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Thema: iPod als Betriebsausgabe möglich?

  1. #1
    TP-Senior Tronix macht alles soweit korrekt Avatar von Tronix
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    iPod als Betriebsausgabe möglich?

    Hallo,

    ich möchte mir für meinen Arbeitsplatz einen iPod kaufen damit ich Musik hören kann, wenn ich allein im Büro sitze. Privat brauche ich ihn aber nicht.

    Kann ich Ihn als Betriebsausgabe verbuchen zwecks Vorsteuer? Oder macht da das Finanzamt nicht mit?

    MfG

  2. #2
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    Vergiss es. Das ist dein ganz privates Vergnügen.

  3. #3
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    Kommt IMO ganz auf den Verwendungszweck an. Und da er wohl auch als mobile Festplatte anzusehen ist, spricht nichts dagegen ihn auch als solches
    abzusetzen. Also nicht gleich aufgeben.
    AFAIK ist die PlayStation2 steuerrechtlich auch ein Computer.

    Grüße

  4. #4
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    Moin

    Man kauft sich auch einen iPOD um ihn dann als Festplatte zu nutzen.
    Erklär dies mal dem Betriebsprüfer. Ich würde ihn dann auf jeden Fall streichen.

    Das gleiche gilt auch für die Playstation, auch wenn man das Ding so wie du sagst als Computer ansehen könnte.

    MfG
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
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    Fällt eine solche eigenmächtige „Dehnung“ des Steuerrechts auf kannst du dich auf eine sehr genaue Betriebsprüfung gefasst machen.

  6. #6
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    Ich denke, wieviel man für die Funktionalität einer externen Wechselplatte ausgibt, ist jedem selbst überlassen. Und wenn das Ding dann noch Musik abspielen kann und von Apple (->Compuerhersteller) ist; die benötigte Funktionalität steht doch im Vordergrund.
    Das noch zur Playstation: http://www.pcwelt.de/news/discounter/10374/
    Habe ähnliches mal bei Heise gelesen, bin aber nun nicht mehr sicher ob sie es wirklich durchbekommen haben... Steckt man das LinuxDev-Kit dran ist es ein Computer.

    Grüße

  7. #7
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    Ich denke, wieviel man für die Funktionalität einer externen Wechselplatte ausgibt, ist jedem selbst überlassen.
    Richtig. Hier spielt jedoch die private Nutzung eine nicht unwesentliche Bedeutung, da das Gerät darauf ausgelegt ist Musik zu hören. Ich würde das ähnlich sehen wie mit dem Bänker bzw. Versicherungsmakler und dessen Anzug. Diesen kann er ja auch nicht absetzen, obwohl er ihn beruflich nutzt weil der Gegenstand darauf ausgelegt ist dem privaten Bereich zu dienen. Die einzige Person, die ihren Anzug als Betriebsausgabe absetzen kann ist der Bestattungsunternehmer. Wäre ja auch irgendwo komisch, wenn man abends in die Oper gehen würde und neben einem sitzt jemand der morgens ...

    Insgesamt wäre es jedoch eine Sache in der man sich mit dem Finanzamt streiten könnte, wobei wie gesagt ich auf geringe Erfolgschancen tippe.

    Aber wir wollen ja sowieso wahrheitsgemäße Angaben machen und da Tronix mit dem iPOD nur Musik hört und dies privat ist kann er das Gerät nicht als Betriebsausgabe geltend machen

    Das mit der Playstation hat mich interessiert. Meine SIS-Datenbank spuckt mir unter dem Stichwort "Playstation" ein EuGH-Urteil vom 30.09.2003 aus. Demnach hat Sony das Verfahren gewonnen. In diesem Verfahren ging es aber nicht darum ob die PS2 ein Computer ist, sondern ob sie in eine bestimmte Nomenklautur eingestuft werden kann, die für die zollrechtliche Beurteilung maßgebend ist.
    Ich hab das Urteil mal angehängt; ganz schön langer Text

    LinuxDev-Kit
    ?? .... ????? Linux_wasfür'nkittel!!!

    MfG
    Sven
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  8. #8
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    Nun ja: wenn er den iPod vorrangig für Musik nutzt ist er nicht abzusetzen - da muss ich Dir natürlich recht geben.

