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Thema: Über Markenanmeldung an .de-Domain "rankommen"

  1. #1
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Über Markenanmeldung an .de-Domain "rankommen"

    Hallo an alle Domain- und Markenexperten.

    Meine Frage bezieht sich auf gleich 2 Fälle.

    Fall 1: ein kunde von mir hat damals, als er sein geschäft eröffnet hat, die domain und website über einen bekannten registrieren und erstellen lassen. dieser hat die domain(s) auf seinen eigenen namen angemeldet und nicht auf den meines kunden. nun haben die beiden stress und der bekannte weigert sich die domain umschreiben zu lassen auf meinen kunden.

    kann mein kunde über den weg einer markenanmeldung und darauf folgender klage an die domain herankommen? immerhin ist es "sein name". und nur er benutzt diesen namen in deutschland.

    --------------

    Fall 2: ein weiterer Kunde möchte eine firma aufmachen/projekt starten und hat sich einen namen ausgesucht. dieser name wird allerdings schon verwendet als .de-domain-name ist aber nicht als marke angemeldet. allerdings hat der domainname keinen bezug zum namen der firma/vereinigung die die domain zzt nutzt. es besteht zwar ein inhaltlicher bezug zum geschäftsfeld, aber wie gesagt, der name ist ein ganz anderer und die domain kommt nicht einmal in teilen im firmennamen vor.
    besteht die möglichkeit den markennamen schützen zu lassen und dann die domain einzufordern. sei es über den netten weg (einfache aufforderung wegen markenrecht) oder über den harten weg einer klage.

    ich frage mich aber, ob hier sowas wie ein gewohnheitsrecht wirken könnte, da die domain seit gut 3 jahren benutzt wird.

    vielen vielen dank im voraus
    Geändert von bobelle (27.07.2005 um 15:51 Uhr)

  2. #2
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    hat keiner der experten einen tipp?

  3. #3
    Compuu
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    Also, Fall 1 ist klar. Dein Kunde hat das Vorrecht an der Domain, da dieser deinem Bekannten den Auftrag zur registrierung gegeben hat. Dieser MUSS die Domain umschreiben, andernfalls gehts halt vor gericht, und da sieht dein Bekannter dann alt aus!

    Fall 2: Hier gilt wer zu erst malt, hat gewonnen (oder wie das heisst.) Hier könnt Ihr den Domain namen nicht einfach bekommen. Denn dann könnte ja jeder im Nachhinein auf irgendwelche Domainnamen ne Marke anmelden und diese abgreifen. Hier sehe ich für Euch leider keine Chance.

    Diese Aussagen sind aber nicht rechtskräftig.

  4. #4
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    fall 1: es ist nicht mein bekannter sondern sein bekannter, aber ist auch unerheblich

    fall 2: heißt es nicht markenrecht vor domainrecht?

  5. #5
    TP-Senior overflood macht alles soweit korrekt Avatar von overflood
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    und wenn er ein patent anmeldet, kann er glaube ich eh machen was er will...

  6. #6
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    ein patent?

  7. #7
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    Er kann sein Konzept oder den Namen doch glaube patentieren lassen und somit auch im nachhinein jeden der diesen Namen benutzt zur Kasse bitten, wenn er diesen Namen weiter in diesem Zusammenhang verwendet..

    Ohne gewehr

  8. #8
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    wenn schon, dann eine marke. und darum gehts auch. ein patent hat damit gar nichts zu tun. außerdem (verbessert mich wenns nicht stimmt), haben patente nichts mit markennamen, sondern mit erfindungen zu tun und zu jedem patent müsste man zusätzlich eine marke anmelden (wenn man einen namen schützen will), denn die gibt es nicht einfach so zum pantent dazu.

  9. #9
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    sind die experten nun aus dem urlaub zurück?

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