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29.07.2005, 14:52
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Betrieblich genutzter Privat PKW
Hallo zusammen,
bitte nicht erschlagen, es geht schon wieder um einen Privat-PKW.
Ich habe letzte Zeit viel gelesen, auch in diesem Forum. Es geht aber fast immer um einen Firmenwagen, der privat genutzt wird. Auch in meinem schlauen Buch "Steuer 2005 für Unternehmer" ist nur ein kleiner Absatz dem Privat-PKW gewidmet.
1. Wenn ich einen Privat-PKW bis höchstens 10% betrieblich nutze, wird er im Privatvermögen belassen. Ist es richtig, dass wenn ich einen Privat-PKW von 10 bis 50% betrieblich nutze, habe ich ein Wahlrecht, ob ich ihn ins Betriebsvermögen übernehme oder im Privatvermögen belasse?
2. Wenn der PKW im Privatvermögen belassen wird, habe ich zwei Möglichkeiten: a) die betrieblichen Fahrten pauschal mit 30 Cent pro km absetzen, b) die tatsächlichen Kosten absetzen. Die 1%-Regelung kann nur dann angewendet werden, wenn der PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet wird? Stimmt das?
3. Wenn ich die betrieblichen Fahrten pauschal mit 30 Cent pro gefahrenen km absetze, muss ich ein Fahrtenbuch führen. Müssen die Privatfahrten auch gesondert aufgezeichnet werden?
4. Wenn mir mit dem Privat-PKW auf der betrieblichen Fahrt ein Unfall passiert, kann ich die Unfallkosten absetzen. Wie wird das nachgewiesen?
5. Kann ich die oben erwähnten Kosten auch dann absetzen, wenn das Fahrzeug nicht auf meinen Namen zugelassen ist? In meinem Fall ist der Halter meine Mutter, die Versicherung läuft aber auf mich. Falls nicht, was kann man in diesem Fall tun, außer das Auto auf meinen Namen umzumelden?
So, ich hoffe das war jetzt nicht zu viel. Für die kurzen Antworten wäre ich super dankbar.
Gruß, Arlekino
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29.07.2005, 15:11
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Moin
Zitat:
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bitte nicht erschlagen, es geht schon wieder um einen Privat-PKW.
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Doch, ich will zuerst draufhauen.  Siehe meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht und dort irgendwo müssten ein paar Seiten sein, die das Thema bis zum Erbrechen behandeln.
Zitat:
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Wenn ich einen Privat-PKW bis höchstens 10% betrieblich nutze, wird er im Privatvermögen belassen.
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Richtig, notwendiges Privatvermögen
Zitat:
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Ist es richtig, dass wenn ich einen Privat-PKW von 10 bis 50% betrieblich nutze, habe ich ein Wahlrecht, ob ich ihn ins Betriebsvermögen übernehme oder im Privatvermögen belasse?
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Richtig, gewillkürtes Betriebsvermögen.
Zitat:
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2. Wenn der PKW im Privatvermögen belassen wird, habe ich zwei Möglichkeiten: a) die betrieblichen Fahrten pauschal mit 30 Cent pro km absetzen, b) die tatsächlichen Kosten absetzen. Die 1%-Regelung kann nur dann angewendet werden, wenn der PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet wird? Stimmt das?
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Jupp
Zitat:
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3. Wenn ich die betrieblichen Fahrten pauschal mit 30 Cent pro gefahrenen km absetze, muss ich ein Fahrtenbuch führen. Müssen die Privatfahrten auch gesondert aufgezeichnet werden?
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Ein Fahrtenbuch brauchst Du nicht führen, jedoch einen Nachweis für die betrieblich gefahrenen Kilometer solltest Du erbringen können von daher sind die Privatfahrten nicht aufzuzeichnen. Erst wenn Du die tatsächlichen Kosten absetzen möchtest benötigst Du ein Fahrtenbuch, wo dann auch die Privatfahrten eingetragen werden müssen.
