Texte, Bilder etc.), auf das Ihr angewiesen seit, zukommen zu lassen und seine Wünsche, Ideen oder Vorstellungen offen darlegt (z.B. bei Logo-Design, Webdesign etc.) um das Projekt auch fertigstellen zu können.

    Wenn Ihr solch einen Paragraphen benutzt, steht dann auch drinn wie Ihr euch die bis dahin geleistete Arbeit bezahlen/entschädigen lasst, falls ein Projekt scheitert mangels "Zubuttern" des Kunden.
    Ich denke zwar, dass ein Kunde, der einen Auftrag erteilt auch daran interessiert ist ihn schnellstmöglich über die Bühne zu bringen, aber man weiß ja nie... Und dann hat man vielleicht Stunden gearbeitet und die Sache "verläuft so im Sand".

    Danke schonmal im Voraus

  2. #2
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Mitwirkungspflichten habe ich definiert, jedoch ohne den Zusatz "Zahlung bei Nichtmitwirkung".
    Ich habe es so geregelt, dass nach Konzepterstellung (dazu benötigt man ja noch keine Kundendaten) und dessen Abnahme einen Teilbetrag bis zu 40% der Auftragssumme erhoben werden darf.
    Weitere Abschlagszahlungen können nach Absprache für weitere Teilleistungen ebenfalls erhoben werden.
    Sollte nun ein Kunde ins "Stocken" kommen, rechne ich bis zur geleisteten Tätigkeit ab und warte dann
    Mit dieser Art fahre ich ganz gut, da ein Kunde selten den Betrag X zahlt und dann nichts davon hat
    Gruß Mark

    webcreate IT SOLUTIONS
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  3. #3
    TP-Veteran fettmme bringt sich richtig ein fettmme bringt sich richtig ein Avatar von fettmme
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    Machen wir fast genauso. Projekte über 2k € berechnen wir in der Regel mit 40,40,20 ab.

    40% bei Auftragserteilung
    40% bei Fertigstellung
    ( an dieser Stelle hat der Kunde Zeit für die finalen Änderungswünsche )
    20 % bei Auftragsabnahmen

    Bei Projekten unter 2000 € entscheide ich von Fall zu Fall. Bei manchen Kunden fordern wir den gesamten Betrag bei Auftragserteilung, bei manchen den gesamten Betrag nach Abnahme.

    Gerade größere Firmen zögern die Zahlung gerne so weit wie möglich raus. Deshalb haben wir in unseren Verträgen auch geregelt, das der Kunde die Pflicht hat, den Auftrag abzunehmen.
    class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
    public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
    http://www.thedailywtf.com/

  4. #4
    TP-Junior tob! macht alles soweit korrekt
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    Danke

    So ähnlich habe ich mir das auch vorgstellt.
    Denn ein Kunde wird wohl kaum x % schon bezahlen und dann das Projekt "schleifen lassen".

    Muss auch sagen, dass ich eure Vorgehensweisen diesbezüglich sehr fair gegenüber eurem Kunde finde und Ihr euch aber schonmal ein Teil eurer geleisteten Arbeit bezahlen lasst.

    Stellt Ihr euren Kunden dann auch mehrere Rechnungen? Hat dann ein Projekt z.B. 3 Rechnungen in eurer Buchhaltung?

  5. #5
    TP-Specialist PeterBrand hilft, wo's geht PeterBrand hilft, wo's geht PeterBrand hilft, wo's geht Avatar von PeterBrand
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    Wir verrechnen im Normalfall auch:
    50% bei Projektstart
    50% nach Fertigstellung/Abnahme

    Und das auch wenn´s kleiner als 2K ist, da es auch bei kleineren Kunden ihrer Budgetplanung entgegenkommen soll. (so folgt die 2. Rechnung auch immer erst im Folgenmonat, auch wenn das Projekt vielleich schon vorher abgeschlossen ist).

    Bei größeren Projekten auch 35%/35%/30%.

    Wir schreiben dann auch 3 verschiedene Rechnungen.
    Freedom for Mars!


  6. #6
    TP-Veteran walter hilft, wo's geht walter hilft, wo's geht walter hilft, wo's geht Avatar von walter
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    Also ich habs auch im Vertrag, aber nicht so ausführlich. Also nicht mit Folgen bei Nichtmitwirkung oder so.
    Aber wenn der Kunde diesen Vertragspunkt nicht erfüllen würde, würde halt erst mal ein Stopp eingelegt werden.

    Ist aber noch nie passiert bei mir.

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