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Thema: Was sind Sonderbetriebsausgaben bzw. einnahmen?

  1. #1
    TP-Junior VMueller macht alles soweit korrekt
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    Was sind Sonderbetriebsausgaben bzw. einnahmen?

    Hallo.

    Wollte mal Fragen was man unter Sonderbetriebsausgaben / einnahmen versteht. Müssen ja auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (einer GbR) aufgeführt werden.

    Dann kann vielleicht auch jemand sagen, was ich bei Gesellschafter-Funktion eintragen muss. Einfach beide Gesellschafter "Komplementär" - oder geht das gar nicht?

    Habe nach der Gewerbeanmeldung vom FA einen falschen Bogen bekommen. Darauf hatte ich mit dem Beamten telefoniert. Er hat mir erklärt, dass wir nur einen "Bogen zur steuerlichen Erfassung - Gründung von Personengesellschaften" ausfüllen müssen (GbR mit 2 Gesellschaftern) - und mehr nicht. Ist es richtig?

    Werde da heute nochmal anrufen - aber wollte mich ein wenig vorab informieren.

  2. #2
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Wir haben nur einen Bogen bekommen und ausgefüllt ("Bogen zur steuerlichen Erfassung - Gründung von Personengesellschaften").
    Dazu musste der Gesellschaftsvertrag beigelegt werden.

    Sonderbetriebsausgaben / einnahmen haben wir ausgelassen, da wir zu dem Zeitpunkt noch keine hatten. Aber vorsicht beim Gewinn schätzen. Übertreibt es da nicht, sonst werden gleich IHK Beiträge usw. fällig.
    Bei Gesellschafter-Funktion haben wir für beide einfach Geschäftsführer eingetragen. Ich weiß nicht ob Komplementär da passt, Kommanditisten gibts ja bei einer GbR sowieso nicht.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wollte mal Fragen was man unter Sonderbetriebsausgaben / einnahmen versteht.
    Das könnte ein bisschen länger dauern

    "Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sind die Einnahmen und Ausgaben, die durch die Beteiligung an einer Personengesellschaft veranlasst sind."
    Alles klar???? ..... Nö

    Ziel ist es die Personengesellschaft in der Besteuerung einem Einzelunternehmen gleichzustellen.

    Beispiel: Der Gesellschafter A vermietet ein Grundstück für 1000 EUR monatlich an die ABC GbR, an der er beteiligt ist.

    Die Gesellschaft bucht die Mietaufwendungen als Aufwand und mindert somit den Gewinn, der letztlich an die Gesellschafter verteilt wird. Beim Einzelunternehmen würde dies nicht möglich sein, weil hier lediglich eine Person vorliegt und in dem obigen Fall 2 Personen (GbR und A). Er könnte keine Mietaufwendungen geltend machen. Dies wäre jedoch ungerecht gegenüber einem Einzelunternehmer und somit fügt man eine zweite Gewinnermittlung ein. Nämlich das Sonderbetriebsvermögen.
    Das Grundstück stellt dann nicht mehr Privatvermögen dar, sondern Sonderbetriebsvermögen und die mit der Vermietung im Zusammenhang stehenden Pachteinnahmen stellen Sonderbetriebseinnahmen dar. Es ergibt sich folglich ein Gewinn.
    Bei der endgültigen Gewinnermittlung (sogenannte additive Gewinnermittlung) werden beide Gewinnermittlungen zusammengezählt und somit gleicht sich der Aufwand bei der GbR mit dem Ertrag aus dem Sonderbetriebsvermögen aus und somit wird die GbR steuerlich gleichbehandelt wie ein Einzelunternehmen.

    Dann kann vielleicht auch jemand sagen, was ich bei Gesellschafter-Funktion eintragen muss.
    Komplementär geht sicherlich nicht (nur bei einer KG bzw. GmbH & Co. KG). Einfach Geschäftsführer reicht aus oder wenn dies nicht der Fall ist offen lassen.

    Habe nach der Gewerbeanmeldung vom FA einen falschen Bogen bekommen. Darauf hatte ich mit dem Beamten telefoniert. Er hat mir erklärt, dass wir nur einen "Bogen zur steuerlichen Erfassung - Gründung von Personengesellschaften" ausfüllen müssen (GbR mit 2 Gesellschaftern) - und mehr nicht. Ist es richtig?
    Das ist richtig. Es muss aber jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt abgeben.

    Dazu musste der Gesellschaftsvertrag beigelegt werden.
    Richtig

    Übertreibt es da nicht, sonst werden gleich IHK Beiträge usw. fällig.
    Und evtl. setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest.
    Geändert von SvenWeb (04.08.2005 um 17:49 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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