Deine Ausführungen sind etwas mager um eine Vernüftige Antwort geben zu können..... Was für eine Steuernachzahlung ? (vom gesetzten Zahlungsziehl her wird es wohl Umsatzsteuer sein) Hast Du einen Bescheid bekommen oder nur eine Mitteilung ?
Wenn Du einen Umsatzsteuerbescheid bekommen hast, wovon ich an dieser Stelle ausgehe, solltest Du ihn mit Deiner eingereichten Umsatzsteuererklärung vergleichen (Dort hast Du die Nachzahlung zuvor ja selbst berechnet). Überprüfe Deine Angaben die Du in der USt Erklärung gemacht hast und wenn Du dort fehler findest bzw. das Finanzamt einen Fehler gemacht hast kannst Du natürlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich Einspruch einlegen. Eventuell reicht auch schon ein Anruf beim Finanzamt.
Was eine Stundung / Ratenzahlung betrifft so wird die Umsatzsteuer grundsätzlich nicht gestundet, da dies Geld ist was dem Steuerpflichtigen eigentlich nicht gehört und auch Wirtschaftlich nie zur Verfügung gestanden hat. Kannst Du aber nachweisen das eine Zahlung des Betrages für Dich eine besondere Härte darstellt kann auch die Umsatzsteuer in Außnahmefällen gestundet und in Raten gezahlt werden. Hier würde ich zuerst einen Anruf beim Finanzamt empfehlen, da die Beträge auch nicht all zu hoch sind. Wenn Du auf Nr. sicher gehen möchtest solltest Du einen Steuerberater aufsuchen, der wird bestimmt was für Dich regeln können.
Frechdachs


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