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Schwarze Listen
Hi!
In einem Forum war gerade die Frage aufgekommen, ob das führen einer Schwarzen Liste, also einer Liste auf der säumige Zahler verzeichnet sind (mit Namen und Adresse), die auch öffentlich Einsehbar ist, überhaupt zulässig ist.
Ich hab schon ein weilchen Gegoogelt (interessehalber) und nichts wirklich aussagekräftiges gefunden.
Meiner Meinung nach würde es doch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen..
Und bevor jetzt jemand spekuliert, nein, es betrifft mich nicht, ich frag nur aus interesse..
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