Im Steuerrecht gibt es ein Verrechnungsverbot.
Demnach müssen diese Beträge als Einnahme und als Ausgabe in der Buchführung enthalten sein.
hallo leute ... hab mal eine frage ... mach gerade meine steuererklärung ... ziemlich spät, ich weißnun aber meine frage ... hab nebenbei bei einer promotion agentur gearbeitet ... auf selbstständigkeit ... da war ich teilweise in ganz deutschland unterwegs ... musste tank- und hotelkosten erstmal vorstrecken und hab das geld dann gegen quittung von der agentur zurück bekommen .... nun meine frage ... mache gerade eine gewinnermittlung und muss einnahmen und ausgaben auflisten ... muss ich die tank- und hotelkosten bei einnahmen und gleichzeitig ausgaben angeben ? denn das geld hab ich ja zurück bekommen ... also weder gewinn noch verlust ? oder könnte ich dies dann einfach weg lassen ?
in diesem Sinne hoch die Tassen
Im Steuerrecht gibt es ein Verrechnungsverbot.
Demnach müssen diese Beträge als Einnahme und als Ausgabe in der Buchführung enthalten sein.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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super, danke für die antwort ... dann hab ich es ja richtig gemacht und brauch nicht noch mal alles ändern ... schönen abend
in diesem Sinne hoch die Tassen
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