Zitat:
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4. Wenn mir mit dem Privat-PKW auf der betrieblichen Fahrt ein Unfall passiert, kann ich die Unfallkosten absetzen. Wie wird das nachgewiesen?
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Das sind Betriebsausgaben. Richtig. Nachweisen kann man das dann wenn der Fall eingetreten ist.
Zitat:
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Kann ich die oben erwähnten Kosten auch dann absetzen, wenn das Fahrzeug nicht auf meinen Namen zugelassen ist?
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In meinen Augen zählt das wirtschaftliche Eigentum i.S.v. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO und somit können auch dann die Kosten abgesetzt werden. Ich würde hier aber trotzdem etwas mit der zivilrechtlichen Eigentümer schriftlich aufzeichnen.
MfG
Sven
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29.07.2005, 15:45
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#3
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Doch, ich will zuerst draufhauen.
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Hey, aber nicht so kräftig
Zitat:
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dort irgendwo müssten ein paar Seiten sein, die das Thema bis zum Erbrechen behandeln.
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Glaub mir das bitte, die Seiten habe ich durchgelesen, habe die meisten sogar auf meinem PC gespeichert. Leider konnte ich keine direkten Antworten auf meine Fragen finden.
Zitat:
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Nachweisen kann man das dann wenn der Fall eingetreten ist.
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Das ist mir schon klar. Sorry, habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meinte, ob das auf der betrieblichen oder privaten Fahrt passiert ist.
Zitat:
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jedoch einen Nachweis für die betrieblich gefahrenen Kilometer solltest Du erbringen können
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Einfach die betrieblichen Fahrten aufzeichnen? Gibt es eine Vorlage dafür oder kann ich das so machen, wie es mir gefällt? Was genau muss ich aufzeichnen?
Abfahrt - Datum / Ort / Zeit / km-Stand
Ankunft - Datum / Ort / Zeit / km-Stand
Grund der Fahrt
Zitat:
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Ich würde hier aber trotzdem etwas mit der zivilrechtlichen Eigentümer schriftlich aufzeichnen.
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Hm... nix verstehen. So eine Art Erklärung, dass der Eigentümer mir das Fahrzeug für die betrieblichen Fahrten überlassen hat? Entgeltlich oder unentgeltlich?
Ich weiß, es ist nicht einfach mit mir, aber ich möchte das alles gerne verstehen, auch wenn ich später vielleicht einen Stb dafür habe.
Gruß, Arlekino
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29.07.2005, 16:09
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Leider konnte ich keine direkten Antworten auf meine Fragen finden.
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Ach ja? Was ist denn das hier ganz am Anfang?
Zitat:
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Sorry, habe mich etwas unglücklich ausgedrückt.
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Das war schon richtig ausgedrückt, ich will da nur keine Antwort drauf geben.
Zitat:
Abfahrt - Datum / Ort / Zeit / km-Stand
Ankunft - Datum / Ort / Zeit / km-Stand
Grund der Fahrt
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Genau so würde ich dies auch machen, da man anhand dieser Angaben auch noch etwas anderes entnehmen kann, dass sich nicht unbedingt nur auf die Kfz-Nutzung beschränkt. Verpflegungsmehraufwendungen, mehr sag' ich nicht
zivilrechtlicher Eigentümer, klar? § 903 BGB
wirtschaftlicher Eigentümer, klar? § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO also, derjenige, der das Ding tatsächlich nutzt.
Zitat:
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So eine Art Erklärung, dass der Eigentümer mir das Fahrzeug für die betrieblichen Fahrten überlassen hat? Entgeltlich oder unentgeltlich?
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Hiermit erkläre ich xxxx: Person xx darf meinen PKW für betriebliche Fahrten nutzen.
MfG
Sven
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29.07.2005, 16:48
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#5
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Hi und der nächste große DANK von mir!