    Diesen Artikel von Heise zum Theme Linux-Kit und PS2-Computer hätt' ich noch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/27675 Auch hier muss dann die Nutzung als Betriebsmittel im Fordergrund stehen wenn man die Kosten als betriebsausgabe absetzen möchte.
    Das Urteil les' ich mir vielleicht später mal durch , eine kleine Zusammenfassung gibt es hier.

    Grüße

  9. #9
    TP-Supporter Sebi ist auf einem guten Weg Avatar von Sebi
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    Aber der iPod bietet doch auch eine relativ günstige Möglichkeit ihn als Image-Tank zu benutzen. Wenn ich nun Fotograf oder ähnliches bin, dann verstehe ich nicht wieso ich den nicht absetzen könnte. Das ist ja nun wirklich nicht so abwegig.

  10. #10
    TP-Senior Billahonk ist auf einem guten Weg Avatar von Billahonk
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    Was ist denn z.B. wenn ich Inhaber einer kleinen Agentur wäre (sagen wir mal 10 Mann) und ich biete meinen Angestellten einen Entertainment Raum zum Entspannen zwischendurch oder nach dem Feierabend an. Wieso sollte ich hierfür keine PS kaufen und absetzen können?
    modern life is rubbish

  11. #11
    TP-Specialist oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User oliveramberg lebt für das TP und seine User Avatar von oliveramberg
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    Versuch doch einfach mal eine iPod-Applikation zu proggen. Dafür brauchst Du schliesslich ein Testgerät. Schade, dann wenn nix aus dem Prog wird

  12. #12
    TP-Specialist designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht Avatar von designfanatiker
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    Fazit: Wenn man halbwegs von einer geschäftlichen Nutzung ausgehen kann sollte es kein Problem sein einen iPod als Betriebsausgabe zu verbuchen.

  13. #13
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Vielleicht mal grundsätzliches:

    alle Kosten die betrieblich veranlasst sind, sind Betriebsausgaben.

    Wenn Ihr nun nachweisen könnt, dass der IPod betrieblich genutzt wird, dann wird der Betriebsprüfer nichts dagegen einzuwenden haben. Nur diesen Nachweis zu führen wird sicher nicht gerade leicht sein.

    Aber der IPod könnte z.B. bei Musikern, Produzenten oder ähnliches als Betriebsausgabe anerkannt werden, genauso bei demjenigen, der z.B. mit Klingeltönen handelt oder so. Wenn es also beruflich erforderlich ist, MP3-Dateien abspielen zu müssen, dann sehe ich gute Chancen. Im übrigen kann der Architekt z.B. seine tolle Kameraausrüstung auch absetzen, diese wird ja zur Dokumentation seiner Arbeit benötigt.

    Also, seid ein wenig kreativ, dann wird es schon klappen. Ausserdem, wann bekommen die Kleinstbetriebe schonmal eine BP??? Alle Jubeljahre vielleicht mal und bis dahin ist der IPod längst abgesetzt

  14. #14
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    die gleiche frage hatte ich auch. leider ist mein steuerberater gerade im urlaub und kann ihn nicht fragen. aber er hat mir letztens erzählt, dass er selbst seinen dvb-t stick voll abgesetzt hat. und auf der rechnung steht auch nur usb-stick.

    wenn du zu deinem händler gehst und ihn bittest dir auf der quitting "tragbare festplatte XX GB" als artikel zu notieren, ist das kein thema, würde ich sagen. außerdem benutzen mittlerweile viele grafiker den ipod für präsentationen beim kunden. das macht zum einen einen "coolen" eindruck und funktionert wohl auch wunderbar. dann soll der beamte erstmal nachweisen, dass der ipod angeblich privat genutzt wird.

  15. #15
    TP-Veteran fettmme bringt sich richtig ein fettmme bringt sich richtig ein Avatar von fettmme
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    Zitat Zitat von Billahonk
    Was ist denn z.B. wenn ich Inhaber einer kleinen Agentur wäre (sagen wir mal 10 Mann) und ich biete meinen Angestellten einen Entertainment Raum zum Entspannen zwischendurch oder nach dem Feierabend an ...
    Dann musst Du saftige GEMA Gebühren zahlen, da dies eine öffentliche Vorführung ist.
    class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
    public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
    http://www.thedailywtf.com/

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