Moin
Doch, ich will zuerst draufhauen.bitte nicht erschlagen, es geht schon wieder um einen Privat-PKW.Siehe meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht und dort irgendwo müssten ein paar Seiten sein, die das Thema bis zum Erbrechen behandeln.
Richtig, notwendiges PrivatvermögenWenn ich einen Privat-PKW bis höchstens 10% betrieblich nutze, wird er im Privatvermögen belassen.
Richtig, gewillkürtes Betriebsvermögen.Ist es richtig, dass wenn ich einen Privat-PKW von 10 bis 50% betrieblich nutze, habe ich ein Wahlrecht, ob ich ihn ins Betriebsvermögen übernehme oder im Privatvermögen belasse?
Jupp2. Wenn der PKW im Privatvermögen belassen wird, habe ich zwei Möglichkeiten: a) die betrieblichen Fahrten pauschal mit 30 Cent pro km absetzen, b) die tatsächlichen Kosten absetzen. Die 1%-Regelung kann nur dann angewendet werden, wenn der PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet wird? Stimmt das?
Ein Fahrtenbuch brauchst Du nicht führen, jedoch einen Nachweis für die betrieblich gefahrenen Kilometer solltest Du erbringen können von daher sind die Privatfahrten nicht aufzuzeichnen. Erst wenn Du die tatsächlichen Kosten absetzen möchtest benötigst Du ein Fahrtenbuch, wo dann auch die Privatfahrten eingetragen werden müssen.3. Wenn ich die betrieblichen Fahrten pauschal mit 30 Cent pro gefahrenen km absetze, muss ich ein Fahrtenbuch führen. Müssen die Privatfahrten auch gesondert aufgezeichnet werden?
Das sind Betriebsausgaben. Richtig. Nachweisen kann man das dann wenn der Fall eingetreten ist.4. Wenn mir mit dem Privat-PKW auf der betrieblichen Fahrt ein Unfall passiert, kann ich die Unfallkosten absetzen. Wie wird das nachgewiesen?
In meinen Augen zählt das wirtschaftliche Eigentum i.S.v. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO und somit können auch dann die Kosten abgesetzt werden. Ich würde hier aber trotzdem etwas mit der zivilrechtlichen Eigentümer schriftlich aufzeichnen.Kann ich die oben erwähnten Kosten auch dann absetzen, wenn das Fahrzeug nicht auf meinen Namen zugelassen ist?
MfG
Sven


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