Zitat:
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Ach ja? Was ist denn das hier ganz am Anfang?
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Und das habe ich auch gelesen und auch alles verstanden, was da steht. Aber das mit Nachweisen von Unfallkosten oder dem anderen Besitzer steht auch da nicht, oder steht das irgendwo zwischen den Zeilen?
Zitat:
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Verpflegungsmehraufwendungen, mehr sag' ich nicht
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Mir ist schon klar, was das ist. Ist sehr gut in meinem Buch beschrieben
Sind die Anforderungen an den Nachweis, den Du angesprochen hast genau so streng, wie an ein Fahrtenbuch? Ich meine damit, dass die Aufzeichnungen handschriftlich geführt werden müssen, und wenn elektronisch, dann müssen nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sein? Sorry, aber wenn das der Fall ist, wo ist dann der Unterschied zwischen einem Fahrtenbuch und einem einfachen Nachweis der gefahrenen Kilometer, außer dass die Privatfahrten nicht aufgezeichnet werden müssen? Unterscheiden sie sich inhaltlich? Ich glaube, dass ich den Begriff "Fahrtenbucht" nicht ganz richtig verstehe. Wie führe ich diesen Nachweis?
So, das wäre dann die letzte Frage für heute.
Gruß, Arlekino
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29.07.2005, 17:33
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Aber das mit Nachweisen von Unfallkosten oder dem anderen Besitzer steht auch da nicht, oder steht das irgendwo zwischen den Zeilen?
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Dann solltest Du aber noch einmal die Forumsuche benutzen. Nach dem dritten Suchlauf hatte ich zumindest etwas, dass den unterschiedlichen Besitzer betraf.
Zitat:
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Sind die Anforderungen an den Nachweis, den Du angesprochen hast genau so streng, wie an ein Fahrtenbuch? Ich meine damit, dass die Aufzeichnungen handschriftlich geführt werden müssen, und wenn elektronisch, dann müssen nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sein?
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Nein. So streng ist das nicht. Prinzipiell ist das Fahrtenbuch ja nicht notwendig. Es ist aber sinnvoll es zu führen, weil man dadurch den Nachweis für die Verpflegungsmehraufwendungen erbringt, zumal die Abwesenheitszeiten dokumentiert werden.
Ich würde auch einfach mal beim zuständigen Bearbeiter im Finanzamt anrufen inwieweit diesem die Aufzeichnungen für die Reisekosten genügen.
MfG
Sven
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29.07.2005, 17:53
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#7
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Ein fettes MERCI.
Du hast mir schon wieder super geholfen. Die Forumsuche habe ich natürlich benutzt. Ich habe gesucht, gesucht und gesucht, bis meine Augen nicht mehr mitgemacht haben, und z.B. das >>> hier <<< gefunden. Hat mir aber nicht wirklich geholfen, eher etwas verwirrt. War aber auch nicht ganz mein Fall... vermute ich mal.
Gruß, Arlekino
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29.07.2005, 18:07
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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29.07.2005, 18:17
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#9
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Danke! Den habe ich leider nicht gefinden. Der Beitrag hätte paar meine Fragen beantwortet. Muss wohl noch lernen, die Forumsuche zu nutzen 
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04.09.2005, 10:54
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#10
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Hallo zusammen,
habe noch eine Frage zu dem Thema. Reicht es, wenn ich die Kilometerkosten nur einmal beim Jahresabschluss verbuche? Ich muss es doch nicht monatlich machen, oder?
Gruß, Arlekino
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04.09.2005, 12:24
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Soweit ich weiß wird das in der Praxis auch so gemacht.
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04.09.2005, 13:09
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#12
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TP-Member
Registriert seit: May 2005
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Soweit ich weiß wird das in der Praxis auch so gemacht.
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Damit meinst Du "Jahresabschluss"?
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04.09.2005, 15:28
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ja, die Buchungen werden beim Jahresabschluss gemacht.
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